Bottroper Zyto-Skandal

Journalist akzeptiert Strafbefehl wegen Akten-Veröffentlichung zu Peter S.

Karlsruhe - 14.11.2018, 10:15 Uhr

Im Laufe des Prozesses gegen den Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. wurde eine Ermittlungsakte ins Ineternet gestellt, ein Journalist erhält dafür nun einen Strafbefehl. ( r / Foto: hfd)

Im Laufe des Prozesses gegen den Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. wurde eine Ermittlungsakte ins Ineternet gestellt, ein Journalist erhält dafür nun einen Strafbefehl. ( r / Foto: hfd)


Strafbefehl ist jetzt rechtskräftig

Der Journalist legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein, so dass eine öffentliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Essen geplant war. Wie der Gerichtssprecher gegenüber DAZ.online bekanntgab, zog der Journalist den Einspruch jedoch zwischenzeitlich zurück, so dass der Strafbefehl rechtskräftig wurde. Offenbar brachte er auch nicht vor, er habe versehentlich das Dokument veröffentlicht – nur bei Vorsatz ist dies strafbar. „So eine Einlassung ist jedenfalls nicht erfolgt“, erklärte der Gerichtssprecher, laut dem Belege für vorsätzliches Handeln existieren. „Nach der Aktenlage war das der Fall“, sagt er.

Einspruch aus finanziellen Gründen zurückgezogen

„Aus finanziellen Erwägungen haben wir den Einspruch zurückgezogen“, erklärt Correctiv-Chefredakteur Oliver Schröm auf Nachfrage. Weitere Fragen zu dem Fall wollte er nicht beantworten. „Wir werden den Sachverhalt nicht weiter kommentieren“, erklärte er.

Mitte Oktober wurde in Sachen Peter S. die schriftliche Urteilsbegründung fertiggestellt, welche den Prozessbeteiligten erst diese Woche zugestellt wurde, da die Vervielfältigung der mehr als 1300 Seiten für die rund 50 Verfahrensbeteiligten sich für das Gericht als Herausforderung erwies. Nun bleibt den Beteiligten eine Frist von einem Monat, um ihre Revisionen zum Bundesgerichtshof zu begründen. Für die Verteidigung könnte womöglich auch die Veröffentlichung der Strafakte vor Eröffnung der Hauptverhandlung wieder eine Rolle spielen.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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