Parenterale Zubereitungen

BMG streicht geplante Neuregelungen zum Zyto-Honorar

Berlin - 22.01.2019, 14:05 Uhr

Das Bundesgesundheitsministerium will offenbar doch darauf verzichten, das Honorar der Zyto-Apotheker und die Preisbildung im Zyto-Bereich neu zu regeln. (j/Foto: benicoma/adobe.stock.com)

Das Bundesgesundheitsministerium will offenbar doch darauf verzichten, das Honorar der Zyto-Apotheker und die Preisbildung im Zyto-Bereich neu zu regeln. (j/Foto: benicoma/adobe.stock.com)


Eigentlich wollte das Bundesgesundheitsministerium die Apotheker-Vergütung und Preisbildung im Zyto-Bereich komplett neu regeln. Geplant waren ein neues Fixhonorar und Preisverhandlungen zwischen Herstellern und Krankenkassen. Doch im überarbeiteten Gesetzentwurf des geplanten Gesetzes für Sicherheit in der Arzneimittelversorgung ist von all diesen Regelungen keine Spur mehr. Das dürfte die Krankenkassen erfreuen: Denn die sehen gar keinen Regelungsbedarf. Und: Bei der Inspektion von Zyto-Apotheken sollen künftig auch Abrechnungsunterlagen überprüft werden können.

Das geplante Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) ist das erste Gesetzesvorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Arzneimittelbereich. Mitte November stellte Spahn einen ersten Referentenentwurf vor, der auch für die Apotheker relevant ist. Denn mit dem GSAV will das BMG in erster Linie auf die Arzneimittel-Skandale des vergangenen Sommers reagieren.

Im Zyto-Bereich hatte das Ministerium eine komplette Umwälzung der Apothekenvergütung sowie eine neue Preisbildung geplant. Der Arbeitspreis der Apotheker sollte künftig als Fixhonorar in einer Höhe von 110 Euro gezahlt werden, also deutlich mehr als die Apotheker derzeit erhalten. Außerdem sollten die Apotheker eigentlich bei der Abrechnung mit den Kassen nur noch den tatsächlichen Einkaufspreis erhalten, anstelle des Listenpreises abzüglich Abschlag. Die Preisverhandlungen sollten dann ausschließlich zwischen Kassen und Herstellern stattfinden. Geplant waren hier einheitliche regionale Rabattverträge für alle Kassen. Das BMG will damit etwa 300 Millionen Euro im Jahr einsparen. Durch das neue Fixhonorar hatte das Ministerium mit Mehrausgaben in Höhe von 120 Millionen Euro gerechnet.

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Doch diese Pläne existieren offenbar nicht mehr. Denn im Gesetzentwurf (Bearbeitungsstand 11. Januar 2019), den das Ministerium in den kommenden Wochen dem Bundeskabinett zum Beschluss vorlegen will, ist von Neuregelungen im Bereich der parenteralen Zubereitungen überhaupt keine Rede mehr. Nach wie vor enthalten und geplant sind die Neuregelungen bei der Apothekenüberwachung. Zur Erklärung: Das BMG plant, im Bundesgesetz genauere Angaben dazu zu machen, wann Apotheken auch unangemeldet inspiziert werden sollen.

Neu hinzu kommt allerdings eine Regelung, über die in den Monaten nach Bekanntwerden des Bottroper Zyto-Skandals häufiger diskutiert worden war. Und zwar will das BMG erreichen, dass bei den Apotheken-Inspektionen auch die Abrechnungsunterlagen der Apotheker überprüft werden können. Zur Erklärung heißt es im Gesetzentwurf, dass die Überwachungsbehörden so verstehen können, ob Wareneingang und der abgrechnete Warenausgang übereinstimmen.

Das Ministerium selbst wollte sich auf Nachfrage von DAZ.online nicht zu den Änderungen äußern. Man befinde sich noch in Abstimmung.

Erfolg für die Krankenkassen-Lobby

Sollte es dabei bleiben und das Parlament keine Neuregelung am Zyto-Honorar beschließen, dürften sich insbesondere die Krankenkassen freuen. Denn der GKV-Spitzenverband hatte heftig gegen das neue Zyto-Honorar und die neuen Verhandlungslösungen protestiert. Der Kassenverband forderte in seiner Stellungnahme, die vorgesehenen Änderungen zu streichen und stellte ihre Nachteile gegenüber der geltenden Regelung dar. Zusätzlich regt der GKV-Spitzenverband ganz andere Neuregelungen an, zu denen eine Preisbindung und ein Rabattverbot zwischen Apotheken und Herstellern gehören. Der Kassenverband möchte transparente Preise, anstatt bei jeder einzelnen Herstellung die jeweiligen tatsächlichen Einkaufspreise zu berücksichtigen und zu prüfen.

Dass das BMG nun offenbar gar keine Neuregelungen plant, hatte der GKV-SV in seiner Stellungnahme sogar ausdrücklich vorgeschlagen. Der Kassenverband betonte, dass die vorherige Gesetzesänderung gerade erst umgesetzt worden war. Bestehende Unklarheiten seien erst durch die Klagerücknahme des Deutschen Apothekerverbandes im Oktober behoben worden, heißt es in der Stellungnahme. Es sei für den Verband nicht erkennbar, wie die Versorgungsqualität durch die Abschaffung der gerade erst erfolgreich konsentierten Regelung verbessert werden könne. Außerdem kritisiert der GKV-Spitzenverband, dass die Neuregelung zu Mehrausgaben von mindestens 470 Millionen Euro jährlich zugunsten von Industrie und Apotheken führe.

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ABDA wollte 129 statt 110 Euro

Die Apotheker hingegen hatten zwar die Intention der Neuerung grundsätzlich begrüßt, sahen aber dennoch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Insbesondere weil das geplante Fixhonorar für Zyto-Apotheker zu niedrig liege. Der vorgesehene Zuschlag von 110 Euro pro applikationsfertiger Einheit sei für die Apotheken „nicht auskömmlich“, erklärte die ABDA in ihrer Stellungnahme unter Verweis auf ein Gutachten des Verbandes der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA). Demnach sei ein einheitlicher Arbeitspreis von 129 Euro pro applikationsfertiger Einheit nötig, um die flächendeckende Versorgung mit Sterilzubereitungen zu sichern. Zudem sei zur Abdeckung von Risiken bei diesen teuren Arzneimitteln weiterhin einen Aufschlag von mindestens 3 Prozent auf den Einkaufspreis für notwendig.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

Beware of the Greek

von Dr Schweikert-Wehner am 22.01.2019 um 16:01 Uhr

Am Ende bleiben nur die Verpflichtungen, Auflagen und Beschwernisse. Wird beim Apogesamtpaket nicht anders sein: ABDA sei wachsam....

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Internetauftritt

von Dr Schweikert-wehner am 22.01.2019 um 15:01 Uhr

seltsam: Auf dem Internet Auftritt des BMG ist es noch ...

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