Nach Rückruf

Brauchen Patientinnen ein neues Trigoa-Rezept?

Stuttgart - 11.12.2018, 16:30 Uhr

Auch bei Rückrufen: Patienten benötigen bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein neues Rezept. (m / Foto: Wolfilser / stock.adobe.com)

Auch bei Rückrufen: Patienten benötigen bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein neues Rezept. (m / Foto: Wolfilser / stock.adobe.com)


Apotheker erhalten Rückerstattung von Pfizer

Pfizer nimmt zu den Fragen von DAZ.online wie folgt Stellung: „Anwenderinnen werden gebeten, die Packung über eine Apotheke zurückzuschicken. Die Apotheken erhalten von Pfizer eine Rückerstattung für die betroffenen Packungen. Für die Ausgabe eines alternativen Kontrazeptivums ist ein Rezept des behandelnden Arztes erforderlich.“ Diese Auffassung, dass bei Rückrufen verschreibungspflichtiger Arzneimittel auf Patientenebene eine neue Verordnung fällig wird, vertrat das Bundesgesundheitsminsiterium bereits vor Jahren.

Auch bei Rückruf: Patienten brauchen neues Rezept

Beim BMG ist man der Ansicht, dass bei einem Austausch eines Arzneimittels ein Arzt konsultiert werden muss – unter Berufung auf den Sinn und Zweck des § 48 Absatz 1 AMG. Die Austausch-Verschreibung solle zum Anlass genommen werden, Diagnose sowie Therapiealternativen zu prüfen, erklärte das BMG im Oktober 2014 auf damalige Nachfrage der Arzneimittelkommission Deutscher Apotheker (AMK). Auch sollte, falls die Medikation fehlerhaft oder unwirksam war, dies bei einer Entscheidung für die weitere Behandlung vom Arzt berücksichtigt werden.

Des Weiteren wird dann auf die Arzneimittelverschreibungsverordnung verwiesen – und zwar § 1 AMVV. Gemäß § 1 AMVV dürfen nämlich verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht ohne Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung abgegeben werden. Auch die Regelung in § 4 AMVV spreche gegen einen Austausch eines zurückgerufenen Arzneimittels durch den Apotheker ohne neues Rezept – jene untersagt unter anderem die wiederholte Abgabe eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels auf dieselbe Verschreibung.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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