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Frankfurt am Main - 16.11.2018, 16:00 Uhr
Man sollte lieber an der Aufklärung der Ärzte arbeiten, um Biosimilars zu stärken, finden Dr. Ilse Zündorf und Professor Theo Dingermann. ( r / Foto: Robert Kneschke/stock.adobe.com)
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) möchte für Biosimilars Regeln für einen verpflichtenden Austausch in der Apotheke festlegen lassen, so wie es sie für Generika schon lange gibt. Dr. Ilse Zündorf und Professor Theo Dingermann, Autoren zahlreicher DAZ-Beiträge zum Thema Biosimilars, haben sich ihre Gedanken zu den Ideen des Ministers gemacht. Ein Gastkommentar.
Zwölf Jahre seit Zulassung des ersten Biosimilars in Europa lässt sich resümieren, dass der gewünschte und auch notwendige Wettbewerb unter denjenigen Biologicals, die nicht mehr durch ein Patent geschützt sind, rasant Fahrt aufgenommen hat. Voraussetzung hierfür ist, dass neben dem Innovatorprodukt, das seinen Patentschutz verloren hat, mindestens zwei bis drei Biosimilars verfügbar sind. Für 12 der insgesamt 15 Referenzprodukte ist dies der Fall. Zum Teil, wie beispielsweise bei den Adalimumab-Biosimilars, sind neben der Referenzarznei Humira® sogar fünf verschiedene Biosimilars zugelassen. Da ein Biosimilar per definitionem nicht nur eine hohe Ähnlichkeit zur Referenzarznei haben muss, sondern auch zu den anderen zugelassenen Biosimilars, die sich auf die gleiche Referenzarznei beziehen, kann der Wettbewerb nur über den Preis stattfinden. Andere Marketing-Argumente sind schwer zu identifizieren.
Und offensichtlich funktioniert der Wettbewerb. Waren anfangs die Preisnachlässe eher bescheiden, hört man jetzt von deutlich signifikanteren Preisnachlässen. Dies alles scheint der Politik und den Krankenkassen jedoch nicht auszureichen. Denn eine Variable in diesem Einsparprogramm funktioniert noch nicht so, wie das theoretisch denkbar wäre. Und das wirkt sich kolossal negativ aus.
Es sind die Ärztinnen und Ärzte, die vielfach noch Schwierigkeiten haben, Biosimilars zu verordnen. Und anders als bei den Generika, bei denen Apotheker per Gesetz gezwungen werden, die mangelnde Budget-Compliance der Mediziner zu korrigieren, ist dies für Biologicals derzeit nicht möglich.
Dieses „Manko“ will der Gesundheitsminister mit vehementer Unterstützung der Kassen, der KVen und auch der AKDÄ beheben, indem er eine entsprechende Gesetzeskorrektur ankündigt. Eigentlich kann man dies begrüßen. Alle vorhandenen Budget-Reserven müssen gehoben werden, um Mittel für extrem teure innovative Therapieoptionen bereitstellen zu können. Andererseits zeigt sich an diesem jüngsten Beispiel aber auch, wie wenig Wettbewerb, so wie er in anderen Branchen erfolgreich praktiziert wird, im Gesundheitssystem funktioniert. Offensichtlich sind zusätzlich dirigistische Maßnahmen erforderlich, was ernstes Stirnrunzeln verursacht.
Tatsächlich gäbe es auch Alternativen. Unseres Erachtens wäre es die Aufgabe derer, die nach politischen Maßnahmen rufen, mehr in eine unabhängige Weiterbildung der Ärzte zu investieren, um diese im konkreten Fall davon zu überzeugen, dass Biosimilars nicht etwa Biologicals 2. Klasse sind – eine Einschätzung, die viele Ärzte auch 12 Jahre nach Einführung dieser neuen Wirkstoffklasse offensichtlich immer noch haben. Diese Wahrnehmung der Biosimilars ist nicht nur falsch, sondern auch gefährlich. Sicherlich lässt sie sich nicht durch Maßnahmen ändern, die an den Ärzten vorbeigehen, indem man die Apotheker zwingt, für eine Budget-Optimierung zu sorgen, ähnlich wie sie dies seit Jahren im Falle der Generika tun und dabei nicht selten den Ärger der Ärzte und der Patienten zu spüren bekommen.
1 Kommentar
romantisch Verklärt
von David Becker am 19.11.2018 um 8:57 Uhr
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