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Antrag im Bundestag
Große Koalition will Bekenntnis zur Buchpreisbindung beschließen
Manchmal schreibt die Politik Geschichten, die man eigentlich gar nicht glauben kann. Während das Bundesgesundheitsministerium in dieser Woche den teilweisen Abschied von der Rx-Preisbindung quasi eingeleitet hat, will die Große Koalition im Bundestag einen Antrag beschließen, in dem man sich schützend vor die Buchpreisbindung stellt. Das Ganze wird noch absurder, wenn man sich den Hintergrund des Antrages anschaut: Union und SPD reagieren damit nämlich auf eine Attacke der Monopolkommission auf die festen Buchpreise – und die hat ja den Apothekenmarkt bekanntlich auch im Visier.
In dieser Woche hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Weg eingeleitet, der den gesamten Apothekenmarkt verunsichert. Dass DocMorris und Co. seit zwei Jahren bereits Rx-Boni in unbegrenzter Höhe geben dürfen, war nach dem EuGH-Urteil (Oktober 2016) klar. Doch anstatt dieser Einschränkung der Rx-Preisbindung entgegenzuwirken, will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Rabatte gewissermaßen salonfähig machen. Denn gestern teilte Spahn mit, dass er Rx-Boni für EU-Versender begrenzt auf eine Höhe von 2,50 Euro zulassen will. Beschließt der Gesetzgeber diesen Vorschlag, ist die Einschränkung nicht mehr „nur“ durch den EuGH gegeben, sondern auch durch den Bundestag.
SPD-Antrag: „Kulturgut Buch fördern – Buchpreisbindung erhalten“
Doch der gleiche Bundestag wird in dieser Woche höchstwahrscheinlich der einzigen anderen festen Preisbindung, nämlich der für Buchpreise, den Rücken stärken. Denn die SPD-Bundestagsfraktion hat einen Antrag mit dem Namen „Kulturgut Buch fördern – Buchpreisbindung erhalten“ ins Parlament eingebracht. Nach Informationen von DAZ.online besteht Einigkeit mit der Union – die Regierungsfraktionen könnten den Antrag schon am kommenden Donnerstag beschließen.
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Der Antrag ist eine Reaktion auf ein Sondergutachten der Monopolkommission. Darin stellte die Kommission die Festpreise bei Büchern infrage – mit Verweis auf den EuGH-Entscheid zu den Arzneimittelpreisen. Das Gutachten „Die Buchpreisbindung in einem sich ändernden Marktumfeld“ hatte die Kommission ohne konkreten Auftrag anlässlich des EuGH-Urteils erstellt. Darin erklären die Ökonomen aus rechtlicher Sicht den Schutz des Kulturguts Buch zwar zu einem grundsätzlich anzuerkennenden kulturpolitischen Ziel. Allerdings halten sie es für fraglich, ob sich objektiv belegen lässt, dass die Buchpreisbindung einen kulturpolitischen Mehrwert generiert, der den mit ihr verbundenen Markteingriff rechtfertigt.
SPD: Online-Handel kann Vor-Ort-Händler nicht ersetzen
In ihrem Antrag widerspricht die SPD-Fraktion der Monopolkommission vehement: „In Deutschland gab es in den vergangenen Jahrzehnten eine Verständigung darüber, diesen kulturellen Reichtum auch durch das Instrument der Buchpreisbindung zu erhalten und zu stärken. Dieser Weg sollte weiter beschritten werden“, heißt es in dem Antrag, der DAZ.online vorliegt. Und weiter:
Die Buchpreisbindung ist ein zentrales Instrument zur Sicherung des Bestands der kulturellen Vielfalt im Buchwesen. Das seit 2002 geltende Buchpreisbindungsgesetz dient dem Schutz des Kulturgutes Buch durch die Festsetzung verbindlicher Preise beim Verkauf an Letztabnehmerinnen und -abnehmer. Ziel des Buchpreisbindungsgesetzes ist es somit, den leistungsfähigen Markt für Verlagserzeugnisse in Deutschland auch in den Städten und Gemeinden zu sichern und damit die kulturelle Rolle unseres Landes sowie das Kulturmedium Buch zu fördern.“
Die SPD stört sich auch daran, dass die Monopolkommission den Schutz des Kulturgutes Buch als kulturpolitisches Ziel zwar grundsätzlich anerkennt, ihre anschließende Bewertung der Buchpreisbindung jedoch rein aus ökonomischer Perspektive vornimmt. Dann folgen Darstellungen, die bei vielen Apothekern – insbesondere aus einer SPD-Feder – Fragezeichen erzeugen dürften: „Eine rein wirtschaftliche Betrachtung der Buchpreisbindung verbietet sich daher bereits im Ansatz. (…) Die rein ökonomische Betrachtung von Buchhandlungen als gewinnorientierte Unternehmen blendet ihre Funktion als Träger von Kultur vor Ort völlig aus. Diese Funktion kann nicht durch den Online-Buchhandel ersetzt werden.“
Bundesregierung soll sich auf EU-Ebene für Preisbindung einsetzen
Beschließen Union und SPD den Antrag, wird die Bundesregierung offiziell aufgefordert, dem Vorschlag der Monopolkommission nicht nachzukommen. Außerdem wird von der Regierung verlangt, dass sie sich „innerhalb der Europäischen Union für den weiteren Erhalt der Buchpreisbindung“ einsetzt. Zu guter Letzt wird gefordert, dass die Regierung „im Bemühen um den Schutz des Kulturgutes Buch und den Erhalt der Vielfalt in der deutschen Literatur- und Buchhandlungslandschaft an bewährten Maßnahmen zur Sicherung genau dieser Vielfalt – wie dem Deutschen Buchhandlungspreis – festzuhalten sowie weitere Maßnahmen, die dieses Ziel unterstützen, zu prüfen“.
Dass die Bundesregierung Maßnahmen zur Abschaffung der Buchpreisbindung ergreift, ist aber mehr als unwahrscheinlich. Denn sie teilte kürzlich mit, dass sie die Festpreise nicht in Frage stellen will.
5 Kommentare
Niveau ?
von Ratatosk am 13.12.2018 um 9:13 Uhr
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Deutschland, einig Lobbyland ...
von Reinhard Herzog am 12.12.2018 um 10:05 Uhr
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Preisbindung
von Christian Giese am 12.12.2018 um 8:55 Uhr
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Wenn`s nicht so traurig wäre...
von Barbara Buschow am 12.12.2018 um 7:22 Uhr
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AW: Wenn`s nicht so traurig wäre
von Susanne Wagner-Schröer am 12.12.2018 um 8:42 Uhr
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