Kontraste testet DrEd & Co.

TV-Sendung: Riskante Rx-Arzneimittel vom Online-Arzt 

Berlin - 23.11.2018, 16:30 Uhr

Die ARD-Sendung Kontraste zeigt, welchen Risiken sich Patienten bei der Nutzung von Fernarztportalen aussetzen. Bei ihren Recherchen erhielt die Redaktion auch ein Rx-Arzneimittel ohne Originalverpackung und Beipackzettel. (b/Foto: Screenshot Kontraste)

Die ARD-Sendung Kontraste zeigt, welchen Risiken sich Patienten bei der Nutzung von Fernarztportalen aussetzen. Bei ihren Recherchen erhielt die Redaktion auch ein Rx-Arzneimittel ohne Originalverpackung und Beipackzettel. (b/Foto: Screenshot Kontraste)


Online-Ärzte entspannt

Für DrEd zahlt sich die eigene Marketingstrategie offenbar aus – nach eigenen Angaben haben die Online-Ärzte bereits über zwei Millionen Video-Sprechstunden durchgeführt. Die Gefahr für die Patienten schätzt DrEd-Gründer David Meinertz als gering ein: „Der Arzt entscheidet in jedem Einzelfall, wie auch der Kollege in der Arztpraxis vor Ort". Auch Start-Up-Unternehmer und Gründer von Fernarzt, Eckhardt Weber, verteidigt in der Sendung sein Geschäft. „Ich glaube, da halten wir mit unserem Konzept alle Standards ein“, so Weber.

BMG forciert E-Rezept 

Auch in Deutschland gibt es inzwischen Online-Sprechstunden. Auf dem Deutschen Ärztetag wurde eine Aufhebung des Fernbehandlungsverbotes in die Muster-Berufsordnung aufgenommen. Noch scheinen nicht alle Bundesländer geschlossen dahinter zu stehen.

Baden-Württemberg war das erste Bundesland, das seine Berufsordnung dahingehend änderte, dass Behandlungen auch ausschließlich per Video stattfinden können. Inzwischen gibt es dort auch mehrere Anbieter, die solche Spechstunden anbieten. Im kommenden Jahr wollen sich die Apotheker (Kammer und Verband) mit dem E-Rezept am DocDirekt-Modell der KV Baden-Württemberg beteiligen.

Die Bundesregierung will nun auch elektronische Fernverordnungen ermöglichen. Im ersten Entwurf zum GSAV ist davon die Rede, dass das 2016 vom Bundestag beschlossene Verbot wieder aufgehoben werden soll. Und auch beim Thema E-Rezept macht das BMG Druck: Bis zum Frühjahr 2020 sollen Ärzte, Kassen und Apotheker die rechtlich nötigen Rahmenbedingungen für die digitale Verordnung etablieren.

Klein-Schmeink: Spahn vergisst Patientenschutz

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Maria Klein-Schmeink kritisiert, dass Gesundheitsminister Spahn in seinen Digitalisierungs-Plänen den Patientenschutz nicht ausreichend berücksichtige. Die Gesundheitspolitikerin fordert Kontrollen und klare Regelungen. „Wir brauchen auch ganz klar eine Regelung dafür, wann Fernbehandlung nicht stattfinden darf", so die Gesundheitspolitikerin in der Sendung.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Fernverordnung - e-rezept

von Ratatosk am 26.11.2018 um 9:52 Uhr

Nun sollte auch der letzte Unwissende erkennen können, daß dies alles zur Strategie der Umlenkung und Förderung der Großkonzerne gehört. Nur so funkioniert das digital im geschlossenen Kreis der Begünstigten und spart diesen Geld um noch mehr Milliardäre zu kreieren, während der Rest einfach abstirbt. Das Konzept ist aus deren Sicht genial, für alle anderen katastrophal.
Die Toten für den Quatsch wird die Politik schon anderen unter den Teppich kehren. Anabolika, Schlafmittel etc etc. sind kein Problem mehr, kleine Anleitung nach London oder sonstwohin und angeschloßene Apotheke, mehr brauchts nicht mehr.

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Kontraste oder was

von Dr. Andreas van de Valk am 23.11.2018 um 17:35 Uhr

Wie schön das Kontraste berichtet. Vielleicht so genial recherchiert wie am 12.7.2018?

Im "Lunapharm-Skandal" hat Kontraste schlicht die Unwahrheit berichtet Bereits 15 Tage nach der ersten Ausstrahlung hat die Leiterin der griechischen Arzneimittelaufsicht Stamati den europäischen Kollegen in einer RAS-Meldung (HMA WGEO) zur Kenntnis gebracht (Google Translator):

".... Wir möchten darauf hinweisen, dass es unserer Agentur keinen offiziellen Bericht über den Diebstahl von Arzneimitteln dieser Kategorie durch ein Krankenhaus oder einen Großhändler gab. Wir schätzen, dass die vertriebenen Produkte trotz der Tatsache, dass sie gefälscht wurden (fehlende Dokumentationsgeschichte), tatsächlich diejenigen waren, die die Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen für den griechischen Markt freigegeben haben..."

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