Formfehler-Retaxationen

Kühne (CDU): Ärzte schulen statt Apotheker bestrafen

Berlin - 24.01.2019, 11:00 Uhr

Der CDU-Gesundheitsexperte Dr. Roy Kühne stört sich an Formfehler-Retaxationen. (s / Foto: Imago)

Der CDU-Gesundheitsexperte Dr. Roy Kühne stört sich an Formfehler-Retaxationen. (s / Foto: Imago)


Nach der Überarbeitung des Rahmenvertrages im Jahr 2016 dürfte sich für die Apotheker die Lage in Sachen Formfehler-Retaxationen etwas entspannt haben. Dass Apotheker aber nach wie vor aufgrund von ärztlich verursachten Formfehlern retaxiert werden, verärgert den CDU-Gesundheitspolitiker Dr. Roy Kühne. Der Bundestagsabgeordnete will den Kassen jetzt vorschlagen, die Ärzte in Sachen korrekter Rezept-Bearbeitung zu schulen.

Im Mai 2016 einigten sich der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen auf eine Neufassung des dritten Paragrafen des Rahmenvertrages. Dort ist der Vergütungsanspruch des Apothekers gegenüber der Krankenkasse geregelt. Dieser Vergütungsanspruch entsteht dadurch, dass er eine „gültige ordnungsgemäße“ Verordnung eines Vertragsarztes beliefert. Viele Krankenkassen suchten auf den eingereichten Rezepten intensiv nach (Form-)Fehlern – denn dann hatten sie einen Grund die Zahlung an die Apotheker zu verringern oder sogar ganz zu streichen.

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Was gilt?

Der nun geltende Rahmenvertrag sieht allerdings viele Fälle vor, in denen der Apotheker trotz eines Fehlers entweder die Möglichkeit zum Nachbessern erhält oder trotzdem vergütet wird. Der Schlüsselsatz für die Apotheker im aktualisierten Rahmenvertrag dürfte sein, dass der Vergütungsanspruch der Apotheker „trotz nicht ordnungsgemäßer vertragsärztlicher Verordnung oder Belieferung dann [entsteht], wenn es sich um einen unbedeutenden, die Arzneimittelsicherheit und die Wirtschaftlichkeit nicht wesentlich tangierenden, insbesondere formalen Fehler handelt“.

Trotzdem kommt es auch heute noch zu Retaxationen gegenüber Apothekern aufgrund von Fehlern bei der Bedruckung des Rezeptes. Dr. Roy Kühne, CDU-Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages, sprach mit DAZ.online am gestrigen Mittwoch über die Werbeausgaben der Krankenkassen. In diesem Zusammenhang erklärte Kühne auch, dass er Formfehler-Retaxationen nach wie vor für ungerecht halte. Denn:


Bei der Retaxation aufgrund von Formfehlern wird aus meiner Sicht seit Jahren das Verursacher-Prinzip gebrochen. Denn der eigentliche Verursacher des Fehlers ist ja nicht der Apotheker, sondern der Arzt. Der Leistungserbringer, in diesem Fall der Apotheker, wird für mögliche Fehler aber bestraft. Das kann nicht sein.“

Dr. Roy Kühne (MdB, CDU)


Kühne: Apotheker nur bei wirklichen Fehlern bestrafen

Ein mögliches Gesetz oder eine entsprechende Initiative im Parlament strebt Kühne aber nicht an. Viel wichtiger seien ihm Gespräche mit Kassenvertretern. Obwohl sich die Lage verbessert hat, wolle er darauf hinwirken, dass die Kassen die Mediziner künftig schulen: „Ich denke nicht, dass hier eine gesetzgeberische Initiative nötig sein wird. In jedem Fall möchte ich den Kassen aber vorschlagen, dass sie den Ärzten Schulungen zur korrekten Bearbeitung von Arzneimittel-Verordnungen anbieten. So könnte man unkompliziert Abhilfe schaffen. In jedem Fall finde ich, dass die Kassen in Sachen formaler Fehler viel mehr mit den Ärzten kommunizieren sollten und nicht einfach den Apotheker retaxieren dürfen.“

Kühne, der als Physiotherapeut selbst Leistungserbringer ist und die Abrechnung von Leistungen bei den Kassen bestens kennt, stellt aber klar, dass sein Vorstoß kein Freifahrtschein für Apotheker sein soll. Vielmehr sollten Apotheker nur noch dann bestraft werden, wenn sie wirklich etwas falsch gemacht haben. „Nichtsdestotrotz muss es natürlich nach wie vor möglich sein, den Apotheker wegen fachlichen Fehlern zu retaxieren. Wenn er beispielsweise ein falsches Medikament abgibt, muss er weiterhin belangt werden können. Mir geht es also ausschließlich um die sogenannten Formfehler“, so der CDU-Politiker.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Halbgottschulung

von Thomas Kerlag am 24.01.2019 um 11:45 Uhr

geht gar nicht. Das schwächt fundamental unsere Sündenbockfunktion

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