Opioide

Radsport-Weltverband setzt Tramadol auf Dopingliste

Berlin - 21.01.2019, 13:00 Uhr

Tramadol ist ab dem 1. März 2019 bei Radsportwettkämpfen verboten. Der Radsport-Weltverband warnt vor Bezug des verschreibungspflichtigen Schmerzmittels aus dem Netz. (m / Foto: imago)

Tramadol ist ab dem 1. März 2019 bei Radsportwettkämpfen verboten. Der Radsport-Weltverband warnt vor Bezug des verschreibungspflichtigen Schmerzmittels aus dem Netz. (m / Foto: imago)


Kein Tramadol am Lenker: Der Radsport-Weltverband hat in der vergangenen Woche das häufig verordnete Opioid auf die Dopingliste gesetzt. Radsportlern drohen ab dem 1. März 2019 Sanktionen, wenn sie im Wettkampf erwischt werden. Dass das Schmerzmittel teils ohne Rezept aus dem Internet zu bekommen ist, sieht der Verband kritisch.

Das Schmerzmittel Tramadol steht seit der vergangenen Woche auf der Dopingliste des Rad-Weltsportverbandes (UCI). Ab dem 1. März 2019 müssen Radsportler mit Geldstrafen oder Wettkampfsperren rechnen, wenn sie mit einem positiven Dopingnachweis erwischt werden. Damit setzt der UCI die Entscheidung seines Management Commitees vom Juni 2018 um. Derzeit steht das Opioid noch nicht auf der Verbotsliste der Welt-Doping-Agentur (WADA).

Tramadol-Doping im Radsport „verbreitet“

Das Verbot soll zum Schutz der Fahrer dienen, heißt es in der Pressemitteilung des Verbandes. Zu den bekannten Nebenwirkungen des Analgetikums gehören Übelkeit, Schläfrigkeit und Konzentrationsschwäche, wodurch das Sturz- und Unfallrisiko erhöht werden kann. Außerdem könne das Opioid zur Abhängigkeit führen.

Einer Erhebung der Welt-Doping-Agentur (WADA) aus dem Jahr 2017 zufolge, ist der Tramadolgebrauch bei Radsportlern verbreitet: So waren 4,4 Prozent der Proben bei Radsportwettkämpfen positiv.

Zwar wirkt Tramadol nicht direkt leistungssteigernd wie beispielsweise Salbutamol. Doch die Substanz kann Belastungsschmerzen oder Gelenkbeschwerden kaschieren, wodurch die Athleten ihre natürlichen Belastungsgrenzen überschreiten können. Die Grenzen zwischen Behandlung und Doping können dabei fließend sein.

UCI warnt vor Bezug aus dem Netz

Tramadol ist in Deutschland zwar rezeptpflichtig, kann über verschiedene Wege jedoch aus dem Internet – beispielsweise über Online-Praxen – bezogen werden. Den Bezug aus dem Netz ohne Rezept findet der UCI riskant, weil dadurch eine „unkontrollierte Selbstmedikation“ begünstigt wird.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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