Höhere Beiträge für die Pflege

Spahn will GKV-Zusatzbeitrag senken

Berlin - 11.10.2018, 11:30 Uhr

Jens Spahn (CDU): Nachdem gestern das Bundeskabinett höhere Pflegebeiträge beschlossen hat, kam der Minister zu den Apothekern nach München. (m / Foto: Schelbert)

Jens Spahn (CDU): Nachdem gestern das Bundeskabinett höhere Pflegebeiträge beschlossen hat, kam der Minister zu den Apothekern nach München. (m / Foto: Schelbert)


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung um 0,1 Prozentpunkte senken. „Die Wirtschaft läuft gut. Das führt weiterhin zu Überschüssen in der Krankenversicherung“, erklärte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Wo es möglich sei, sollten Beitragszahler entlastet werden. Tags zuvor hat das Bundeskabinett entschieden, den Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte anzuheben.

Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der vorsieht, dass der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2019 um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent steigt. Dies soll der Pflegeversicherung Mehreinnahmen von 7,6 Milliarden Euro bescheren und stabile Beitragssätze bis 2022 sicherstellen.

Dazu erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU): „Bessere Pflege kostet. Wir haben in der vergangenen Legislatur die Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige zu Hause ausgebaut. Das wird immer noch stärker angenommen als ursprünglich gedacht. Und in dieser Legislatur wollen wir die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte verbessern. Das muss uns als Solidargemeinschaft etwas wert sein. Gute Pflege braucht unsere Unterstützung.“

Die noch von Spahns Vorgänger Hermann Gröhe (CDU) veranlassten Maßnahmen im Pflegebereich schlagen also höher zu Buche als zunächst erwartet. Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist in diesem Jahr voraussichtlich ein Defizit von über drei Milliarden Euro in der Pflegeversicherung zu erwarten. Ab dem kommenden Jahr wird es dann noch teurer. Dann werden die Maßnahmen des geplanten Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes ausgabenwirksam. Und 2020 entstehen für die vorgesehene bessere Vergütung der Beratungsbesuche für Pflegegeldbezieher weitere Mehrausgaben. Allein diese Posten sowie die Finanzierung des demografisch bedingten Ausgabenanstiegs machen dem Ministerium zufolge eine Beitragsanhebung von 0,3 Prozentpunkten erforderlich. Mit der Beitragserhöhung um weitere 0,2 Prozentpunkte könnten sodann weitere im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmen umgesetzt werden, etwa zur Entlastung pflegender Angehöriger. 

Entlastungen auch bei der Arbeitslosenversicherung

Wenn sich bei den Sozialabgaben in einem Bereich die Beiträge erhöhen, soll es an anderer Stelle Entlastungen geben. Schon vor einem Monat hatte das Bundeskabinett beschlossen, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung ab dem 1. Januar 2019 von 3 Prozent auf 2,5 Prozent zu senken. Geschehen soll dies über eine Senkung um 0,4 Prozentpunkte. Die verbleibenden 0,1 Prozentpunkte werden über eine Rechtsverordnung befristet bis 2022 gesenkt.

Nun hat Spahn aber auch in Aussicht gestellt, den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zu senken. Den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, zu der unter anderem die Westdeutsche Allgemeine Zeitung und die Berliner Morgenpost gehören, sagte der Minister: „Die Wirtschaft läuft gut. Das führt weiterhin zu Überschüssen in der Krankenversicherung.“ Daher sei es möglich, den durchschnittlichen Beitragssatz um 0,1 Punkte zu senken. „Wo es geht, entlasten wir die Beitragszahler“, so Spahn. „Das gibt dann auch Spielraum für die notwendige Erhöhung in der Pflege.“

Derzeit tagt der Schätzerkreis am Bundesversicherungsamt, der regelmäßig seine Empfehlung zur künftigen Höhe des Zusatzbeitrags abgibt. Auf Grundlage der Auswertungen dieses Schätzerkreises legt das Ministerium stets zum 1. November den durchschnittlichen Zusatzbeitrag fest. Aktuell beträgt dieser 1,0 Prozent. Er wird auf den allgemeinen Beitragssatz, der derzeit bei 14,6 Prozent liegt, aufgeschlagen. Je nach wirtschaftlicher Lage erheben manche Kassen jedoch individuell einen geringeren oder einen höheren Zusatzbeitrag. Bislang ist dieser Zusatzbeitrag allein von den Arbeitnehmern zu zahlen. Ab 1. Januar 2019 soll er – ebenso wie wie der fixe allgemeine Beitrag – wieder paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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2 Kommentare

Pflegebeitrag

von Michael Zeimke am 11.10.2018 um 11:43 Uhr

Von der Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung haben Rentner NICHTS.
Die Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung trifft die Rentner KOMPLETT.
Gerecht?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Gerecht?

von Stefan Haydn am 11.10.2018 um 19:34 Uhr

Betrachtet man die Anzahl der Nutznießer einer verbesserten Pflege, ist das nun mal vor allem die Gruppe der Rentner.
Was soll daran ungerecht sein? Außerdem trifft die Erhöhung ja alle Beitragszahler.
Ein nicht mehr am Arbeitsleben teilnehmender Rentner profitiert zurecht nicht von einer Absenkung der Arbeitslosenversicherung, da er auf diese Leistung keinen Anspruch mehr hat, aber eben auch keinen Beitrag dazu mehr entrichten muss.
Wenn Sie dies anders sehen haben Sie eine eigenartige Auffassung von Gerechtigkeit, aber damit sind Sie heutzutage ja in guter Gesellschaft.

Die 0,5% treffen auch alle freiwillig Versicherten voll.

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