Blick auf 2019 (Teil 2)

Was ändert sich für Apothekenangestellte im nächsten Jahr?

Berlin - 28.12.2018, 11:45 Uhr

Für Arbeitnehmer in der Apotheke ändern sich zum 1. Januar 2019 einige gesetzliche Vorgaben, hinzukommen könnten eine neue PTA-Ausbildung sowie ein neuer Bundesrahmentarifvertrag. (m / Foto: imago)

Für Arbeitnehmer in der Apotheke ändern sich zum 1. Januar 2019 einige gesetzliche Vorgaben, hinzukommen könnten eine neue PTA-Ausbildung sowie ein neuer Bundesrahmentarifvertrag. (m / Foto: imago)


Minijobs, Steuerfreibeträge, PTA-Ausbildung

Mini- und Midijobs

Bei den Minijobs wird die Zeitgrenze wieder angehoben. Zur Erklärung: Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen die Arbeitnehmer regelmäßig nicht mehr als 450 Euro und maximal 5.400 Euro im Jahr erhalten. Aber: Wird der Minijob kurzfristig und innerhalb einer bestimmten Zeitgrenze ausgeübt, ist die Regelung nach Verdienst hinfällig. Diese Zeitgrenze wird ab 2019 wieder angehoben. Innerhalb dieses Zeitraumes ist der Minijob dann beitragsfrei, auch für den Arbeitgeber.

Bei den sogenannten „Midijobs“ wird die Gleitzone zwischen einem Mini- und Midijob erweitert. So sollen Midijobber ab 2019 zwischen 450 Euro und 1.300 Euro (bisher 850 Euro) verdienen können und trotzdem nur ermäßigte Beiträge an die Sozialkassen zahlen.

Steuerfreibeträge

Die Bundesregierung will ab 2019 insbesondere Familien entlasten. Denn ab Januar steigen der Kinderfreibetrag und das Kindergeld. Der Freibetrag für Kinder wird um 192 Euro auf dann 7620 Euro angehoben, das Kindergeld steigt für jedes Kind um 10 Euro, für das erste und zweite Kind gibt es dann beispielsweise 204 Euro. Aber auch der Grundfreibetrag steigt um 168 Euro auf 9168 Euro. Mehr Infos dazu auf der Internetseite der Bundesregierung.

Reform der PTA-Ausbildung

Auf seinem Facebook-Kanal hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mehrfach eine Reform der PTA-Ausbildung angekündigt: „Ich möchte die PTA-Ausbildung gerne zeitnah überarbeiten und auf einen modernen Stand bringen.“ Dazu waren aber bislang keine Details bekannt. Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums haben sich schon mit Vertretern des Bundesverbandes der PTA (BVpta), der Apothekengewerkschaft Adexa und der ABDA getroffen, um über eine mögliche Reform zu sprechen. Laut Spahn sollen die Änderungen 2019 kommen, genauere Angaben gibt es aber noch nicht.

Neuer Bundesrahmentarifvertrag?

Im November dieses Jahres ließ die Apothekengewerkschaft Adexa Verhandlungen mit dem ADA über einen neuen Bundesrahmentarifvertrag platzen. Es ging um grundsätzlichere Änderungen am Tarif. Die Adexa hatte beispielsweise einen eigenen Tarif für Filialleiter, eine Berücksichtigung der Fortbildungsaktivitäten der Angestellten sowie eine bessere Notdienstvergütung der Angestellten im Visier, konnte sich damit aber erneut nicht durchsetzen. Es ist zu erwarten, dass diese Verhandlungen im kommenden Jahr fortgesetzt werden und gegebenenfalls Ergebnisse erzielt werden. 



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten

Neues Jahr, neues Recht

Neue Gesetze, Verordnungen und Gehälter

Was ändert sich 2023?

Midijobs: Ab 850 Euro Entlastung durch „Übergang“

Neues Recht für Teilzeitbeschäftigte

Neue Grenze, stärkere Entlastung

Der Midijob

Neue gesetzliche Regelungen, höhere Gehälter und gesetzgeberische Pläne

Was bringt 2023 den Apotheken?

Neuer Gehaltstarifvertrag soll Realität besser abbilden

Mehr Geld für Apothekenangestellte

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.