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Cannabis-Anbau: 79 Bieter sind im Rennen

Berlin - 28.01.2019, 17:00 Uhr

Welche Firmen dürfen in Deutschland Cannabis anbauen? Das BfArM hat inzwischen die Bewerbungsmappen gezählt. Doch bei dem Zeitplan für die erste Ernte gibt es noch ein paar Unwägbarkeiten. ( r / Foto: imago)

Welche Firmen dürfen in Deutschland Cannabis anbauen? Das BfArM hat inzwischen die Bewerbungsmappen gezählt. Doch bei dem Zeitplan für die erste Ernte gibt es noch ein paar Unwägbarkeiten. ( r / Foto: imago)


Bis zum 11. Dezember 2018 konnten sich Firmen beim BfArM bewerben, Cannabis in Deutschland anzubauen. Inzwischen hat die Bundesoberbehörde die Unterlagen gesichtet: 79 Unternehmen warten auf ihren Zuschlag, der frühestens im April erfolgen kann. Die erste deutsche Ernte wird im 4. Quartal 2020 erwartet.

Beim deutschen Cannabisanbau bleibt`s spannend. Bis zum 11. Dezember konnten sich Firmen beim BfArM um eine Anbaulizenz bewerben. Nun hat die Bundesoberbehörde die Bewerber gezählt. 79 Bieter beziehungsweise Bietergemeinschaften haben ihren Hut in den Ring geworfen, teilte das BfArM am heutigen Montag in einer Pressemitteilung mit. Das sind ein Drittel weniger als beim ersten Verfahren, an dem sich 118 Firmen beteiligt hatten, welches jedoch im März des vergangenen Jahres gestoppt wurde.

BfArM: Bewerberfragen führten zu Verzögerungen

Die Bewerbungsfrist für das aktuelle Verfahren hatte sich Ende des vergangenen Jahres wiederholt verschoben. Dafür seien laut BfArM die intensiven Nachfragen der Bieter verantwortlich. „Im Ausschreibungsverfahren wurden über 200 Bieterfragen gestellt. Diese führten, wie auch in anderen Vergabeverfahren üblich, zu Klarstellungen und damit zu einer Anpassung der Angebotsfrist um insgesamt 7 Wochen“, heißt es in der Pressemitteilung.

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Nach wie vor geht die Behörde davon aus, dass im kommenden Jahr in Deutschland erstmals Cannabis geerntet werden kann. Inzwischen hat sich der Zeitraum für die erste Ernte etwas konkretisiert, und zwar auf das 4. Quartal 2020.

Zuschlag „nicht vor“ April

Mit einem Zuschlag können die Bewerber allerdings nicht vor April rechnen. Das BfArM nennt als Begründung eine laufende Auseinandersetzung mit einem Bieter: „Ein Nachprüfungsantrag eines Bieters wurde von der Vergabekammer des Bundes zurückgewiesen. Da der Bieter gegen diese Entscheidung der Vergabekammer klagt, ist für den 10.04.2019 ein Verfahren beim OLG Düsseldorf terminiert. Die Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren kann insofern nicht vorher erfolgen.“

In den Angebotsblättern, die zuletzt vor Bewerbungsschluss auf der Vergabeseite zu finden waren, war der 25. April als Termin für die Zuschlagserteilung vermerkt. Doch sollte das OLG Düsseldorf zugunsten des Bieters entscheiden und gar ein Nachprüfungsverfahren anstehen, wäre dieser Termin vermutlich schwer einzuhalten.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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