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16. Januar 2019
Man liebes Tagebuch, da ziehen wir uns mal unsere Kuschelsocken an und klagen auf Inländerdiskriminierung, weil wir uns wegen der Rx-Preisbindung, die nur für uns Inländer gilt, diskriminiert fühlen. Ja, zwei Apothekerinnen aus dem Kreis Coesfeld wollen ihre Gutscheine für ein Paar Kuschelsocken oder eine Rolle Geschenkpapier unbedingt durchboxen, na klar, mein liebes Tagebuch, als Apothekenkunde erwarte ich doch schließlich so tolle Geschenke. Wo soll ich sonst Kuschelsocken, die sicher auch heilungsfördernd sind, herbekommen. Doch die Gerichte spielten bisher nicht mit und sahen in dem Sockengeschenk einen Verstoß gegen die Preisbindung bei Rx-Arzneimitteln – die Apothekerinnen kassierten eine Niederlage nach der andern. Doch sie sind wohl von ihren Socken überzeugt und lassen nicht locker und gehen von Instanz zu Instanz. Und so landet der Fall nun vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das hier eine grundsätzliche Bedeutung sieht – also nicht in den Kuschelsocken, es soll vielmehr endlich mal geklärt werden, ob unsere Preisbindung bei Rx-Arzneimitteln vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils mit dem Grundgesetzartikel zur Inländerdiskriminierung tatsächlich unvereinbar ist. Mein liebes Tagebuch, da kann was auf uns zukommen, lasst uns schon mal unsere Kuschelsocken anziehen.
7 Kommentare
Hetze
von Karl Friedrich Müller am 21.01.2019 um 6:54 Uhr
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Killing me softly ...
von Reinhard Herzog am 20.01.2019 um 14:55 Uhr
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Warum bei uns nix läuft und wir alles vergessen können
von Karl Friedrich Müller am 20.01.2019 um 13:52 Uhr
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Was bleibt?
von Christian Giese am 20.01.2019 um 9:58 Uhr
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Der nächste Zug ... welches Boni-Surrogat kommt jetzt zum Versand?
von Christian Timme am 20.01.2019 um 9:38 Uhr
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Kuschelsocken vor dem Verwaltungsgericht
von Ulrich Ströh am 20.01.2019 um 9:07 Uhr
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Manchmal braucht es nicht nur den Druck der letzten Minute -
von Gunnar Müller, Detmold am 20.01.2019 um 8:25 Uhr
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