Parenterale Zubereitungen

BMG streicht geplante Neuregelungen zum Zyto-Honorar

Berlin - 22.01.2019, 14:05 Uhr

Das Bundesgesundheitsministerium will offenbar doch darauf verzichten, das Honorar der Zyto-Apotheker und die Preisbildung im Zyto-Bereich neu zu regeln. (j/Foto: benicoma/adobe.stock.com)

Das Bundesgesundheitsministerium will offenbar doch darauf verzichten, das Honorar der Zyto-Apotheker und die Preisbildung im Zyto-Bereich neu zu regeln. (j/Foto: benicoma/adobe.stock.com)


Eigentlich wollte das Bundesgesundheitsministerium die Apotheker-Vergütung und Preisbildung im Zyto-Bereich komplett neu regeln. Geplant waren ein neues Fixhonorar und Preisverhandlungen zwischen Herstellern und Krankenkassen. Doch im überarbeiteten Gesetzentwurf des geplanten Gesetzes für Sicherheit in der Arzneimittelversorgung ist von all diesen Regelungen keine Spur mehr. Das dürfte die Krankenkassen erfreuen: Denn die sehen gar keinen Regelungsbedarf. Und: Bei der Inspektion von Zyto-Apotheken sollen künftig auch Abrechnungsunterlagen überprüft werden können.

Das geplante Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) ist das erste Gesetzesvorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Arzneimittelbereich. Mitte November stellte Spahn einen ersten Referentenentwurf vor, der auch für die Apotheker relevant ist. Denn mit dem GSAV will das BMG in erster Linie auf die Arzneimittel-Skandale des vergangenen Sommers reagieren.

Im Zyto-Bereich hatte das Ministerium eine komplette Umwälzung der Apothekenvergütung sowie eine neue Preisbildung geplant. Der Arbeitspreis der Apotheker sollte künftig als Fixhonorar in einer Höhe von 110 Euro gezahlt werden, also deutlich mehr als die Apotheker derzeit erhalten. Außerdem sollten die Apotheker eigentlich bei der Abrechnung mit den Kassen nur noch den tatsächlichen Einkaufspreis erhalten, anstelle des Listenpreises abzüglich Abschlag. Die Preisverhandlungen sollten dann ausschließlich zwischen Kassen und Herstellern stattfinden. Geplant waren hier einheitliche regionale Rabattverträge für alle Kassen. Das BMG will damit etwa 300 Millionen Euro im Jahr einsparen. Durch das neue Fixhonorar hatte das Ministerium mit Mehrausgaben in Höhe von 120 Millionen Euro gerechnet.

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Doch diese Pläne existieren offenbar nicht mehr. Denn im Gesetzentwurf (Bearbeitungsstand 11. Januar 2019), den das Ministerium in den kommenden Wochen dem Bundeskabinett zum Beschluss vorlegen will, ist von Neuregelungen im Bereich der parenteralen Zubereitungen überhaupt keine Rede mehr. Nach wie vor enthalten und geplant sind die Neuregelungen bei der Apothekenüberwachung. Zur Erklärung: Das BMG plant, im Bundesgesetz genauere Angaben dazu zu machen, wann Apotheken auch unangemeldet inspiziert werden sollen.

Neu hinzu kommt allerdings eine Regelung, über die in den Monaten nach Bekanntwerden des Bottroper Zyto-Skandals häufiger diskutiert worden war. Und zwar will das BMG erreichen, dass bei den Apotheken-Inspektionen auch die Abrechnungsunterlagen der Apotheker überprüft werden können. Zur Erklärung heißt es im Gesetzentwurf, dass die Überwachungsbehörden so verstehen können, ob Wareneingang und der abgrechnete Warenausgang übereinstimmen.

Das Ministerium selbst wollte sich auf Nachfrage von DAZ.online nicht zu den Änderungen äußern. Man befinde sich noch in Abstimmung.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

Beware of the Greek

von Dr Schweikert-Wehner am 22.01.2019 um 16:01 Uhr

Am Ende bleiben nur die Verpflichtungen, Auflagen und Beschwernisse. Wird beim Apogesamtpaket nicht anders sein: ABDA sei wachsam....

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Internetauftritt

von Dr Schweikert-wehner am 22.01.2019 um 15:01 Uhr

seltsam: Auf dem Internet Auftritt des BMG ist es noch ...

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