Miniserie Selbstverwaltung der Apotheker

Wer macht was in der Berufspolitik? Teil 3: Die Dachorganisation ABDA

Süsel - 11.10.2018, 15:50 Uhr

Wie genau ist die ABDA organisiert? (Foto: Külker)

Wie genau ist die ABDA organisiert? (Foto: Külker)


Diese Woche trifft sich die Standesvertretung der Apotheker in München zum Deutschen Apothekertag. Eine DAZ.online-Miniserie nimmt sich die Strukturen der Standespolitik einmal genauer vor. In Teil 3 geht es um die die Dachorganisation der Landesapothekerkammern und -verbände: die ABDA sowie die Bundesapothekerkammer und den Deutschen Apothekerverband. 

Die ABDA ist die Spitzenorganisation der Apotheker in Deutschland. Sie besteht aus den jeweils 17 Apothekerkammern und -verbänden der Länder und wurde 1950 gegründet. Die Abkürzung ABDA geht auf die bis 1982 geltende Bezeichnung als Arbeitsgemeinschaft der Berufsvertretungen Deutscher Apotheker zurück. Nach eigenem Verständnis zählt die ABDA die „Wahrung der gemeinsamen Interessen des apothekerlichen Heilberufs“ zu ihren wichtigsten Aufgaben, wie es auf der ABDA-Homepage heißt. Dazu sei ein reger Informationsaustausch innerhalb und außerhalb der ABDA nötig. Die ABDA informiere über relevante Vorgänge im Gesundheitswesen und verhandle mit der Politik und zuständigen Institutionen über die Arzneimittelversorgung.

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Die ABDA finanziert sich insbesondere durch die Beiträge der Mitgliedsorganisationen, die jeweils einen erheblichen Teil der Haushaltsvolumina der Kammern und Verbände ausmachen. Außerdem verfügt die ABDA über zahlreiche wirtschaftlich tätige Tochtergesellschaften. Äußerst bedeutsam für die Entscheidungswege in der ABDA ist, dass diese ein Verband der Kammern und Verbände ist, die einzelnen Apotheker dort also nicht Mitglieder sind, sondern nur indirekt vertreten werden.

Die Bundesapothekerkammer

Unter dem Dach der ABDA sind die 17 Apothekerkammern in der Bundesapothekerkammer (BAK) und die 17 Apothekerverbände im Deutschen Apothekerverband (DAV) zusammengeschlossen. Die BAK, die „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Apothekerkammern“, ist nicht im Vereinsregister eingetragen, aber sie ist selbst auch keine Kammer, denn Kammern sind eine Landesangelegenheit. Gemäß ihrer Satzung pflegt die BAK den Informationsaustausch zwischen den Kammern, unterstützt sie bei ihrer Arbeit und verhandelt in bundesweit relevanten Fragen mit den zuständigen Institutionen. Für die Apothekenpraxis besonders wichtig sind die Leitlinien zur Qualitätssicherung, die von der BAK herausgegeben werden. Die Organe der BAK sind der Geschäftsführende Vorstand, der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Zum Geschäftsführenden Vorstand gehören der Präsident und der Vizepräsident der BAK sowie drei gewählte Vorstandsmitglieder einer Mitgliedskammer. Gemeinsam mit den übrigen Kammerpräsidenten bilden sie den Vorstand. In die Mitgliederversammlung kann jede Mitgliedskammer bis zu vier Vertreter entsenden. In diesem höchsten Organ der BAK hat jede Kammer zehn Grundstimmen sowie eine weitere Stimme pro 350 Mitglieder. Präsident der BAK kann nur ein Vorstandsmitglied einer Apothekerkammer sein, derzeit Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Apothekerkammer Rheinland-Pfalz.

Deutscher Apothekerverband

Der DAV ist als Verein im Vereinsregister eingetragen. Er koordiniert die Aufgaben der Mitgliedsverbände, unterstützt sie bei ihren Maßnahmen und vertritt sie in Verhandlungen mit den Krankenkassen, soweit diese auf Bundesebene stattfinden. Der DAV ist die „für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete maßgebliche Spitzenorganisation der Apotheker“, die gemäß § 129 Abs. 2 SGB V mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen den Rahmenvertrag für die Arzneimittelbelieferung auszuhandeln hat. Mit der zunehmenden Zahl der Verträge und der Einführung von Ausschreibungen für Hilfsmittel hat das Vertragsgeschäft im DAV zu erheblich mehr Arbeit geführt. Daher hat der DAV in seiner Satzung einen Vertragsausschuss als Entscheidungsgremium geschaffen, das seine Beschlüsse auch in Telefonkonferenzen fassen kann. Mit dem Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz von 2013 wurde dem DAV gemäß §§ 18 ff. ApoG zudem die Sonderaufgabe übertragen, den Notdienstfonds zu errichten und zu verwalten. Das rote gotische „Apotheken-A“ ist ein geschütztes Markenzeichen des DAV. Daher dürfen nur solche Apotheken, deren Leiter Mitglieder in einem Apothekerverband sind, mit diesem „Apotheken-A“ werben.

Auch der DAV verfügt über einen Geschäftsführenden Vorstand, einen Vorstand und eine Mitgliederversammlung. Die fünf Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands, darunter der Vorsitzende und sein Stellvertreter, werden aus dem Kreis der Vorsitzenden bzw. Präsidenten der Mitgliedsverbände gewählt. Dem Vorstand gehören alle Vorsitzenden beziehungsweise Präsidenten der Mitgliedsverbände an. In die Mitgliederversammlung, das höchste Organ des DAV, kann jeder Mitgliedsverband bis zu fünf Vertreter entsenden. Jeder Verband hat dort zwei Grundstimmen und eine weitere Stimme pro 100 Mitgliedsapotheken. Vorsitzender des DAV ist derzeit Fritz Becker, Präsident des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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