BfArM

Cannabisausschreibung: Bewerbungsfrist abgelaufen

Berlin - 11.12.2018, 16:00 Uhr

Seit dem heutigen Dienstagmittag können sich keine Bieter mehr auf die Cannabisausschreibung vom BfArM bewerben. Wie geht es nun weiter? (c / Foto: DAZ/Sket)

Seit dem heutigen Dienstagmittag können sich keine Bieter mehr auf die Cannabisausschreibung vom BfArM bewerben. Wie geht es nun weiter? (c / Foto: DAZ/Sket)


Am heutigen Dienstag um 12 Uhr ist die Deadline für die zweite deutsche Cannabisausschreibung verstrichen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hatte die Frist für bewerbende Unternehmen in den vergangenen Monaten wiederholt verschoben. Die Zuschlagserteilung wird voraussichtlich frühestens Ende April 2019 erfolgen.

Nun aber doch – das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) macht den Hanfsack zu. Bis zum heutigen Dienstag 12 Uhr konnten sich Unternehmen auf die Ausschreibung für den Medizinalhanfanbau in Deutschland bewerben. Wie viele Unternehmen ihren Hut in den Ring geworfen haben, ist noch nicht bekannt.

Knapp 200 Bieterfragen

Das BfArM hatte die Bewerbungsfrist mehrfach verlängert. Als Begründung nannte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf Nachfrage von Dr. Kirsten Kappert-Gonther, drogenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, dass die Behörde mit zahlreichen Anfragen der Bewerber beschäftigt gewesen sei.

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In der Tat sind bei der Behörde knapp 200, teilweise umfangreiche Bieterfragen eingegangen. Zuletzt hatte das BfArM diese Liste, die bis zum heutigen Dienstag auf der Vergabeseite einzusehen war, am gestrigen Montag aktualisiert.

Zuschlagserteilung nicht vor April 2019

Aus derselben Datei ging auch hervor, weshalb die Zuschläge frühestens im April 2019 erteilt werden können. Denn bei der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt wurde im September beantragt, ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten. Dabei warf die Antragsstellerin der Behörde unter anderem vor, gegen den Transparenzgrundsatz zu verstoßen. Die Kammer wies den Antrag im Oktober ab. Gegen diese Entscheidung wurde sofortige Beschwerde eingereicht, über die das OLG Düsseldorf voraussichtlich erst im April entscheiden wird.

Das BfArM hatte die Zuschlagsvergabe für die erste Jahreshälfte 2019 angekündigt, damit der Anbau 2020 beginnen kann. Noch zum Zeitpunkt der letzten Fristverlängerung im November ging die Behörde davon aus, diesen Zeitplan einhalten zu können. In den Angebotsblättern wurde zuletzt als Frist für die Zuschlagserteilung derzeit der 25. April vermerkt. Nun muss die Behörde allerdings erstmal die Bieterunterlagen auswerten.

Importe weiterhin möglich und nötig

Das laufende Verfahren ist bereits der zweite Anlauf für den deutschen Cannabisanbau. Beim ersten Versuch, der im März gestoppt wurde, waren 118 Bieter beziehungsweise Bietergemeinschaften beteiligt. Veranschlagt war damals eine Produktionsmenge von 6,6 Tonnen für vier Jahre. Für die aktuelle Ausschreibung hatte das BfArM die Gesamtmenge auf 10,4 Tonnen angehoben.

Damit lässt sich der steigende Bedarf der Cannabispatienten in Deutschland vermutlich nicht decken. Das weiß offenbar auch die Arzneimittelbehörde. „Mit Blick auf die Entwicklung der Patientenzahlen wurde die Gesamtmenge der aktuellen Ausschreibung gegenüber der ersten Ausschreibung von 6.600 auf 10.400 kg für vier Jahre erhöht. Bei der Festlegung der Ausschreibungsmenge musste auch berücksichtigt werden, dass der Import weiterhin möglich sein wird. Hersteller, Händler und Apotheken werden medizinisches Cannabis also nicht ausschließlich von der Cannabisagentur kaufen müssen“, erklärt ein BfArM-Sprecher gegenüber DAZ.online. Aufgrund der angespannten Importsituation bleibt es jedoch zu hoffen, dass sich die Versorgungslage durch den deutschen Anbau etwas entspannt.

Drei bis 13 Zuschläge

Die Aufträge werden im aktuellen Verfahren, wie auch beim ersten Versuch, in Lose aufgeteilt. Dieses Mal sind 13 Lose zu je 200 Kilogramm Jahresmenge vorgesehen. Ein Bewerber kann maximal für fünf Lose einen Zuschlag erhalten. Dadurch können maximal 13, mindestens jedoch drei Bieter einen Vertrag über die Produktion von medizinischem Cannabis mit dem BfArM schließen können.

Bewerben konnten sich Firmen, die entweder durch Zusammenschluss mit ausländischen Cannabisproduzenten anderen Firmen Erfahrung im Medizinalhanfanbau vorweisen können, oder über eine Anbau- und Verarbeitungsreferenz für die Produktion anderer Arzneipflanzen verfügen. 



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Ist doch schon alles gelaufen

von Ratatosk am 11.12.2018 um 18:52 Uhr

Bis unsere Behördchen merken, daß globale Riesen bereits entstanden sind, werden diese immer noch ihre Verordnungen ausbauen. Für D ist das Spiel um einen Milliardenmarkt vorbei, bevor irgendwer einen Zuschlag bekommt. Wer sollte auch so bescheuert sein, so was in D mit unerer Behördenschickane zu machen ? Kanada produziert schon im Milliardenmaßstab, die USA kommen bald. Die Bürokratie und eine ignorante Politik verspielen leider wieder mal unsere Zukunft in einem gigantischen Markt. Aber halt - bei den Apotheken macht man es ja genauso, alles an Regelwerk so zu gestalten, daß es für das Großkapital passt.

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