Revision

Verteidigung fordert neuen Prozess für Zyto-Apotheker Peter S.

Karlsruhe - 22.01.2019, 07:00 Uhr

Die Verteidiger des verurteilten Zyto-Apothekers Peter S. fordern, dass ihr Mandant einen neuen Prozess bekommt. (c / Foto: dpa)

Die Verteidiger des verurteilten Zyto-Apothekers Peter S. fordern, dass ihr Mandant einen neuen Prozess bekommt. (c / Foto: dpa)


Betroffenen-Anwalt stimmt Verteidigung teils zu

Nach Ansicht der Verteidigung habe sie die Rohdaten von behördlichen Analysen nicht ausreichend begutachten können, die in sichergestellten Infusionsbeuteln teils deutlich unterdosierte oder falsche Wirkstoffe gefunden hatten: Die Laborleiterin des Nürnberger Pharmazeuten Fritz Sörgel hatte die rund zwei Dutzend Aktenordner im Gericht durchsehen müssen, Kopien konnten kaum angefertigt werden. „Die Arbeitsbedingungen waren – diese Vokabel sei gestattet – geradezu zum Erbarmen“, heißt es in der Revisionsbegründung: Eine „Waffengleichheit“ sähe anders aus.

Die Verteidigung kündigte ferner eine weitere Stellungnahme für die Revision an, die sich um Sachfragen drehen soll. Auch der Berliner Nebenklagevertreter Andreas Schulz, der mehrere von dem Skandal Betroffene vertritt und eine strengere Strafe für S. fordert, sagt, dass das Urteil aus mehreren Gründen angreifbar sei. Bei derart komplexen Verfahren räume die Rechtsprechung der Verteidigung einen angemessenen Spielraum ein, seiner Ansicht nach habe die Verteidigung keine unzulässige Hinhaltetaktik verfolgt. „Ohne vorherige prozessuale Abmahnung durch das Gericht – und die ist hier nicht erfolgt – kann man nicht sagen, dass die Verteidigung das Verfahren verschleppt hat“, sagt er gegenüber DAZ.online.

Der Vorsitzende Richter habe alles „schnell, schnell“ erledigen wollen. „Dies rächt sich und wird zur Urteilsaufhebung führen“, sagt Schulz. Für die Richter sei dies der „Super-Gau“: Allein schon wegen der Kosten, die auf das Land NRW zukommen. Und nicht zuletzt, da eine neue Hauptverhandlung anstünde, die mindestens doppelt so lange dauern würde wie die bisherige.

In einem zweiten Artikel zur Revision zum BGH werden wir die Seiten der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger beleuchten.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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