Cannabis-Versorgung im GSAV

Apothekenaufschlag und Genehmigung: Was soll sich beim Medizinalhanf ändern?

Berlin - 19.11.2018, 15:00 Uhr

Das Bundesgesundheitsministerium will mit dem GSAV-Referentenentwurf auch die Kosten bei der Versorgung mit Medizinalhanf eindämmen. ( r / Foto: Imago)

Das Bundesgesundheitsministerium will mit dem GSAV-Referentenentwurf auch die Kosten bei der Versorgung mit Medizinalhanf eindämmen. ( r / Foto: Imago)


Der erste Entwurf des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) enthält auch Änderungen bei der Versorgung mit Medizinalhanf. So soll der Apothekenzuschlag neu verhandelt werden, um Geld beim Apothekenhonorar zu sparen. In bestimmten Situationen soll außerdem das Genehmigungsverfahren durch die Krankenkassen entfallen. Die drogenpolitischen Sprecher der Grünen und Linken kritisieren den Genehmigungsvorbehalt der Kassen ohnehin. Ein Überblick.

Seit dem 10. März des vergangenen Jahres kann Cannabis auf Kosten der Krankenkassen verordnet werden. Seitdem bestehen drei zentrale Probleme. Das Genehmigungsverfahren durch die Krankenkassen, ständig wiederkehrende Lieferengpässe und dass der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) seit Monaten ergebnislos über den Apothekenzuschlag streiten.

Spahn will Ausgaben bei Medizinalhanf senken

Zwei dieser Themen sind offenbar auch zum Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgedrungen. Am vergangenen Freitag hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) seinen ersten Referentenentwurf für das  „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) vorgelegt. Neben den angekündigten Konsequenzen aus den Arzneimittelskandalen dieses Jahres enthält das Arzneimittelpaket auch Änderungen in der Versorgung mit Medizinalhanf. Dadurch sollen vor allem die Kassen-Ausgaben für Medizinalhanf gesenkt werden. Konkret will Spahn Ausnahmen beim Genehmigungsverfahren ermöglichen und DAV und GKV-SV verpflichten, über den Apothekenzuschlag zu verhandeln.

BMG fordert (erneut) Neuverhandlung des Apothekenzuschlags

Die letztgenannte Forderung ist nicht neu. So erklärte das BMG bereits im August des vergangenen Jahres in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen, DAV und GKV-SV zu Verhandlungen über den Apothekenzuschlag aufgefordert zu haben. Da es bis heute keine Einigung gegeben hat, werden gemäß der Arzneimittelpreisverordnung das Abfassen von Cannabisblüten mit einem Zuschlag von 100 Prozent und die Weiterverarbeitung mit einem Zuschlag von 90 Prozent berechnet. Das BMG schätzt, dass durch eine Neuverhandlung des Zuschlages rund 25 Millionen eingespart werden können.

Wie bereitwillig wird der DAV hier nachgeben? Denn Cannabisblüten verursachen als Rezepturausgangsstoff in der Apotheke viel Arbeit. Jede Dose muss geöffnet und die Identität geprüft werden. Insbesondere die DC-Untersuchung, die rund 90 Minuten dauert, ist für kleine Apotheken neben dem Kundenbetrieb schwer zu leisten. Möglicherweise könnte es die Verhandlungen beschleunigen, die Apotheker zu entlasten, indem die Prüfungen vereinfacht oder Cannabisblüten fiktiv als Fertigarzneimittel betrachtet werden könnten. Doch in Spahns Gesetzesentwurf ist keine Erleichterung für die Apotheke vorgesehen.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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4 Kommentare

Genehmigungsverfahren

von Jan Elsner am 20.11.2018 um 17:30 Uhr

Grober fehler im Artikel
"Wechselt der Arzt die Blütensorte oder zwischen einzelnen Cannabisextrakten, soll nun keine neue Genehmigung durch die Krankenkasse mehr erforderlich sein."

Diese Passage ist so nicht richtig - aus den begründungen des Gesetzesentwurd und mitlerweile auch aus Rteilen geht hervor das die Sortenwahl immer Sache des Arztes ist. Die Krankenkassen dürfen hier nach der genehmigten erstverornung nicht eingreifen und es muss auch heute nicht neu genehmigt werden wenn die Sorte gewechelt wird.

Außer in einigen wenigen Fällen haben die Kassen dieses Vorgehen / Verhalten meistens außergerichtlich bei genügend Druck seitens der Patientschaft beigelegt.

Die Vorstellungen des Gesetzgebers waren hier rcht eindeutig und führten zu änderungen im Gesetzesentwurf, einen Tag vor Verabschidung im Gesetz!

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Blockade im Standeshirn

von norbert brand am 20.11.2018 um 8:26 Uhr

vollkommen richtig, Kollege Müller. Solange unsere Standesvertretung zzgl DAZ/ PZ die Identitätsprüfung eines Ausgangsstoffes, selbst wenn dieser GMP-gerecht hergestellt, geprüft und zertifiziert ist, weiter für notwendig erachten, werden sie sich irgendwann mal als Totengräber der Rezeptur benennen lassen müssen.

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Das bringt alles nichts...

von S. Hubert am 20.11.2018 um 8:25 Uhr

Solang die Ärzte sich nicht trauen es zu verschreiben (wegen dem Red Tape).
Und die Krankenkassen nicht bereit sind es zu bezahlen.

Eine Breitflächige Legalisierung ist überfällig.
Wenn es die Regierung und die Kassen es nicht vernünftig hinbekommen das alle die es brauchen vernünftig versogt werden, dann kann ich jedem Bürger nur nahelegen in den Grünen Wiederstand zu gehen und selbst anzubauen.

Ein Bestandteil der Natur kann nicht illegal sein.
Und man klebt auch keine Patente drauf.

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Wir Doofis

von Wolfgang Müller am 19.11.2018 um 20:11 Uhr

Das bisher schon absurde Cannabis-Defizit kleinerer Flächendeckungs-Apotheken wird nun also nochmal erhöht. "Doch in Spahns Gesetzesentwurf ist keine Erleichterung für die Apotheke vorgesehen," muffelt die DAZ.

Ja woher denn, wenn "Die ABDA" und "Der DAV", ja auch "Die DAZ" diese Erleichterung in Form der Abschaffung der völlig sinnfreien "Identitäts-Prüfung" SELBER gar nicht fordern?

"Es ist bedauerlich, dass die hohen bürokratischen Hürden und der Arbeitsaufwand, die Cannabistherapie unnötig behindern." Das sagt ein FDP-Abgeordneter, nicht etwa ein ABDA- oder DAV-Vorstand.

Die sitzen da in der Politiker-Runde bestimmt gerade zusammen, nach dieser Cannabis-Preissenkung von Jens Spahn, und warten feixend auf die entsprechende, zwingende, aber bei "Uns" natürlich ausbleibende Reaktion. Und werden Alle irgendwann mal sagen: "Die sind einfach soooo doof, jetzt lass uns die endlich mal wirklich abschaffen."

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