Stellungnahme zum GSAV

Kassenverband protestiert gegen höheres Zyto-Honorar

Süsel - 19.12.2018, 12:15 Uhr

Der GKV-Spitzenverband hat kein Verständnis dafür, dass das BMG die Honorierung der Zyto-Apotheker erneut umstellen will und warnt vor erheblichen Mehrkosten für die Kassen. ( r / Foto: Sket)

Der GKV-Spitzenverband hat kein Verständnis dafür, dass das BMG die Honorierung der Zyto-Apotheker erneut umstellen will und warnt vor erheblichen Mehrkosten für die Kassen. ( r / Foto: Sket)


Der GKV-Spitzenverband ist mit den jüngsten Plänen des Bundesgesundheitsministeriums für die Preisbildung bei Zytostatikazubereitungen überhaupt nicht einverstanden. Er befürchtet Mehrkosten von mindestens 470 Millionen Euro jährlich und hat viele Unklarheiten und Ungereimtheiten im Referentenentwurf für das GSAV entdeckt.

Zu den zahlreichen Regelungsvorschlägen im Referentenentwurf für das GSAV (Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung) hat der GKV-Spitzenverband am 14. Dezember eine umfangreiche Stellungnahme vorgelegt. In dem über 100 Seiten umfassenden Dokument erscheint aus Apothekensicht besonders die Position des Verbandes zur Preisbildung für Zytostatikazubereitungen interessant. Der GKV-Spitzenverband fordert die vorgesehenen Änderungen zu streichen und stellt ihre Nachteile gegenüber der geltenden Regelung dar. Zusätzlich regt der GKV-Spitzenverband ganz andere Neuregelungen an, zu denen eine Preisbindung und ein Rabattverbot zwischen Apotheken und Herstellern gehören. Der Kassenverband möchte transparente Preise, anstatt bei jeder einzelnen Herstellung die jeweiligen tatsächlichen Einkaufspreise zu berücksichtigen und zu prüfen. 

Dies erscheint über die Preisbildung für Zytostatika hinaus bemerkenswert. Denn offenbar weiß auch der GKV-Spitzenverband den Wert einheitlicher Preise zu schätzen. Angesichts der Pläne von Gesundheitsminister Spahn für die Zulassung von Boni ausländischer Versender zeigt sich auch hier, wie systemfremd apothekenindividuelle Preise in der deutschen GKV sind – auch wenn es hier nur um einen Spezialfall geht.

Warum schon wieder eine Neuregelung?

Der GKV-Spitzenverband deckt in seiner Stellungnahme viele Unklarheiten und Ungereimtheiten im Entwurf für das GSAV zur Preisbildung für Zytostatikazubereitungen auf. Er betont, dass die vorherige Gesetzesänderung gerade erst umgesetzt worden sei. Bestehende Unklarheiten seien erst durch die Klagerücknahme des Deutschen Apothekerverbandes im Oktober behoben worden. Es sei für den Kassenverband nicht erkennbar, wie die Versorgungsqualität durch die Abschaffung der gerade erst erfolgreich konsentierten Regelung verbessert werden könne. Außerdem kritisiert der GKV-Spitzenverband, dass die Neuregelung zu Mehrausgaben von mindestens 470 Millionen Euro jährlich zugunsten von Industrie und Apotheken führe.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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