Rettungsdienst, Notfallzentren, Notaufnahmen

Spahn will die Notfallversorgung komplett umbauen

Berlin - 19.12.2018, 07:00 Uhr

An etwa 600 Kliniken soll es künftig ein integriertes Notfallzentrum geben, das von Kliniken und niedergelassenen Ärzten betrieben wird. (Foto: Imago)

An etwa 600 Kliniken soll es künftig ein integriertes Notfallzentrum geben, das von Kliniken und niedergelassenen Ärzten betrieben wird. (Foto: Imago)


Nach dem Pflegesektor, der ambulanten ärztlichen Versorgung, dem Arzneimittelsektor und dem Apothekenmarkt will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nun auch die Notfallversorgung komplett umkrempeln. Am gestrigen Dienstag präsentierte er Eckpunkte, nach denen es unter anderem künftig von Ärzten und Kliniken gemeinsam geführte Notfallzentren geben soll. Die Apothekennotdienste sollen damit aber nur harmonisiert werden, „wenn die Apotheker dies wünschen“, hieß es aus dem BMG.

Patienten müssen stundenlang warten, Ärzte und Pfleger bringt es ans Limit und darüber hinaus: Um überfüllte Rettungsstellen in vielen Kliniken zu entlasten, soll die Notfallversorgung außerhalb der normalen Praxis-Öffnungszeiten grundlegend umgebaut werden. Im Moment kämen viel zu viele Patienten in die Krankenhäuser, sagte Spahn am gestrigen Dienstag in Berlin. Im neuen Jahr will er deswegen eine Großoperation auf den Weg bringen, zu der auch eine Grundgesetzänderung gehört. Zentrales Ziel: Eine stärkere Steuerung der Patienten je nach Dringlichkeit des Anliegens – über neue gebündelte Lenkungsstellen per Telefon und in den Kliniken.

Nicht nur in großen Städten ist es seit Jahren ein Problem, dass mehr und mehr Patienten direkt in Notaufnahmen gehen statt zum Beispiel zu einem Bereitschaftsarzt, obwohl sie längst nicht immer in akuter Not sind. Entfielen vor acht Jahren noch 47 Prozent der Notfälle auf die Krankenhäuser, waren es vor drei Jahren schon 53 Prozent. Und regionale Unterschiede gibt es auch, wie das Ministerium erläuterte. So gingen in Mecklenburg-Vorpommern fast 60 Prozent der Versicherten zu einem Bereitschaftsarzt, in Berlin dagegen rund 80 Prozent in die Klinik. In überlaufenen Notaufnahmen kommt es dann regelmäßig zu Stress fürs Personal und teils auch zu gereizter Stimmung unter den Wartenden. Um gegenzusteuern, plant Spahn weitgehende Änderungen in drei Bereichen und will dafür auch die Bundesländer ins Boot bekommen:

  • Patienten sollen sich in Notfällen künftig an gemeinsame Leitstellen wenden – unter dem bekannten Notruf 112 und dem noch weniger bekannten ärztlichen Bereitschaftsdienst mit der Nummer 116 117. Dort sollen sie eine erste Einschätzung bekommen und in die passende Versorgungsebene geschickt werden: ins Krankenhaus, eine Bereitschaftspraxis oder auch in eine ganz normale Sprechstunde am Montagmorgen. Wie diese Art Notfall-Hotline genau organisiert werden soll, ist noch zu klären. Denn die 112 ist ja auch der Feuerwehr-Notruf, bei dem keine Warteschleife entstehen soll.

BMG plant integrierte Notfallzentren

  • Wenn Patienten ins Krankenhaus gehen, soll es an bestimmten Kliniken in Zukunft neu zu gründende „integrierte Notfallzentren“ geben. In einigen Häusern gibt es bereits gemeinsame Notfallzentren mit niedergelassenen Ärzten, künftig sollen diese aber nicht nur als Option praktiziert, sondern zur Pflicht werden. Dort arbeiten niedergelassene Bereitschaftsärzte und Klinikärzte mit einem zentralen Empfang, der jeweils über die passende Behandlung entscheidet. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte im Frühjahr ein Konzept beschlossen, wonach es künftig voraussichtlich weniger Krankenhäuser geben dürfte, die für Notfälle eingerichtet sind, sie sollen dafür aber eine angemessene Betreuung garantieren. Von 1748 Häusern sollen demnach noch 1120 entsprechende Zuschläge bekommen, es könnten also 628 Krankenhäuser herausfallen. Auf die Frage, ob auch die Apothekennotdienste so umgestaltet werden sollen, dass immer eine notdiensthabende Apotheke in der Nähe eines solchen Notfallzentrums ist, hieß es aus dem BMG nur kurz: „Wenn die Apotheker dies wünschen, dann ja.“
  • Wenn in Zukunft der Rettungswagen kommt, soll es nicht mehr so regelmäßig und oft ins Krankenhaus gehen. Dafür soll die bisherige Regel wegfallen, dass die Krankenkassen Einsätze nur dann bezahlen, wenn der Transport in die Klinik geht.

In Kraft treten sollen die Neuregelungen laut Ministerium Anfang 2020, dann soll die Selbstverwaltung aber noch weitere Zeit für Vorbereitungen bekommen. Bis zur konkreten Umsetzung könnte es also ungefähr noch bis 2021 dauern.



bro / dpa
brohrer@daz.online


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