Neues Positionspapier der PGEU

EU-Apothekerverband will digital mitmischen

Remagen - 21.02.2019, 16:45 Uhr

Der EU-Apothekerverband (PGEU) hat ein Positionspapier zur Digitalisierung im Apothekenwesen herausgegeben. (Foto: Imago)

Der EU-Apothekerverband (PGEU) hat ein Positionspapier zur Digitalisierung im Apothekenwesen herausgegeben. (Foto: Imago)


Exzellent aufgestellt

Durch den breiten Zugang zu öffentlichen Apotheken, die vorhandene Infrastruktur und die breite Expertise seien die Apotheken dafür exzellent aufgestellt, so die Überzeugung der PGEU. Und in der Ära der Digitalisierung und der vielfältigen Informationsquellen wollten die Apotheker ihren guten Ruf für vertrauenswürdige und zuverlässige Beratung und Information auch behalten.

Fünf Empfehlungen

Abschließend werden in dem Positionspapier der PGEU fünf Empfehlungen abgeleitet, die die Generalsekretärin der PGEU Ilaria Passarani kompakt zusammenfasst. „Um die Vorteile von Big Data und künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen zu maximieren, sollten Apotheker als erfahrene Nutzer von digitalen Gesundheits-Tools auf lokaler und nationaler Ebene in die Formulierung digitaler Politiken eingebunden werden“, meint Passarini, „ebenso wie in die Entwicklung von Richtlinien und Methoden für die gemeinsame Nutzung von Big Data". 

Außerdem hält sie es für wichtig, die Produktion von Big Data im Gesundheitswesen zu erleichtern und die Interoperabilität und die Verknüpfung elektronischer Patientenakten mit e-Prescribing-Systemen zu ermöglichen. Eine weitere Empfehlung geht dahin, dass Apothekern erlaubt werden sollte, selbst elektronische Patientenakten zu aktualisieren. Außerdem sollte die künstliche Intelligenz dazu genutzt werden, um die Zusammenarbeit zwischen den Angehörigen der Gesundheitsberufe zu intensivieren und die Integration der primären Versorgungssysteme zu fördern. Vielleicht die wichtigste Forderung, die Politiker in Bezug auf die öffentlichen Apotheker gerne hintenanstellen: Dienstleistungen, bei denen in Apotheken e-health und m-health Lösungen in der Beratung und Überwachung von Patienten genutzt werden, sollten von den Krankenversicherungen vergütet werden. Schließlich brächten diese für das Gesundheitswesen auch Einsparungen, so die treffende Begründung.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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