Kleine Anfrage

FDP will Aufwand für Apotheker bei der Cannabisprüfung reduzieren

Stuttgart - 04.01.2019, 14:00 Uhr

Die Cannabisanalytik ist aufwendig. Die FDP fragt die Bundesregierung, ob man hier Abstriche machen kann. (c / Foto: imago)

Die Cannabisanalytik ist aufwendig. Die FDP fragt die Bundesregierung, ob man hier Abstriche machen kann. (c / Foto: imago)


Die FDP-Fraktion im Bundestag will den Aufwand zur Prüfung von Medizinalcannabis in den Apotheken reduzieren und kritisiert zudem die uneinheitlichen Regelungen in den Bundesländern. In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung fragt die Fraktion unter anderem nach Bestrebungen, die vorgeschriebenen Prüfungen weniger aufwendig zu gestalten.

Cannabisblüten verursachen in der Apotheke großen Aufwand. Das Arzneibuch sieht nämlich eine makroskopische und mikroskopische Prüfung sowie eine Dünnschichtchromatographie vor. Gerade letztere ist während des laufenden Apothekenbetriebes sehr zeitaufwendig. Dazu kommt, dass Cannabisblüten nur in Gebinden à 10 Gramm geliefert werden und Apotheken jedes einzeln prüfen müssten, was den Aufwand zusätzlich erhöht. Die Bundesländer handhaben die Vorschriften allerdings unterschiedlich. So gelten in Schleswig-Holstein nach Auskunft der zuständigen Landespharmazierätin Cannabisblüten aus den Niederlanden als Fertigarzneimittel, wodurch die Identitätsprüfung entfallen kann. In Hessen kann zumindest auf die DC verzichtet werden.

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Diese uneinheitlichen Regelungen und die aufwendigen Prüfverfahren verteuern nach Ansicht der FDP-Bundestagsfraktion Medizinalcannabis erheblich und belasten zudem die Apotheken mit einem hohen Arbeitsaufwand, wie die Fraktion nun in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung schreibt. Die Liberalen halten daher eine einheitliche und unbürokratische Regelung, die in allen Bundesländern gleichermaßen gilt, sowie größere Gebinde von Cannabis-Blüten bzw. deren Ausweisung als Fertigarzneimittel für wünschenswert.

Könnte Cannabis aus deutschem Anbau als Fertigarzneimittel eingestuft werden?

Von der Bundesregierung will die FDP zu diesem Thema unter anderem wissen, nach welchen Kriterien Cannabisblüten in den Bundesländern, in denen das der Fall ist, als Fertigarzneimittel anerkannt werden und wie die Bundesregierung diese Anerkennung beziehungsweise Einstufung als Fertigarzneimittel bewertet. Weiter fragt die Fraktion, was die Bundesregierung unternimmt, dass mehr Cannabisblüten-Gebinde als Fertigarzneimittel eingestuft werden können, und ob und unter welchen Voraussetzungen Cannabisblüten aus deutschem Anbau eine Einstufung als Fertigarzneimittel bekommen können. Falls das nicht der Fall sein sollte, interessiert sich die FDP für die Begründung.

Schinnenburg: Aufwand für Apotheker verringern

Der FDP-Gesundheitsexperte Dr. Wieland Schinnenburg aus Hamburg hat die Anfrage an die Bundesregierung initiiert. Er ist federführend für diese parlamentarische Initiative, weil er der drogenpolitische Sprecher seiner Fraktion ist. Gegenüber DAZ.online erklärte Schinnenburg, dass er den Aufwand für die Apotheken verringern will: „Wir Freie Demokraten wollen den Bezug von Medizinalcannabis vereinfachen und verbilligen. Verbilligen darf aber nicht auf Kosten der Apotheker gehen. Ich habe mir in einer Apotheke angesehen, welchen Aufwand Apotheker bei der Ausgabe von Medizinalcannabis betreiben müssen (DAZ.online berichtete). Dieser Aufwand kann nicht für weniger Geld erfolgen. Richtig ist vielmehr, den Aufwand zu verringern. Die verschiedenen Möglichkeiten hierfür frage ich mit meiner Kleinen Anfrage ab.“

Bislang keine Vorschläge zur Kostensenkung für die Apotheke

Zudem wollen die Liberalen wissen, ob es und wenn ja welche, Bestrebungen seitens der Bundesregierung gibt, den Aufwand bei der Prüfung von Cannabisblüten zu reduzieren beziehungsweise wenn es derartige Bestrebungen nicht gibt, warum nicht. Konkret wird in diesem Zusammenhang auch nach neuen Verfahren zur Prüfung von Cannabisblüten gefragt, wie etwa auf Infrarotbasis.

Auch die Gebindegröße ist ein Thema: Hierzu fragt die FDP, ob der Bundesregierung Bestrebungen bekannt sind, größere (über 10 g) Gebindegrößen von Cannabisblüten einzuführen und wenn ja welche und was die Bundesregierung diesbezüglich unternehme. Zum Schluss geht es dann um die Kosten. Hier interessiert die FDP: Welche Kosten entstehen in einer Apotheke aktuell für die Prüfung eines Cannabisblüten-Gebindes, welche Auswirkung haben sie auf die Preise von Medizinalcannabis und was unternimmt die Bundesregierung um die Preise und Kosten von Medizinalcannabis zu senken?

GSAV: Aufschläge sollen verhandelt werden

Zur Kostensenkung, zumindest was die Kosten für die GKV betrifft, gibt es bereits konkrete Vorschläge. Sie sind im Entwurf für das „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) enthalten. Konkret will Spahn neben Ausnahmen beim Genehmigungsverfahren DAV und GKV-SV verpflichten, über den Apothekenzuschlag zu verhandeln. GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und AOK-Bundesverband (AOK-BV) begrüßen erwartungsgemäß in ihren GSAV-Stellungnahmen, dass die Zuschläge sinken sollen. „Die Ablösung der völlig überhöhten Apothekenaufschläge nach AMPreisV in Höhe von 90 beziehungsweise 100 Prozent auf den Apothekeneinkaufspreis auch bei Cannabis ist grundsätzlich zu begrüßen“, schreibt der AOK-BV. Das BMG schätzt, dass durch eine Neuverhandlung des Zuschlages rund 25 Millionen Euro eingespart werden können.

Maßnahmen, die den Aufwand und damit die Kosten in der Apotheke senken, sind in Spahns Gesetzesentwurf jedoch nicht vorgesehen. Im Falle einer Kostenhalbierung, wie sie dem BMG vorschwebt, verbleibt den Apothekern am Ende des Tages wenig. Darauf weist auch die ABDA in ihrer Stellungnahme hin.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

Einfach Legalisieren

von Marcel Motzler am 06.01.2019 um 19:45 Uhr

Wieso es nicht gleich komplett legalisieren und in ausgewählten Apotheken oder Geschäften verkaufen ab 21 Jahren? Deutschland ist in solchen Sachen echt wie aus der Steinzeit!

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Analytik im Allgemeinen

von Andreas Grünebaum am 04.01.2019 um 19:40 Uhr

Da hat doch jemand endlich die Sinnlosigkeit dieser Prüfungen erkannt: Warum muß den heute immer noch in der Apotheke ein Rezepturbestandteil ausschließlich auf Identität geprüft werden, wenn doch Reinheit und Gehalt aus dem Prüfzertifikat entnommen werden dürfen? Warum muss dagegen nicht jedes Fertigarzneimittel nicht ebenfalls vor der Abgabe auf Identität geprüft werden?
Genau, es macht keinen Sinn und dient ausschließlich der Legitimität des "Apothekenlabors", welches ansonsten schon heute praktisch obsolet wäre.
Es wird Zeit, dass jemand den Finger auf die Wunde legt!

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