Umstrukturierung des Apothekenhonorars

Schweizer Apothekerverband will einheitliche Margen

Remagen - 04.02.2019, 11:30 Uhr

Der Schweizer Apothekerverband PharmaSuisse (hier Präsident Fabian Vaucher) will erreichen, dass es ei einheitliches Apothekenhonorar in der Schweiz gibt. ( r / Foto: PharmaSuisse)

Der Schweizer Apothekerverband PharmaSuisse (hier Präsident Fabian Vaucher) will erreichen, dass es ei einheitliches Apothekenhonorar in der Schweiz gibt. ( r / Foto: PharmaSuisse)


Im Herbst des letzten Jahres war in der Schweiz eine Anpassung des Vertriebsanteils bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln angestoßen worden, mit zwei verschiedenen Varianten. Beide sind bei den Stakeholdern durchgefallen. Stattdessen kommen nun der Apothekerverband pharmaSuisse und der Krankenkassenverband Curafutura mit einem eigenen Vorschlag. Sie präferieren fixe statt der vorgeschlagenen degressiven Aufschläge.

In der Schweiz werden derzeit die Apothekenmargen für erstattungsfähige Arzneimittel angepasst. Hiermit sollen negative Anreize bei der Abgabe und beim Verkauf von Medikamenten vermindert und die Abgabe preiswerter Generika gefördert werden. Mitte September 2018 hatte der Bundesrat die Vernehmlassung dazu eröffnet. Die Anhörung zur Änderung des betreffenden Paragraphen der der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) lief bis zum 14. Dezember 2018.

Was will der Bundesrat?

Der Vertriebsanteil, mit dem die Apotheken auch die Großhändler bezahlen müssen, wird in der Schweiz vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) festgelegt. Er besteht aus einem preisbezogenen Zuschlag auf den Fabrikabgabepreis (derzeit degressiv gestaffelte Marge von 12, 7 oder 0 Prozent) und einem Zuschlag je Packung (Fixmarge, derzeit nach sechs nach Preisklassen zwischen vier und 240 Franken). Für die geplante Anpassung des preisbezogenen Zuschlags wurden die Parameter zu dessen Berechnung neu kalkuliert. Kumuliert ergäbe sich nach der Neuberechnung ein preisbezogener Zuschlag von neun Prozent auf den Fabrikabgabepreis. Auch die bestehenden Preisklassen sollen reduziert und neu strukturiert werden. Nach dem Vorschlag des Bundesrates würden in Zukunft mengenmäßig fast siebzig Prozent des Arzneimittelverkaufs in der gleichen Preisklasse abgegolten. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hatte zwei Varianten in die Anhörung geschickt. Für beide wurden ähnlich große Einsparungen zu Gunsten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) von ungefähr 47 Millionen Franken erwartet, davon 26 Millionen zu Lasten der Apotheken. 

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Abgelehnt

Nach den Ergebnissen der Anhörung fand jedoch keine der beiden Varianten Zustimmung. In einem aktuellen gemeinsamen Positionspapier lehnen der Apothekerverband pharmasuisse und der Krankenkassenverband Curafutura die isolierte Revision des Vertriebsanteils, wie vom EDI anvisiert, klar ab, und zwar mit folgender Begründung: Die negativen Anreize bei Abgabe und Verkauf von Arzneimitteln würden damit erhöht und die gewünschte Förderung der Abgabe von preiswerten Generika behindert, weil die Vertriebsmargen der Originale höher seien.

Neues Modell

Stattdessen schlagen beide in dem Papier ein neues Modell vor, das die Vorgaben des Bundesrats ihrer Meinung nach vollumfänglich erfüllt:

  • Anstelle der bisherigen degressiven Spanne für den Fixzuschlag je Packung für verschreibungspflichtige Arzneimittel bringen sie einen Fixzuschlag von einheitlich 14,85 Franken ins Spiel. Dieser soll die Personalkosten für Logistik und patientenbezogene Leistungen sowie die Leistungen der Großhändler abdecken. Die Personalkosten für patientenbezogene Leistungen sollen mit der anstehenden Revision des Betreuungstarifs der Apotheken (Leistungsorientierte Abgeltung) entschädigt werden und dann nicht mehr im Vertriebsanteil abgebildet sein. Entsprechend würde der Fixzuschlag sinken.
  • Außerdem wird vorgeschlagen, den flexiblen Teil der Vertriebsmarge für verschreibungspflichtige Arzneimittel auf 3 Prozent des Fabrikabgabepreises zu senken.
  • Der Zuschlag je Packung soll zusammen maximal 300,00 Schweizer Franken betragen.

Besser für alle

Für den Apothekerverband pharmasuisse sei dieser Vorschlag besser als jene, die im letzten Jahr in die Vernehmlassung geschickt worden seien und auch besser, als das aktuell gültige Modell, schreibt das Medium medinside.ch. „Apotheker verdienen heute mehr, wenn sie teure Medikamente abgeben“, wird Verbandspräsident Fabian Vaucher zitiert. Dieser Anreiz bestünde dann nicht mehr. Mit einheitlichen Margen hätten die Leistungserbringer ein sachgerechtes und kostendeckendes Modell und der Bundesrat und die Patienten erhielten Transparenz. Curafutura-Direktor Pius Zängerle beschreibt den Effekt so: „Die Patienten profitieren einerseits direkt von dieser Margensenkung von insgesamt 50 Millionen Franken über alle Medikamente, aber auch davon, dass insbesondere Medikamente im mittleren Segment günstiger werden.“

Demgegenüber würden allerdings vor allem Medikamente mit tieferen Preisen deutlich teurer, gibt medinside.ch zu bedenken.Liege der Fabrikabgabepreis zum Beispiel unter 5 Franken, so kämen heute 4 Franken Packungszuschlag dazu. Neu wären es 14,85 Franken.

Breite Unterstützung

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) prüfe derzeit verschiedene Vorschläge, darunter auch diesen. Änderungen am Modell des Vertriebsanteils sollen bis Mitte 2019 verabschiedet werden.

Nach dem gemeinsamen Positionspapier von pharmaSuisse und Curafutura finden die Beseitigung der Fehlanreize sowie die Forderung nach einem neuen Modell in der Schweiz breite Zustimmung. Zu den Unterstützern gehören verschiedene Parteien, diverse Pharma-Verbände und der Großhandel, ebenso wie die führende Branchenorganisation der Schweizer Krankenversicherer im Bereich der sozialen Krankenversicherung Santésuisse und das Konsumentenforum.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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