Vorbereitung auf den Fälschungsschutz

Securpharm – Was ist ab dem 9. Februar anders?

Berlin - 25.01.2019, 17:55 Uhr

Bei den Apothkern dürfte es nach wie vor einige Fragen zum neuen Fälschungsschutzsystem Securpharm geben. DAZ.online versucht zu helfen. ( r / Foto: DragonImages/adobe.stock.com)

Bei den Apothkern dürfte es nach wie vor einige Fragen zum neuen Fälschungsschutzsystem Securpharm geben. DAZ.online versucht zu helfen. ( r / Foto: DragonImages/adobe.stock.com)


Es sind nur noch zwei Wochen, bis das Securpharm-System an den Start geht: Ab dem 9. Februar müssen Apotheken bereits serialisierte Arzneimittelpackungen vor der Abgabe an den Kunden einem Echtheitscheck unterziehen. Während ein Teil der Pharmazeuten dem Stichtag offenbar entspannt entgegenblickt, fürchten andere ein neues Bürokratiemonster. Klar ist: Der Übergang in den neuen Fälschungsschutz wird fließend sein – und noch lassen sich einige Fragen klären.

Bis zum heutigen Freitag haben sich 19.219 Apotheken bei der Netzgesellschaft Deutscher Apotheken (NGDA) für den Zugang zum Securpharm-System registriert und sind auch erfolgreich überprüft worden. Damit haben die allermeisten Apotheken einen der entscheidenden Schritte getan, um ab 9. Februar die EU-Vorgaben zum Fälschungsschutz in der legalen Arzneimittellieferkette erfüllen zu können. Denn um überhaupt rechtmäßig auf das Securpharm-System zugreifen zu können, müssen sich Apotheken bei der NGDA über das sogenannte N- Ident-Verfahren einmalig legitimieren. Dazu sind verschiedene Dokumente einzureichen. Ist die Legitimation geglückt, können Apotheken ihre N-ID bestellen, ein elektronisches Zertifikat, das den Zugriff auf den Apothekenserver ermöglicht. Die NGDA verschickt dazu eine PIN und wenn die Software dafür fit ist, kann die Apotheke damit das Zertifikat herunterladen und – jedenfalls theoretisch – loslegen.

Die NGDA hatte die Apotheken zunächst aufgerufen, sich bis Mitte Dezember, dann aber jedenfalls bis Ende des Jahres registrieren zu lassen. Diesem Appell sind die allermeisten Apotheken auch gefolgt. Nach Auskunft der NGDA ist derzeit noch eine „mittlere zweistellige Anzahl an Registrierungen“ in Klärung. „Wir versuchen hier, die Apotheken zu erreichen und die Legitimation so schnell wie möglich abzuschließen“. Die NGDA verschweigt auch nicht: Wer jetzt noch nicht registriert ist, wird den Prozess aller Voraussicht nach nicht mehr erfolgreich bis zum 9. Februar 2019 durchlaufen können.

Was die Zertifikate betrifft, ist die Zahl geringer. Die NGDA hat nach eigener Auskunft mittlerweile knapp 13.000 N-IDs ausgegeben. So viele Apotheken können also bereits auf den Apothekenserver zugreifen – sofern die Software stimmt. Das heißt aber auch, dass mehr als 6000 Apotheken ihr Zertifikat entweder noch bestellen oder warten müssen, bis ihre Bestellung ausgeführt wird. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Arzneimittel-Fälschungsschutz

Wer hilft bei welchem Securpharm-Problem?

EU-weiter Fälschungsschutz für Arzneimittel: Was sich 2018 und 2019 für Apotheken verändert

Startklar für securPharm?

Was Apotheker zum Start wissen müssen (Teil 1)

Fragen und Antworten zu Securpharm 

Was Apotheker zum Start wissen müssen (teil 2)

Fragen und Antworten zu Securpharm

7-Tage-Frist für den pharmazeutischen Unternehmer

Securpharm: Was ist bei einer Fehlermeldung zu tun?

Securpharm-Fehlalarme vermeiden

Scannertest jetzt in Warenwirtschaft integriert

2 Kommentare

SecurPharm nicht ohne Übergangsfrist

von Stefan Schwenzer am 26.01.2019 um 8:11 Uhr

SecurPharm ohne Testphase einzuführen wird sich als großer Fehler erweisen. Wir testen jetzt seit einer Woche das System und die Abläufe in der Apotheke. Mit verheerenden Ergebnissen, die ich Ihnen gerne im Detail einmal ausführlich schildern kann. Diese Probleulassen sich auch nicht durch Schulungen lösen. Wie lässt sich z.B eine verifierungspflichtige Packung von einer nicht verifizierungspflichtigen Packung äußerlich unterscheiden. Viele Hersteller drucken bereits seit längerer Zeit 2D Barcodes auf Packungen, die gar nicht im System sind oder keine Securpharm Seriennummern enthalten. Es bleibt dann an den Apothken hängen, jede dieser Packungen zu scannen um hinterher(sic!) zu erfahren, dass man sie gar nicht hätte scannen müssen oder noch schlimmer, dass nicht klar ist ob man sie abgeben darf. Das betrifft bei uns derzeit 2/3 aller gescannten Packungen. Also: Pflichteinführung zum 9.2. in den Apotheken stoppen (ein Samstag!). Erst das System in der breite testen. Einführung mit Augenmaß ist jetzt gefordert.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: AW: SecurPharm nicht ohne Übergangsfrist

von Securpharm am 28.01.2019 um 9:11 Uhr

Securpharm ist - wie der Kollege treffend schreibt - ein die internen Abläufe massiv beeinträchtigendes System, welches die ohnehin angespannte Situation im Apothekenalltag noch weiter zuspitzen lassen dürfte. Allein die sich ständig ändernden Rabattverträge verunsichern auch nach 10 Jahren (!) noch immer massiv die Patienten, man stelle sich nun vor, ein Patient akzeptiert nach mehreren Minuten des Erklärens eine neue Schachtel und dann zeigt beim Scannen der Securpharm-Code ein Abgabeverbot - nicht auszudenken! Und bitte bitte nicht noch mehr zusätzliche Sonder-PZN-Nummern, die borden nämlich genau über wie das ganze System, eine PZN für Rezeptur ungemischt, eine PZN für Cannabis unverarbeitet, eine PZN für Cannabis verarbeitet, ja geht's noch? Hört auf uns mit immer mehr und immer neuen Regelungen zu überziehen die sich keiner merken kann und will - wollt Ihr das System sprengen noch bevor es Spahn schafft?

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.