Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Bundesratsausschuss fordert schnelle Einführung des E-Rezeptes

Berlin - 12.11.2018, 11:35 Uhr

Die Bundesländer fordern in ihrer Empfehlung zum TSVG, dass für das E-Rezept möglichst schnell die Gesetze geändert werden. (b / Foto: Imago)

Die Bundesländer fordern in ihrer Empfehlung zum TSVG, dass für das E-Rezept möglichst schnell die Gesetze geändert werden. (b / Foto: Imago)


Länder wollen Homöopathie-Wahltarife erhalten

In der Begründung verweist der Ausschuss darauf, dass die ärztliche Fernbehandlung nun in immer mehr Bundesländern möglich ist. Zur Erinnerung: Der Deutsche Ärztetag hatte das Fernbehandlungsverbot in der Muster-Berufsordnung in diesem Jahr teilweise aufgehoben, nun setzen diese Neuordnung viele Landesärztekammern um, indem sie ihre Berufsordnungen diesbezüglich deregulieren. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats ist sich sicher, dass die daraus entstehenden Projekte „dauerhaft einen Nutzen für die Versicherten“ versprechen, wenn es zeitgleich möglich sei, ein E-Rezept zu erhalten.

Und weiter: „Damit die Entwicklung weiter vorangetrieben werden kann, ist es notwendig, die gesetzlichen Grundlagen für die digitale Rezeptvorgabe so bald wie möglich zu schaffen. Unabhängig hiervon ist die Einführung der digitalen  Rezeptvergabe im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheitswesens geboten. Im europäischen Vergleich hat Deutschland bei der Einführung des E-Rezepts beziehungsweise der E-Verordnung noch erheblichen Nachholbedarf.“ Der Ausschuss zitiert hier eine Untersuchung, nach der in 17 Staaten in Europa bereits  E-Rezepte in der Versorgung eingesetzt werden.

Bundesrat: Wahltarife sollen nicht wegfallen

Doch auch mit dem TSVG als solches hat sich der Ausschuss auseinandergesetzt. So ist im Kabinettsentwurf festgehalten, dass die Wahltarife der Krankenkassen über Arzneimittel der „besonderen Therapierichtungen“ abgeschafft werden sollen, darunter fällt auch die Homöopathie. Zur Begründung hieß es im Entwurf: „Die geringe Nachfrage verdeutlicht, dass kein ausreichender Bedarf für das Angebot derartiger Wahltarife besteht.“ Außerdem wurde auf den hohen Bürokratieaufwand verwiesen.

Der Gesundheitsausschuss sieht das ganz anders und verlangt, dass dieser Paragraf aus dem Gesetz gestrichen wird. Er erklärt, dass Patienten oftmals nur einen geringen Bedarf an solchen Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen haben, für sie reichten dann die Satzungsleistungen der Kassen aus. Aber: „Für Menschen mit einem höheren Bedarf – wie zum Beispiel chronisch kranke Menschen  oder  Menschen mit Tumorerkrankungen – reicht diese Versorgung jedoch nicht aus. Die Möglichkeit des Wahltarifs sollte daher im Interesse der Gruppen, die Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen stärker nutzen, erhalten bleiben.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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3 Kommentare

da isses

von Kleiner Apotheker am 13.11.2018 um 8:53 Uhr

und schon meldet sich Herr Spahn, das bis 2020 ein digitales Rezept ermöglicht wird. Über das wie sollen sich die anderen einigen. Quelle: Tagesschau

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Unseriös

von Reinhard Rodiger am 12.11.2018 um 23:46 Uhr

Die Forcierung des e-Rezepts ohne akribische Analyse missbräuchlicher Lenkungsmöglichkeiten und ihre Kontrolle ist schlicht unseriös. Es geht um die Schlüsselfunktionen der Versorgung.Erfahrungen aus anderen Ländern liegen vor. Wo werden sie untersucht und darüber berichtet? Jedes Land hat eigene Probleme,aus denen gelernt werden kann.Auf was gründet sich daher der Führungsanspruch,den die ABDA ja geäussert hat?

Ohne ernstzunehmende Debatte bleibt der Verdacht der eigentlichen Absicht: " Flurbereinigung" durch Steuerung der Rezeptströme.

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Ade Apotheke

von Karl Friedrich Müller am 12.11.2018 um 15:34 Uhr

der noch schnellere Weg zur Korruption und zu Versandapotheken. Bin mal gespannt, wie sehr DocMorris & Co ihre Präsenz in Arztpraxen verstärken.
Der Untergang der Apotheke vor Ort wird in rasantem Tempo anvisiert und umgesetzt.

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