Medizinalhanf-Workshop

„Der Apothekenaufschlag bei Cannabis ist gerechtfertigt“

München - 19.10.2018, 11:30 Uhr

Der Arbeitsaufwand in der Apotheke rund um das medizinische Cannabis ist hoch, wissen erfahrene Pharmazeuten.  Deswegen ist der Aufschlag ihrer Ansicht nach gerechtfertigt. (m / Foto: DAZ.online)

Der Arbeitsaufwand in der Apotheke rund um das medizinische Cannabis ist hoch, wissen erfahrene Pharmazeuten.  Deswegen ist der Aufschlag ihrer Ansicht nach gerechtfertigt. (m / Foto: DAZ.online)


Was läuft gut und wo gibt es beim medizinischen Cannabis in der Apotheke noch Optimierungsbedarf? Darüber diskutierten fünf Apotheker vergangene Woche bei einem Workshop des kanadischen Cannabis-Produzenten Wayland in München. Die Teilnehmer berichteten, dass die Abgabe von Medizinalhanf nach wie vor durch eine unsichere Liefersituation und einen großen Arbeitsaufwand geprägt ist.

Die Cannabisblüten-Therapie polarisiert die Fachwelt. Die einen sprechen von einem „Rückfall in die Steinzeitmedizin“. Andere Experten verweisen auf individuelle Heilerfolge und betonen die gute Verträglichkeit. Doch wie sehen eigentlich Apotheker als Arzneimittelexperten die Blüten und welche praktischen Erfahrungen haben sie nach anderthalb Jahren Medizinalhanf auf Rezept gemacht?

Dafür interessiert sich der kanadische Cannabisproduzent Wayland und befragte im Rahmen eines Kleingruppen-Workshops fünf Pharmazeuten, die sich intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt haben. Mit im Diskussions-Panel waren Ulrich Koczian, Vizepräsident der Bayerischen Landesapothekerkammer; Florian Heimann, Filialleiter Lux-Apotheke in Hürth; Dr. Christian Pacher, Inhaber der Süd-Apotheke in Ingolstadt; Dominik Bauer, Marien Apotheke in Marktredwitz, und Dr. Bernd Grünberg, Inhaber der Eber-Apotheke in Ebersberg. Ebenfalls vor Ort war Morten Brandt, General Manager Europe der Firma Wayland. Moderiert wurde der Workshop von Guido Balke von der Agentur „die PR-Berater“.

Präzedenzfall für andere Zulassungen?

Handelt es sich bei der Einführung von Cannabis auf Rezept tatsächlich um einen Rückschritt? Für die anwesenden Apotheker ist klar, dass es auf den Einzelfall ankommt. Beim „richtigen“ Patienten kann die Blütentherapie zu beträchtlichen Verbesserungen der Lebensqualität führen. Aus pharmazeutischer Sicht ist es auch logisch, dass die Blüten aufgrund des Wirkstoffspektrums anders wirken als Reinsubstanzen wie etwa Dronabinol und damit nicht vergleichbar sind. Allerdings ist es für die Patienten schwieriger, einen Naturstoff exakt zu dosieren als Tropfen oder Kapseln.  

Eine Besonderheit sei, dass die Blüten nicht wie andere Arzneimittel ein Zulassungsverfahren durchlaufen haben. „Mit der Regelung im SGB V wurde ein Präzedenzfall geschaffen. Ich bin gespannt, wie sich das auf künftige Zulassungen auswirken wird“, erklärte Koczian.

Ärzte immer noch unsicher

Im SGB V ist keine Indikation definiert. Dies verleiht dem verschreibenden Arzt einerseits einen großen Handlungsspielraum, führt anderseits zu Verunsicherungen. Der Wissensstand bei den Medizinern sei heterogen, was sich auf die Therapie auswirken kann, berichteten die Workshopteilnehmer. „Die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Cannabistherapie hängt vom Erfahrungsschatz des Arztes ab“, erklärte Koczian.

Viele Fragen sind auch rund um das Genehmigungsverfahren bei den Medizinern offen, die sich häufig ratsuchend an die Apotheke wenden. So versuche die eine oder andere Krankenkasse immer noch, die Cannabis-Behandlung zu befristen, was jedoch nicht zulässig ist.

Wichtig ist, zu beachten, dass die Apotheke bei der Belieferung eines Cannabisrezeptes nicht verantwortlich dafür ist, ob eine Genehmigung seitens der Krankenkasse vorliegt. Sollte es wegen fehlender Genehmigung zu einer Retaxierung kommen, muss die Apotheke dafür nicht aufkommen.

Hohe Dynamik im Cannabis-Markt

Auch die Patienten haben viele Fragen auf dem Herzen: „Die Betreuung von Cannabispatienten ist mit besonders viel Kommunikation verbunden“, berichtete Heimann. Die Beratungsintensität hänge unter anderem von der „Vorerfahrung“ des Patienten ab. So kennen einige Patienten die Cannabiswirkung bereits aus der Freizeitanwendung, für andere Betroffene wiederum ist das erste Rezept gleichzeitig die erste Begegnung mit der Hanfpflanze. Zu den am häufigsten gestellten Fragen gehöre, ob die verordnete Blütensorte lieferbar ist.

Denn die Versorgungslage ist nach wie vor instabil, monierten die Teilnehmer. So wurde kurz nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung viel Cannabis aus den Niederlanden importiert, wo die Kapazitäten rasch erschöpft waren. Einige Importeure kündigten im Folgenden an, mit Lieferungen aus Kanada die Medizinalhanf-Versorgung zu verbessern. Doch diese Versprechen konnten nur teilweise eingehalten werden – zum Leidwesen von Patienten und Apothekern. „Die permanente Unsicherheit, ob eine Blütensorte verfügbar ist, macht uns Apothekern das Leben schwer“, resümierte Pacher. Hinzu kommt eine schwer vorherzusehende Dynamik des Marktes. Lieferanten werden aufgekauft. Oder es ergeben sich neue politische Wendungen. „In Kanada hat der legale Verkauf von Freizeitcannabis am 17. Oktober begonnen. Hier sind weitere Lieferschwierigkeiten zu erwarten“, erklärte Grünberg.

Wie lange „lohnt“ sich Cannabis noch?

Der Apothekenzuschlag für medizinisches Cannabis berechnet sich nach der Arzneimittelpreisverordnung (AmPreisV) und beträgt für das Abfassen der Blüten 100 Prozent. Verhandlungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband und GKV-Spitzenverband blieben bislang ergebnislos. Doch die Teilnehmer vermuten, dass dies nicht lange so bleiben wird: „Es besteht die Gefahr, dass in den nächsten Jahren für Cannabis Festbeträge festgelegt werden und dann die Belieferung von diesen Rezepten, unter Berücksichtigung des damit verbundenen Aufwandes, unter Umständen nicht mehr lohnend sein wird“, meinte Koczian.

Die Teilnehmer bemängelten, dass sich nicht alle Kollegen an die AmPreisV halten und manche mit günstigen Preisen locken würden. „Der jetzige Aufschlag ist gerechtfertigt. Jede Dose muss geöffnet und geprüft werden“, betonte Bauer. 



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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4 Kommentare

Der Preis ist halt viel zu teuer

von hans am 06.07.2019 um 4:22 Uhr

Wenn die KK die Behanlung nicht übernimmt, treibt man die Patienten halt in die Illegalität.
Während 1g legales "Gras" ca. 25-30€ kostet, kriegt man auf dem unregulierten Markt fast in ganz Deutschland 1g für 10€. Natürlich weiß man dort nicht im Ansatz was drin ist, und welche Streckmittel (potenziell) benutzt werden, aber sobald das erste Rezept abgelehnt wurde, obwohl eine subjektive Verbesserung nach erstem Konsum festgestellt wurde,treibt man die Patienten in die Illegalität.
Wenn für 30g Cannabis ca. 750€ abgerechnet werden, fragt man sich doch, ob man für dieses Geld nicht DEUTLICH mehr kriegen könnte. (Wer für 750€ auf ein mal (illegal) Cannabis kauft, sollte idR 100g + erhalten)

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Ist der Preis wirklich angemessen?

von Hans-Joachim Brodam am 22.10.2018 um 12:05 Uhr

Wie können Sie allen Ernstes die Behauptung, der aktuelle Preis von teilweise mehr als 20 Euro pro Gramm für Cannabisblüten sei angemessen, gegenüber den Versicherten rechtfertigen, während dieses in einer kanadischen Apotheke für 4,50 abgegeben wird? Und nein, ich gebe den deutschen Apothekerinnen und Apothekern hieran nicht die Schuld, in meinen Augen handelt es sich vielmehr um staatlich verordnete Wegelagerei.

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Abschlag oder Zuschlag?

von Michael Mischer am 19.10.2018 um 11:49 Uhr

Bitte einmal Korrektur lesen

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Abschlag oder Zuschlag

von Redaktion DAZ.online am 19.10.2018 um 11:52 Uhr

Danke für den Hinweis!

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