Kleine Anfrage

Linke sorgen sich um Datenschutz im Arzneimittel-Versandhandel

Berlin - 31.01.2019, 16:30 Uhr

Wo landen sensible Gesundheitsdaten, wenn Patienten ihre Arzneimittel online einkaufen? Und weshalb erhalten Versender dieselbe Beratungspauschale wie Präsenzapotheken? Diesen Fragen will Linken-Arzneimittelexpertin Sylvia Gabelmann (hier bei der Interpharm 2018 in Berlin) als Hauptfragestellerin einer kleinen Anfrage auf den Grund gehen. (b/ Foto: Schelbert)

Wo landen sensible Gesundheitsdaten, wenn Patienten ihre Arzneimittel online einkaufen? Und weshalb erhalten Versender dieselbe Beratungspauschale wie Präsenzapotheken? Diesen Fragen will Linken-Arzneimittelexpertin Sylvia Gabelmann (hier bei der Interpharm 2018 in Berlin) als Hauptfragestellerin einer kleinen Anfrage auf den Grund gehen. (b/ Foto: Schelbert)


Plant die Regierung nationale Sonderregelungen?

Des Weiteren fragen die Linken, ob die Bundesregierung beabsichtige, die Weitergabe von Gesundheitsdaten auf nationaler Ebene aktiv zu beschränken. Dabei verweisen die Fragesteller auf den Artikel 9 Absatz 4 DSGVO, demzufolge Mitgliedsstaaten nationale Beschränkungen einführen können, wenn die Verarbeitung von genetischen, biometrischen oder Gesundheitsdaten betroffen ist. Bei weiteren Fragen geht es darum, ob es unterschiedliche Anforderungen bei der Einhaltung von sozial- und datenschutzrechtlichen Vorgaben zwischen ausländischen und deutschen Versendern gibt.

„Systematische Ungleichbehandlung“ bei der Beratungspflicht

Der zweite Themenkomplex dreht sich um die Beratungspflicht. Hier besteht nach Auffassung der Linksfraktion ein Ungleichgewicht bei den Anforderungen, die an Versender und Präsenzapotheken gestellt werden. Dabei berufen sich die Fragesteller auf eine Aussage des BMG von 2013, derzufolge es für Versender genüge, eine Telefonnummer anzugeben, um ihrer Beratungspflicht nachzukommen. Demgegenüber stehe die Verpflichtung zur aktiven Beratung gemäß Apothekenbetriebsordnung, die die Vor-Ort-Apotheke erfüllen muss.

„Inwiefern sieht die Bundesregierung hier eine systematische Ungleichbehandlung?“, lautet eine Teilfrage. Und – angenommen, dass vor allem Kunden mit geringem Beratungsbedarf online bestellen – inwieweit werde aus Sicht der Bundesregierung Rosinenpickerei seitens der Versender betrieben?

Abschließend stellen Gabelmann und Kollegen die Apothekenhonorierung in Frage. So erhielten derzeit sowohl Versender als auch Präsenzapotheken pro Packung dieselbe Pauschale für die Beratung. Unter der Annahme, dass Versandapotheken diese Leistung in deutlich geringerem Ausmaß erbringen als die Vor-Ort-Apotheken, fragen die Linken, ob die Bundesregierung plane, die Beratungspauschale für Versandapotheken abzusenken.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Datenschutz - nee is klar - alles sicher

von ratatosk am 31.01.2019 um 19:12 Uhr

Außer deutschen Politikern die dem Großkapital zuarbeiten, glaubt ja global nun wirklich niemand ! daß sich solche Daten wirklich schützen lassen.
Wenn es nicht mal die NSA, Pentagon, der Bundestag!! etc schafft, aber natürlich die KKs . Millionen von Bundesbürgern sind gefährdet, da es ja schon reicht - Herr - Frau sowieso, sich wollen sich bewerben, machen sich da die vielen Antidepressiva wirklich gut ?? etc. etc. , es gibt unendlich viele Ansätze.
Ist aber egal , hauptsache Typen wie CEO von Versandhändlern schaffen auch bald die 200erste Milliarde, viele brauchts nicht mehr.

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