Wegen Resistenzen

EMA bewertet Nutzen und Risiko von Fosfomycin neu

Stuttgart - 17.12.2018, 16:15 Uhr

Die EMA bewertet das Nutzen-Risiko-Verhältnis von Fosfomycin neu. (j/Foto: Zambon)

Die EMA bewertet das Nutzen-Risiko-Verhältnis von Fosfomycin neu. (j/Foto: Zambon)


Resistenzen geben Grund zur Sorge

Bedenken hegt offenbar auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Bundesoberbehörde hat nun die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA aufgefordert, Fosfomycin im Hinblick auf zunehmende Resistenzen neu zu bewerten. Am 14. Dezember 2018 hat die EMA das Risikobewertungsverfahren gestartet: „Im Einzelnen werden die Indikationen und Dosierungen von fosfomycinhaltigen Arzneimitteln sowie die sicherheitsrelevanten Informationen und die pharmakologischen Eigenschaften im Hinblick auf den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand neu bewertet“, schreibt das BfArM auf seiner Homepage.

Wie wirkt Fosfomycin?

Fosfomycin greift in die bakterielle Zellwandsynthese ein. Die Bakterienzellwand besteht vornehmlich aus N-Acetylglukosamin und N-Acetylmuraminsäure, wobei N-Acetylmuraminsäure aus N-Acetylglukosamin und Phosphoenolpyruvat entsteht. Als Strukturanalogon zu Phosphoenolpyruvat blockiert Fosfomycin das synthetisierende Enzym Phospoenolpyruvat-Transferase und verhindert so eine stabile Zellwandsynthese. Der Wirkstoff zeigt eine zeitabhängige Bakterizidie, sprich die Wirksamkeit hängt vor allem davon ab, wie lange Fosfomycin-Spiegel oberhalb der minimalen Hemmkonzentration des Erregers liegen. Resistenzen können plasmidkodiert auf der Metabolisierung von Fosfomycin beruhen oder auf der Hemmung der aktiven Aufnahme des Antibiotikums in die Bakterienzelle. Kreuzresistenzen sind laut Fachinformation nicht bekannt. Die empfohlene Dosierung bei unkomplizierter Zystitis von Frauen ab einem Alter von zwölf Jahren liegt bei einmalig 3000 mg Fosfomycin-Trometamol. Durch Trometamol verbessert sich die orale Bioverfügbarkeit von Fosfomycin.

Das Prozedere

Zuständig für die Neuevalution von Fosfomycin ist der Humanarzneimittelausschuss CHMP bei der EMA. Nachdem dieser Stellung bezogen hat, wird dessen Empfehlung der Europäischen Kommission vorgelegt. Diese entscheidet abschließend und rechtsverbindlich, ob die Zulassungen fosfomycinhalteiger Arzneimittel in der EU angepasst werden müssen.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Fosfomycin bei Blasenentzündung und schweren Infektionen

EMA beschränkt Anwendung von Fosfomycin

Europäische Arzneimittel-Agentur gibt differenzierte Empfehlungen ab

Fosfomycin neu bewertet

Lieferengpass bei Antibiotikum

Pivmecillinam – ein erfreulicher Engpass?

Strukturiertes Vorgehen bei unkomplizierten Harnwegsinfekten

Nicht immer gleich ein Antibiotikum

Indikationen und Dosierungen europaweit vereinheitlicht

Intravenöses Fosfomycin neu bewertet

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.