IQWiG-Stellungnahme

Migräne-Antikörper Erenumab: Nur für austherapierte Patienten sinnvoll?

Köln / Stuttgart - 05.02.2019, 10:15 Uhr

Nur für austherapierte Patienten sieht das IQWiG einen Zusatznutzen von Erenumab. (b/Foto: picture alliance)

Nur für austherapierte Patienten sieht das IQWiG einen Zusatznutzen von Erenumab. (b/Foto: picture alliance)


Kein Zusatznutzen von Erenumab verglichen mit Betablockern

Erenumab ist zugelassen zur Prophylaxe der Migräne für Patienten, die an mindestens vier Tagen im Monat an Migräne leiden. Folglich ist auch die relevante Vergleichstherapie gegen Erenumab kein Triptan, sondern die derzeit zur Prophylaxe eingesetzten Wirkstoffe: Metoprolol, Propranolol, Flunarizin, Topiramat, Amitriptylin, Valproinsäure, Botulinumtoxin A.

Jedoch fehlen vergleichende Studien zu oben genannten Prophylaktika, dass das IQWiG zu dem Schluss kommt: „Ein Zusatznutzen von Erenumab im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie ist für diese Patientinnen und Patienten damit nicht belegt.“

Best supportiv care: Hinweis auf beträchtlichen Zusatznutzen

Anders sieht es für derzeit austherapierte Migräniker aus, für die nur noch eine Therapie mit „best supportive care“ (BSC) in Frage kommt. Das IQWiG definiert in seinem Dossier zur Nutzenbewertung BSC wie folgt: „Als BSC wird die Therapie verstanden, die eine bestmögliche, patientenindividuell optimierte, unterstützende Behandlung zur Linderung von Symptomen und Verbesserung der Lebensqualität gewährleistet.“ Den potenziellen Zusatznutzen von Erenumab bewertete das IQWiG anhand der Liberty-Studie. So fand das IQWiG unter dem Aspekt „Symptomatik, Migränetage/Monat) „einen Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Erenumab plus BSC im Vergleich mit BSC“. Auch für die „allgemeine Beeinträchtigung durch Kopfschmerz“ sieht das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen einen „Hinweis auf einen Zusatznutzen von Erenumab plus BSC im Vergleich mit BSC.“

Abschließend kommt das IQWiG für bis dato austherapierte erwachsene Migränepatienten mit mindestens vier Migränetagen/Monat, für die nur noch eine Therapie mit BSC infrage kommt, auf „einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen von Erenumab gegenüber BSC.“

Wie geht es weiter mit der Nutzenbewertung von Erenumab?

Nach der Empfehlung des IQWiG zu Erenumabs Zusatznutzen habendie betroffenen pharmazeutischen Unternehmer, Verbände und Sachverständige Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Das Stellungnahmeverfahren endet am 22. Februar 2019. Die mündliche Anhörung erfolgt laut G-BA dann am 11. März 2019. Der G-BA will Anfang Mai einen Beschluss zur Nutzenbewertung von Erenumab treffen. In der Regel folgt der G-BA unter Berücksichtigung der Stellungnahmen den Empfehlungen des IQWiG.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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