Blick auf 2019

Was ändert sich für Apothekeninhaber im nächsten Jahr?

Berlin - 27.12.2018, 17:30 Uhr

Auch zum Jahresbeginn 2019 stehen für die Apotheker zahlreiche Änderungen an. Welche Neuerungen gibt es für Apothekeninhaber? (m / Foto: imago)

Auch zum Jahresbeginn 2019 stehen für die Apotheker zahlreiche Änderungen an. Welche Neuerungen gibt es für Apothekeninhaber? (m / Foto: imago)


Höherer Mindestlohn, Arbeitgeber tragen Hälfte des Zusatzbeitrages

Gehe-Eigenmarke für alle Apotheken

Der Stuttgarter Großhändler Gehe macht seine Hausmarke „gesund leben“ ab Januar 2019 für alle Apotheken zugänglich. Die gleichnamige Eigenmarke der Gehe-Kooperation „gesund leben“ umfasst OTC-Arzneimittel wie Schmerztabletten mit Ibuprofen oder Paracetamol, Xylometazolin Nasenspray und Bisacodyl Abführdragees. Außerdem umfasst das Sortiment eine ganze Reihe anderer apothekenüblicher Artikel wie Inkontinenzprodukte, Blutdruck- und Fiebermessgeräte, Schwangerschaftstests, Mittel zur Körperpflege und Vitamine.

Mindestlohn

Zum 1. Januar 2019 steigt der gesetzliche Mindestlohn zunächst von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde – und zum 1. Januar 2020 weiter auf 9,35 Euro. Einer entsprechenden Verordnung des Bundesarbeitsministers hat das Bundeskabinett im Oktober 2018 zugestimmt. Der neue Mindestlohn ist auch für Boten, Reinigungskräfte und Büroangestellte, die in Apotheken beschäftigt sind, zu berücksichtigen. DAZ.online hatte darüber berichtet.

GKV-Beiträge

Ab dem 1. Januar 2019 wird der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite getragen. Das hatte der Bundestag mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz beschlossen. Laut Bundesgesundheitsministerium zahlen beispielsweise Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Einkommen von 3.000 Euro monatlich etwa 15 Euro weniger.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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