Schweiz

Apotheker benötigen Weiterbildung, um vertreten zu dürfen

Remagen - 22.01.2019, 10:15 Uhr

Seit dem vergangenen Jahr brauchen Apotheker in der Schweiz einen bestimmten Weiterbildungstitel in Offizinpharmazie, um vertreten zu dürfen. ( r / Foto: Imago)

Seit dem vergangenen Jahr brauchen Apotheker in der Schweiz einen bestimmten Weiterbildungstitel in Offizinpharmazie, um vertreten zu dürfen. ( r / Foto: Imago)


Eingeschränkte Vertretungsbefugnis vorgeschlagen

Zur Klärung dieser und anderer Fragen in Bezug auf das revidierte Medizinalberufegesetz hat die Kantonsapothekervereingung (KAV) zusammen mit Vertretern des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und der Fachgesellschaften Empfehlungen ausgearbeitet.

Über die genauen Regeln für die Stellvertretung dürfen die Kantone dann selbst befinden. Nach dem Papier sollen Studienabgänger eine kantonale Bewilligung zur Tätigkeit als Apotheker in der öffentlichen Apotheke mit eingeschränkter Stellvertreterfunktion einholen können. Mit dieser könnten sie dann für eine beschränkte Zeitdauer die fachlich verantwortliche Person (den Apothekenleiter oder dessen Stellvertreter) vertreten. Die Bewilligung würde zu stundenweisen Ablösungen, Vertretungen während maximal eines fixen Tages pro Woche sowie Ferienvertretungen von maximal vier Wochen pro Jahr berechtigen. Pro Apotheke sollen maximal zwei solche Bewilligungen ausgestellt werden dürfen.

Junge Apotheker sind für die Weiterbildungspflicht

Die Swiss Young Pharmacist Group (SwissYPG) hat nach Bekanntwerden der Empfehlung eine Umfrage bei ihren Mitgliedern und Pharmazie-Studierenden durchgeführt. Nach den Ergebnissen herrscht unter den jungen Apothekern und Studierenden große Unsicherheit. Die stark eingeschränkten Möglichkeiten einer Stellvertretung klängen für Studienabgänger zunächst nicht sehr motivierend. Panikmache sei jedoch nicht angebracht, meint SwissYPG. Trotzdem halten sie die Weiterbildungspflicht für richtig. Sie werde mit dem Gesetz zum selbstverständlichen Teil des pharmazeutischen Curriculums und sei keine Degradierung, sondern im Gegenteil eine Aufwertung. „Wir dürfen mehr. Im Gegenzug müssen wir aber auch unsere Qualifikation vorzeigen“, schreibt SwissYPG



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Prost Prost Kammeraden

von Wolfgang Müller am 22.01.2019 um 13:40 Uhr

Super System, mit der Verpflichtung zur zusätzlichen teuren und viele Jahre dauernden Ausbildung, um sich selbständig machen zu können. Oder - nicht gaaaaanz so lange - um in größerem Umfang den "Selbständigen" vertreten zu dürfen!

Hätte z. B. zuverlässig einen Rückkehrer aus "Der Industrie" wie mich dauerhaft von der Öffentlichen fernhalten können. Gell, DAS wäre doch schon ein schlagender Beweis für die Schönheit eines solchen Konzepts? Schade für Kiefer und Co., dass sie das trotz sicher immer schon bebenden Willens noch nicht eingeführt hatten, als es dafür nötig gewesen wäre.

Würde eben auch all die anderen sicher nicht so guten Kolleg/innen von der Öffentlichen fernhalten, die wegen schwacher Leistungen im Studium erstmal promovieren und auch noch danach zunächst was Anderes ausprobieren. Vielleicht auch einfach, weil es solche Unternehmer-untauglichen Feiglinge sind, die sich nicht so hoch verschulden und das nötige Geld für die Selbständigkeit woanders einfacher ZUVERLÄSSIG zusammenbekommen wollen ...... nee, solche Typen braucht es nicht in der Offizin. Und, natürlich: "Die Ärzte Die Ärzte Die Ärzte müssen nach dem Studium ja auch ihren Facharzt machen!"

Immer wieder ein großer Trost, dass gerade "Die Jungen" – wie anscheinend hier in der Schweiz, wenn auch mit leichten Zweifeln - sich solchen sinnvollen, zünftischen Abschottungs-Strategien gerne leistungsbereit und willfährig anschließen! Wo kämen wir denn hin, wenn "Die Jungen" sich am Ende bei uns auch eher für Eigenverantwortung und gegen Gängelung einsetzen würden, wie junge Akademiker in anderen Berufen!

Also, BAK, DAV und ABDA: Von der Schweiz lernen heißt siegen lernen. Lasst die von der Uni schon entsprechend eingeschüchterten und beflissen gemachten „Jungen“ nicht aus den Kammer-Klauen, wenn sie den dritten Prüfungsabschnitt hinter sich haben. Schließlich brauchen wir weder lockeren Nachwuchs als Angestellte, geschweige denn als wegen übertriebener Unkompliziertheit entspannten, optimistischen Nachwuchs für unsere Betriebe.

PS übrigens, Pflicht-Weiterbildungen für "Impfen" und "Erweiterte apothekerliche Kompetenzen in der Verschreibung" fände ich WIRKLICH notwendig und ok.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Prost Prost Kammeraden

von Apotheker08 am 22.01.2019 um 17:14 Uhr

Selten so ein wirres Geschwurbel ohne Ahnung von der Materie gelesen:

Nach dem neuen Gesetz dürfen Apotheker auch viele verschreibungspflichtige Substanzen ohne Rezept abgeben. Mit der Weiterbildung soll sichergestellt sein, das nicht jeder Absolvent sofort ohne praktische Erfahrung auf die Menscheit losgelassen wird.

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