Landgericht Stendal

Apotheker verklagt DocMorris wegen Rx-Boni und Kaufbelegen

Berlin - 25.02.2019, 15:15 Uhr

Vor dem Landgericht Stendal wird derzeit die Klage eines Apothekers aus Tangerhütte gegen DocMorris verhandelt. (j/Foto: Daz.online)

Vor dem Landgericht Stendal wird derzeit die Klage eines Apothekers aus Tangerhütte gegen DocMorris verhandelt. (j/Foto: Daz.online)


Ein Apotheker aus Sachsen-Anhalt sucht die Konfrontation zu DocMorris. Vor dem Landgericht Stendal klagt er gegen den niederländischen Versender. Es geht um Kaufbelege für Privatversicherte, kostenloses Ibuprofen 600 und „personenübergreifende“ Kundenkonten. Ein Urteil wird für März erwartet – die Richterin machte jedoch schon bei der Verhandlung am vergangenen Freitag Andeutungen, wohin die Reise gehen könnte.

Michael Nagler, Apotheker aus Tangerhütte (Sachsen-Anhalt), klagt vor dem Landgericht Stendal gegen DocMorris. Vertreten wird er von dem Leipziger Anwalt Fabian Virkus, der seit dem im Oktober 2016 ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Rx-Preisbindung wiederholt darauf hingewiesen hat, dass Versender wie DocMorris wegen ihrer Rx-Boni eigentlich aus dem Rahmenvertrag über die Arzneimittel ausgeschlossen werden müssten. Dies hat er dem GKV-Spitzenverband bereits mehrfach mitgeteilt – doch dieser wies die Vorwürfe des Anwalts zurück und erklärte, er wolle keine Sanktionen gegen EU-Versender aussprechen. Virkus hatte den Spitzenverband auch mit Testkäufen konfrontiert, die zeigen sollten, dass DocMorris die Kassen über die Einziehung der Zuzahlung täuscht: Den Kunden erhielten nach einem Arzneimittelkauf verschiedene Belege. Jener zum Zuzahlungsnachweis gegenüber der Krankenkasse enthielt jedoch keinen Hinweis, dass die Zuzahlung infolge von Boni möglicherweise gar nicht oder nicht gänzlich geleistet wurde. Hierzu erklärte der GKV-Spitzenverband vor knapp zwei Jahren, auch ihm sei an „einer transparenten Gestaltung der Quittungen (…) gelegen“. DocMorris habe versichert, dies zu ändern – wegen des größeren Programmieraufwandes sollte dies bis zum 3. Quartal 2017 geschehen.

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Nachdem es mit Briefen an den GKV-Spitzenverband nicht geklappt hat, beschreitet Virkus nun mit Nagler den Klageweg gegen DocMorris selbst. Zur Vorbereitung der Klage hatte er Ende Oktober 2017 Testkäufe bei DocMorris unternehmen lassen. Es wurden Privatrezepte eingereicht – und zwar für Ibuprofen 600, das 12,32 Euro kostete, sowie ein Antibiotikum. Der Kunde erhielt einen Neukundenbonus von zehn sowie 2,50 Euro pro Rezept. Im Fall von Ibuprofen musste der Kunde also gar nichts zahlen, erhielt aber von DocMorris einen Beleg über den gesamten Kaufbetrag, den er seiner privaten Versicherung zur Erstattung einreichen konnte. 

Virkus geht vor Gericht sowohl gegen dieses Vorgehen bei den Privat-Quittungen vor, als auch dagegen, Rx-Arzneimittel „kostenlos“ abzugeben. Zu letzterem argumentiert der Anwalt, dass die Europarechtswidrigkeit der Arzneimittelpreisverordnung für EU-Versender noch nicht feststehe und die Boni-Gewährung gegen das heilmittelrechtliche Zugabeverbot (§ 7 HWG) verstoße. Als dritten Punkt macht er geltend, dass DocMorris personenübergreifende Kundenkonten unterhalte, die es ermöglichen, etwa innerhalb einer Familie, Boni zu verschieben, wenn bei einem Kunden bereits die Zuzahlungsbefreiungsgrenze erreicht ist. Doch dabei vermisst die Klägerseite eine jeweilige Einwilligung der Patienten.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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3 Kommentare

Rechtliche Grauzonen bis zum Anschlag genutzt

von Stefan Schwenzer am 25.02.2019 um 20:17 Uhr

Also dieser Sachverhalt zeigt doch deutlich wie DocMorris gezielt die durch fehlgeleitete EU Rechtssprechung entstandene rechtliche Grauzone nutzt. Als nichtdeutsche Apotheke können sie ungehindert Rechtsbruch begehen, weil eine Strafverfolgung durch deutsche Behörden nicht möglich ist und ein Ausschluss vom Liefervertrag durch den GKV-SV politisch nicht gewollt. (Manipulation der Quittungen wäre vor dem deutschen Fiskus sicher strafbar und Betrug der Krankenkassen ebenfalls, aber was schert es die holländischen Behörden wenn deutsche Kassen betrogen werden). Ich stelle mir gerade vor, ich würde unseren Kunden die Zuzahlung oder Arzneimittel schenken und ihnen trotzdem Quittungen darüber ausstellen, die diese dann bei Ihrer Kasse einreichen. Da würde der GKV-SV aber schnell eine andere Position beziehen. Man kann nur den Kopf schütteln.

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Rechtliche Grauzonen bis zum Anschlag

von Horst Wiechert am 26.02.2019 um 19:32 Uhr

Diese Angelegenheit zeigt wieder wie geldgierig deutsche Apotheker sind. Wenn DocMorris im Nachhinein einen Boni zahlt, zeigt doch nur wie gewinnsüchtig deutsche Apotheker sind

AW: Rechtliche Grauzonen bis zum Anschlag

von Dr. Stefan Schwenzer am 27.02.2019 um 9:29 Uhr

Herr Wiechert, ich weiß ja nicht aus welcher Branche Sie kommen, aber ich möchte Ihnen da etwas erklären: DocMorris kann solche Rabatte nur geben, weil es sich um keine "vollversorgende" Apotheke handelt. Die Vor Ort Apotheken leisten mit der Bereithaltung von Arzneimitteln für die Notfallversorgung und vielen weiteren Leistungen einen ganz anderen Beitrag zur Versorgung. Wir zahlen auch in Deutschland Steuern und beschäftigen Arbeitnehmer in qualifizierten Berufen. Deutsche Apotheker dürfen zudem gar keine Rabatte geben, selbst wenn sie wollten, das ist ihnen gesetzlich verboten. Das hat auch Sinn, weil rezeptpflichtige und damit meist lebenswichtige Medikamente eben überall in Deutschland das gleiche Kosten sollen, egal ob man in Berlin, München oder auf einer Nordseeinsel oder in einem Alpental wohnt. Und es geht in dem Artikel neben den Boni ja auch um die illegale Praxis, trotz der gewährten Boni Quittungen über den vollen Betrag auszustellen. Das hat mit einer angeblichen "Geldgier" deutscher Apotheker nichts zu tun.

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