Bild-Bericht

Bundestag: Abgeordneten-Diäten knacken 10.000-Euro-Marke

Berlin - 18.02.2019, 12:15 Uhr

Nach einem Bericht der Bild-Zeitung steigen die Diäten der 709 Bundestagsabegordneten in diesem Jahr automatisch um 3 Prozent. (c / Foto: imago)

Nach einem Bericht der Bild-Zeitung steigen die Diäten der 709 Bundestagsabegordneten in diesem Jahr automatisch um 3 Prozent. (c / Foto: imago)


Die 709 Abgeordneten des Deutschen Bundestages können einem Bericht der Bild-Zeitung zufolge auf eine erneute Steigerung ihrer Diäten hoffen. Demnach sollen die monatlichen Zahlungen in diesem Jahr um knapp 300 Euro steigen und dann erstmals über 10.000 Euro liegen. Die Steigerung beruht auf einem Bundestagsbeschluss, nach dem die Abgeordneten-Diäten automatisch steigen, wenn auch die Nominallöhne steigen.

Die Bild-Zeitung berichtete am heutigen Montagmorgen über Zahlen des Statistischen Bundesamtes zu den Nominallöhnen in Deutschland. Diese seien im vergangenen Jahr gestiegen, sodass automatisch auch die Abgeordneten-Diäten um etwa 3 Prozent steigen. Derzeit liegt die Vergütung bei 9.780 Euro pro Monat. Laut Zeitungsbericht wirkt sich das auch auf die Pensionen der Bundestagsabgeordneten aus. Künftig sollen die Politiker pro Mandatsjahr 251,84 im Monat erhalten, wenn sie pensioniert sind. Eine erneute Abstimmung im Bundestag oder im Bundesrat ist nicht notwendig.

Die automatische Diätenanpassung basiert auf einem Bundestagsbeschluss der Großen Koalition aus dem Jahr 2014. Damals legten Union und SPD fest, dass die Besoldung eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6 mit der Zulage für Richter und Staatsanwälte bei obersten Gerichtshöfen des Bundes ohne Familienzuschlag) die Ausgangsbasis der Diäten sein sollen. Die damaligen Diäten lagen allerdings unter diesem „Ausgangswert“ und mussten 2014 und 2015 in zwei Stufen angehoben werden.

Steigen die Löhne, steigen auch die Diäten

Seitdem gilt: Steigen die Nominallöhne, steigen auch die Diäten. Aber was sind überhaupt „Nominallöhne“ und wie werden sie errechnet? Der Nominallohn ist das tatsächlich vom Arbeitgeber gezahlte Entgelt – unabhängig von anderen Aspekten wie etwa Inflation, Deflation oder Kaufkraft. Diese Aspekte werden im sogenannten „Reallohn“ berücksichtigt. Das Statistische Bundesamt errechnet für jedes Quartal eines Jahres den sogenannten Nominallohnindex, aus dem hervorgeht, wie sich die Gehälter in der Bevölkerung entwickelt haben. Zwischen 2007 und 2017 sind die Nominallöhne in Deutschland um knapp 26 Prozent gestiegen.

Neben ihren Diäten erhalten die Abgeordneten noch weitere Zahlungen. Da wäre zunächst die Kostenpauschale, die derzeit bei etwas mehr als 4.400 Euro pro Monat liegt. Diese sollen sie nutzen, um die in den Wahlkreisbüros entstehenden Kosten (Miete, Porto, Inventar, Literatur) zu decken. Zusätzlich haben die Abgeordneten die Möglichkeit, pro Jahr weitere 12.000 Euro zu erhalten, wenn sie neue Computer oder Handy(-verträge) kaufen müssen.

Außerdem können die Politiker Mitarbeiter einstellen, die der Bundestag vergütet – bis zu einer Höhe von knapp 21.000 Euro pro Monat. Hinzu kommen Gelder für die Reisekostenerstattung, Zuschüsse zur Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung, die Hinterbliebenenversorgung sowie Übergangsgelder nach Ausscheiden aus dem Parlament. Die Altersbezüge werden (wie oben beschrieben) separat berechnet.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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3 Kommentare

Verfassungsklage

von Stefan Haydn am 19.02.2019 um 10:45 Uhr

Gibt es hier keinen Rechtsanwalt der mitliest und die Frage beantworten kann, wie aussichtsreich eine Verfassungsklage ist?
Offenbar sind die Apotheker ja die einzigen in diesem Land, die komplett von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt sind.
Bei allen anderen regeln das Automatismen oder Tarifverträge.

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AW: Verfassungsklage

von Kleiner Apotheker am 19.02.2019 um 12:16 Uhr

Arneimittelgesetz §78: "...Anteil des Festzuschlags ... entsprechend der Kostenentwicklung der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung anzupassen."

Steht im Gesetz, interessiert aber anscheinend nicht.
"Kostendeckend", "keine belastbare Zahlen" und "fehlende Zusatznutzen" sind auch beliebte Argumente um bei uns nichts erhöhen. Nur leider steigen die Kosten trotzdem.

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von Anita Peter am 18.02.2019 um 13:16 Uhr

Hat schon was so eine automatische Erhöhung.

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