Diskussion zum Apothekenhonorar

„Wir subventionieren doch die Kassen mit unserer OTC-Abgabe“

München - 10.10.2018, 10:15 Uhr

DAZ-Honorarexperte und Apotheker Thomas Müller-Bohn, Kammerpräsidentin Magdalene Linz, DAZ-Herausgeber Benjamin Wessinger und Apothekenrechtsexperte Dr. Heinz-Uwe Dettling (v.li.n.re.) diskutierten über das Apothekenhonorar. (Foto: Widmann)

DAZ-Honorarexperte und Apotheker Thomas Müller-Bohn, Kammerpräsidentin Magdalene Linz, DAZ-Herausgeber Benjamin Wessinger und Apothekenrechtsexperte Dr. Heinz-Uwe Dettling (v.li.n.re.) diskutierten über das Apothekenhonorar. (Foto: Widmann)


Lässt sich das EuGH-Urteil zurückdrehen?

Gemeinsam mit Moderator Dr. Benjamin Wessinger, DAZ-Herausgeber und Geschäftsführer des Deutschen Apotheker Verlags, sprachen Dettling, Müller-Bohn und Linz auch über die Konsequenzen, die das Gutachten im Falle einer Umsetzung hätte. Müller-Bohn fand klare Worte dafür: „Das würde bedeuten, dass sich das Rx-Geschäft gar nicht mehr lohnt. Nur Apotheken, die einen starken OTC-Anteil haben, wären überlebensfähig. Diese Apotheken befinden sich meistens in städtischen Gebieten – zuerst würden also kleinere Apotheken auf dem Land schließen – die flächendeckende Versorgung wäre bedroht.

Auch über das EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung und seine Folgen wurde gesprochen. Immer wieder wurde Dettling aus dem Publikum gefragt, ob es einen Weg gebe, das Urteil wieder „zurückzudrehen“. Seine Antwort: „Politisch geht das nicht, die einzige Möglichkeit wäre ein neues Gerichtsverfahren. Die Bundesregierung müsste dem EuGH den Fall samt neuer wissenschaftlicher Daten erneut vorlegen. Aus diesen Daten müsste hervorgehen, dass die Gleichpreisigkeit sich positiv auf die flächendeckende Versorgung auswirkt.“ Interessant war auch, dass der Jurist Dettling einen der von der Politik diskutierten Lösungsansätze als „nicht machbar“ bezeichnete: Immer wieder hatten sowohl die SPD als auch einzelne Uniosnpolitiker vorgeschlagen, einen Boni-Deckel oder ein Boni-Verbot im Sozialgesetzbuch V – und eben nicht in der Arzneimittelpreisverordnung – zu verankern. Die Hoffnung: Wenn es im Sozialrecht steht, kann es europarechtlich nicht mehr angegriffen werden. Dettling kommentierte: „Das wird nicht gehen, denn es geht um die Regelung als solches, die unionsrechtskonform sein muss. Es wäre ja zu schön, wenn man das Unionsrecht einfach umgehen könnte, indem man Gesetze einfach transportiert.“

Linz: Beratungsleistungen sollen Satzungsleistungen werden

Was die eventuelle Umgestaltung des Honorarsystems betrifft, hat Kammerpräsidentin Linz noch keinen „persönlichen Favoriten“. Mit Blick auf die Entscheidung des ABDA-Gesamtvorstandes, auch über Alternativen zum Rx-Versandverbot zu sprechen, sagte sie aber: „Es ist wichtig, dass wir jetzt über neue Honorierungsmodelle sprechen. Denn wir müssen ehrlich sein: Dass das Rx-Versandverbot, selbst wenn Spahn es umsetzen will, überhaupt durchkommt, ist noch lange nicht gesagt.“ Die Kammerpräsidentin stellte allerdings klar, dass zusätzliche Honorare – etwa für Beratungsleistungen – nur zusätzlich zum Fixhonorar gezahlt werden müssten. Sie sprach sich auch dafür aus, dass diese neuen Leistungen als Satzungsleistungen der Kassen verankert werden. Schließlich müsse klar sein, dass die Patienten auch einen Anspruch darauf haben.

Dettling machte sich nochmals stark für sein steuerfinanziertes Fondsmodell. „Wir sind sehr für eine Anreizwirkung, damit nicht die Krankenkassen zahlen müssen. Die einfache Denke der Krankenkassen, mit Hinweisen auf nötige Einsparungen im Sinne der Solidargemeinschaft, wird ein zusätzliches Honorar sonst nie zulassen.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

Ergänzend....

von gabriela aures am 10.10.2018 um 10:51 Uhr

..möchte ich mal noch Folgendes in Erinnerung rufen :

Die ABDA leistet sich seit 2011 eine AG Honorar !
Doch selbst das Urteil von 2016 und die wiederholten Aufforderungen von Seiten der Politik sind und waren ganz offensichtlich absolut keine Gründe für eben diese AG, mal den Arsch zu bewegen !

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Alles lau . . .

von Uwe Hansmann am 10.10.2018 um 14:11 Uhr

Frei nach Herbert Wehner: „ Der Präsident badet gerne lau“

Magdalene Linz hat mit Ihren Forderungen nach zusätzlichem Honorar für Dienstleistungen recht und Sie hat rechtzeitig auf das missliche Gutachtengebahren der Standesführung hingewiesen - viele andere auch. Jetzt hat man sich durch Nichtkommentierung in die Ecke drängen lassen und Spahn wird genüsslich alle Register ziehen. Nix werden wir bekommen, gar nix.

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