Nicht nur für die Medizin

Kultusminister wollen auch Zugang zum Pharmaziestudium neu regeln

Berlin - 07.12.2018, 14:45 Uhr

Die Kultusminister haben einen Entwurf vorgelegt, wie sie den Hochschulzugang in Medizin,
Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie neu regeln wollen. (m / Foto: Catalin / stock.adobe.com)

Die Kultusminister haben einen Entwurf vorgelegt, wie sie den Hochschulzugang in Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie neu regeln wollen. (m / Foto: Catalin / stock.adobe.com)


Eigentlich hat sich das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr nur über die Vergabe von Studienplätzen in der Humanmedizin beschwert. Die Kultusministerkonferenz der Bundesländer (KMK) reagiert nun auf dieses Urteil und schlägt in einem Entwurf zur Reform der Studienplatzvergabe eine vollumfassende Änderung aller Zugangsregeln für die Fächer Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie vor. Unter anderem soll die Wartezeitquote wegfallen.

Ziemlich genau vor einem Jahr urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften über das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen an staatlichen Hochschulen zumindest teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Dies galt allerdings nur für das Fach Medizin. Kritik gab es unter anderem an der Wartezeitquote, weil diese „gleichheitswidrig“ sei. Die Verfassungsrichter haben den Gesetzgeber daher aufgefordert, bis Ende 2019 Neuregelungen zu schaffen, welche diese verfassungsrechtlichen Bedenken beseitigen.

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Die Kultusministerkonferenz (KMK), in der die Bildungsminister aller Bundesländer zusammenkommen, hat sich am gestrigen Donnerstag auf den Entwurf eines zwischen den Ländern zu schließenden Staatsvertrags verständigt. Zur Erinnerung: Bildung ist Ländersache, eine bundesweit einheitliche Reform der Studienplatzvergabe muss daher von allen Ländern mitgetragen werden – daher der Staatsvertrag. Mit dem Entwurf legt die KMK nun Vorschläge für Neuregelungen zur Vergabe von Studienplätzen im Zentralen Vergabeverfahren vor. Damit der Staatsvertrag finalisiert werden kann, müssen allerdings noch die Finanz- und die Ministerpräsidentenkonferenz zustimmen.

Was soll sich konkret ändern?

Aber was wollen die Kultusminister genau ändern? Konkret geht es um diese Änderungen am Zentralen Zulassungsverfahren, die die KMK inzwischen mitteilte:

  • Für bis zu zwei Zehntel der zur Verfügung stehenden Studienplätze soll es „Vorabquoten“ geben. Das kann zum Beispiel eine Quote für beruflich Qualifizierte ohne Abitur sein, die dann im Landesrecht verankert werden soll.
  • Die Wartezeitquote wird abgeschafft.
  • Die sogenannte Abiturbestenquote soll von 20 auf 30 Prozent steigen. Die Kultusministerkonferenz erklärt dies mit „wissenschaftlichen Erkenntnissen“, nach denen die Abi-Note Aufschluss über „allgemeine kognitive Fähigkeiten und persönlichkeitsbezogene Kompetenzen, wie Motivation, Fleiß und Arbeitshaltung“ gibt.
  • Neu eingeführt werden soll eine „zusätzliche Eignungsquote“, die einen Anteil von 10 Prozent bekommen soll. Mit dieser Quote sollen Bewerber nur schulnotenunabhängig ausgewählt werden. Zur Konkretisierung heißt es weiter: „Um den besonderen Belangen von Altwartenden Rechnung zu tragen, wird bei Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin in dieser Quote für einen Zeitraum von zwei Jahren und mit abnehmendem Gewicht die Zeit seit Erwerb der für den gewählten Studiengang einschlägigen Hochschulzugangsberechtigung (Wartezeit) ergänzend neben anderen Auswahlkriterien berücksichtigt.“
  • Den größten Anteil sollen nach wie vor die Auswahlverfahren der Hochschulen ausmachen (60 Prozent). Hierfür hat die KMK einen Katalog schulnotenabhängiger und schulnotenunabhängiger Kriterien festgelegt, dieser kann im Landesrecht konkretisiert werden. Pflicht ist aber, dass die Hochschulen neben dem Abitur mindestens ein schulnotenunabhängiges Auswahlkriterium bestimmen, bei Medizin sogar mindestens zwei. Ein fachspezifischer Studieneignungstest wird zudem als verbindliches Kriterium für die Auswahlentscheidung vorgegeben.
  • Für die Pharmazie soll es eine bestimmte Regelung für die Übergangsphase geben. Dazu heißt es im Entwurf der KMK: „Vor dem Hintergrund, dass für diesen Studiengang kein abschließend validierter Studieneignungstest vorliegt, können die Länder bestimmte Ausnahmen in Bezug auf die Vergabe im AdH beziehungsweise in der zusätzlichen Eignungsquote regeln.“

Nach dem Inkrafttreten des Staatsvertrages sollen die neuen Regeln frühestens zum Sommersemester 2020 angewendet werden. Das Internetportal, in dem sich die Interessenten nach den neuen Regeln bewerben können, soll daher bis Mitte Januar 2020 online gehen. 



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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