Was Apotheker zum Start wissen müssen (Teil 1)

Fragen und Antworten zu Securpharm 

Stuttgart - 06.02.2019, 17:45 Uhr

Ausbuchen oder verifizieren? Securpharm bringt neue Fragen in die Apotheke. (m / Foto: john9595

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Ausbuchen oder verifizieren? Securpharm bringt neue Fragen in die Apotheke. (m / Foto: john9595 / stock.adobe.com)


Prüfung mit dem Automaten und Rückbuchen ins System

Ich hab einen Automaten, kann ich auch damit schon beim Wareneingang prüfen?

Theoretisch ja, praktisch geht das derzeit noch nicht. Die notwendige Schnittstelle für die Kommissionierer steht noch nicht zur Verfügung. 

Was passiert, wenn man eine Packung mehrfach scannt?

Man kann den Securpharm-Echtheitscheck beliebig oft durchführen. Wichtig ist dabei, dass man die Packung nur verifiziert und nicht aus dem System ausbucht.

Ich habe eine Packung aus Versehen ausgebucht, was kann ich tun?

Wenn man eine Packung aus Versehen ausbucht, kann man sie innerhalb von zehn Tagen zurückbuchen, solange der Kontrollbereich der Apotheke nicht verlassen wurde. Packungen, deren Status auf „abgegeben“ gesetzt wurde, dürfen innerhalb dieses Zeitrahmens in derselben Betriebsstätte wieder zurückgebucht werden. So sieht es die delegierte Verordnung vor.

Ein Kunde bringt etwas zurück. Was tun?

Für die Rücknahme von Arzneimitteln gelten weiterhin die Regelungen der Apothekenbetriebsordnung und der Umgang damit liegt, wie bisher, in der Verantwortung des Apothekers.

Kann ein ausgebuchtes Medikament zurückgebucht werden, wenn der Patient bei einem Botendienst nicht angetroffen wurde?

Der Botendienst liegt im Kontrollbereich der Apotheke. Daher kann sie ein bereits ausgebuchtes Arzneimittel innerhalb von zehn Tagen wieder in das System zurückbuchen.

Wenn ich einen Verkaufsvorgang abbreche, nachdem der Securpharm-Code schon gescannt wurde, muss ich dann die Packung wieder in das Securharm-System einbuchen?

Bei vielen Softwaresystemen erfolgt das Ausbuchen aus dem System erst nach dem Bezahlvorgang automatisch. Wird abgebrochen bevor der Bezahlvorgang abgeschlossen wurde, müssen die Packungen dann nicht wieder eingebucht werden. Ist der Vorgang abgeschlossen muss zurückgebucht werden.

Wie wird die 10-Tage-Rückbuchungsfrist berechnet?

Die Rückbuchungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Ausbuchung und endet nach exakt zehn Tagen zur selben Uhrzeit.

Quellen: ABDA, Securpharm, Pharmatechnik und Lauer-Fischer



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Kontrolle

von Ralf Oberbauer am 07.02.2019 um 7:16 Uhr

Die für mich wichtigsten Fragen bezüglich der angepriesenen Sicherheit lauten:

Wer kontrolliert, ob die Zahl der Fälschungen in Apotheken im Vergleich zu anderen Jahren verändert haben?

Wer erstellt eine Kosten-Nutzen-Bewertung?

Wie setzen andere Länder KONKRET die EU-Richtlinie um?

Wer kontrolliert, dass die Daten der Kunden und der Rezepte nicht an Securpharm übermittelt werden?

Wie werden ausländische Versender kontrolliert und bei Verstössen gegebenenfalls sanktioniert?

Wieso werden nun auch Packungen mit geringem Wert erfasst, obwohl keine einzige Fälschung seit Jahren mit geringem Wert unter 50€ in Apotheken entdeckt wurden.

Welche Maßnahmen werdenin Bezug auf Fälschungen via illegalem Versand in diesem Zusammenhang gemacht - gibt es überhaupt zusätzliche Maßnahmen, den unkontrollierten Vesand von Fälschungen via Internet einzudämmen?

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