Die Brexit-Story

Ein herber Verlust für den Arzneimittelsektor in der EU

Remagen - 18.01.2019, 17:55 Uhr

Großbritannien am Scheideweg. Welche Auswirkungen hat der Brexit auf den Arzneimittelsektor? (s / Foto: imago)

Großbritannien am Scheideweg. Welche Auswirkungen hat der Brexit auf den Arzneimittelsektor? (s / Foto: imago)


Viele Europäer haben sich am Morgen des 24. Juni 2016 verstört die Augen gerieben und sich gedacht: Das darf doch wohl nicht wahr sein! Ist es aber. Großbritannien verlässt die EU. Seitdem ist der Brexit auf EU-Ebene das Thema Nr. 1. Es spaltet zum Teil auch die verbleibenden 27 EU-Mitgliedstaaten. Außerdem ist UK nicht „irgendein“ Mitgliedstaat. Das gilt besonders für den Arzneimittelsektor. DAZ.online hat die ganze spannende Geschichte der vergangenen Monate noch einmal kurz aufgerollt.

Es war von Anfang an nicht die große Liebe zwischen den Briten und der EU. Bei dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) im Jahr 1957 waren sie noch nicht im Boot. Anträge auf Mitgliedschaft in den 60er Jahren scheiterten am Veto des damaligen französischen Präsidenten Charles de Gaulle, der meinte, Großbritannien passe nicht in die EWG. Der Beitritt gelang schließlich im Jahr 1973, doch sowohl in den 70ern als auch in den 80er- und den 90er-Jahren forderten Parteien aus verschiedenen Lagern immer wieder den Austritt.

Regelungen dazu gibt es übrigens erst seit dem Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist (Artikel 50 AEU-Vertrag). Davor war ein einseitig beschlossener Austritt praktisch nicht möglich.

Eine ganz einfache Frage

In den letzten Jahren nahm die EU-skeptische Grundstimmung in UK weiter zu, und es kam schließlich zu dem schicksalshaften Referendum vom 23. Juni 2016. Vielleicht wäre dieses anders ausgegangen, wenn die glühenden Verfechter eines eigenständigen Vereinigten Königreichs die Bürger etwas genauer über die Folgen des Austritts aufgeklärt hätten. Die Frage: „Mitglied der Europäischen Union bleiben“ und „Die Europäische Union verlassen“ lässt sich ganz einfach „aus dem Bauch heraus“ beantworten. Immerhin gaben rund 33,5 Millionen Wahlberechtigte (72,2 Prozent) ihre Stimme ab. Der Ausgang war mit knapp 52 Prozent pro Austritt und etwa 48 Prozent dagegen denkbar knapp.

Zweijahres-Countdown eingeleitet

Am 29. März 2017 leitete die britische Premierministerin Theresa May den Austrittsprozess gemäß Artikel 50 AEUV in die Wege. Danach hatten Großbritannien und die EU27 nach den Vorgaben des Vertrags zwei Jahre Zeit, um die Modalitäten des Austritts auszuhandeln. Kommt in dieser Zeit kein Abkommen zustande, so ist Großbritannien am 30. März 2019 automatisch ein Drittstaat. Die Reaktionen in Europa und seitens der EU waren von Beginn an eindeutig: keine „Rosinenpickerei“ beim Abkommen und Härte in den Brexitverhandlungen, auch um Nachahmer in der verbleibenden EU abzuschrecken.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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