ADKA-Stellungnahme

Wie finden die Krankenhausapotheker das GSAV?

Stuttgart - 19.12.2018, 15:45 Uhr

ADKA zum GSAV: Kein automatischer Aut-idem-Austausch bei Biosimilars und die Abschaffung der Importquote und Importförderklausel. (b/Foto: Screenshot ADKA)

ADKA zum GSAV: Kein automatischer Aut-idem-Austausch bei Biosimilars und die Abschaffung der Importquote und Importförderklausel. (b/Foto: Screenshot ADKA)


Mehr Sicherheit in der Arzneimitteltherapie – dafür setzt sich der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) seit Jahren ein. Auch der Gesetzgeber hat mittlerweile Defizite in diesem Bereich ausgemacht und jüngst einen Entwurf für das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung vorgelegt. Allerdings sieht die ADKA hier durchaus Korrekturbedarf.

„Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) werden aufgrund von Vollzugserfahrungen und Vorkommnissen Maßnahmen für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung getroffen“, begrüßt der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) das Gesetzesvorhaben Jens Spahns. Allerdings teilen die Krankenhausapotheker bei Importförderklausel, Biosimilars und der Neuordnung der Zyto-Versorgung die Meinung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) nicht. Das bringt die ADKA in ihrer Stellungnahme zum GSAV deutlich zum Ausdruck. Auch die ABDA hatte sich zu Spahns Plänen teilweise skeptisch geäußert.

Importförderklausel und Importquoten ersatzlos streichen

Unter anderem sieht der GSAV-Entwurf vor, dass die 15-Euro-Grenze in der Importförderklausel des § 129 Abs. 1 Nr. 2 SGB V  fallen soll. Beibehalten will Spahn hingegen die 15-Prozent-Regel: Auch künftig müssen folglich Importarzneimittel 15 Prozent günstiger sein als das Original, sollen sie Berücksichtigung in der Importquote der Apotheke finden. Diese Beschneidung der Importregelung geht den Krankenhausapothekern allerdings nicht weit genug.

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Wie funktioniert die Importquote?

Die ADKA „empfiehlt dringend, die sogenannte Importförderklausel  (…) ersatzlos zu streichen“, erklärt sie in ihrer Stellungnahme zum GSAV. Um eine bessere Arzneimittelsicherheit zu erreichen, müsse neben der Importförderklausel im SGB V auch die Regelung die „bis dato im Rahmenvertrag zwischen GKV Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband nach § 129 SGB V vereinbarten Importquoten ersatzlos“ gestrichen werden. In der Vergangenheit sei die sichere Arzneimittelversorgung vor allem in der Onkologie „nachweislich“ immer wieder schwer beeinträchtigt gewesen, was mit Parallel- und Reimporten zusammenhing. Wer schon in Krankenhausapotheken tätig war, weiß, dass Kliniken nicht gerade die Großabnehmer bei importfähigen Arzneimitteln sind – wohl eben aus diesem Grund: Bereits heute verzichten „viele Krankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland aus prinzipieller Erwägung zur Arzneimittelsicherheit auf den Einsatz von Parallel- und Reimportarzneimitteln“, so die ADKA in ihrer Stellungnahme.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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