Miniserie Selbstverwaltung der Apotheker

Wer macht was in der Berufspolitik? Teil 2: Die Verbände

Süsel - 10.10.2018, 09:00 Uhr

Auf dem DAT sind Kammern und auch Verbände vertreten. (m / Foto: Schlebert)

Auf dem DAT sind Kammern und auch Verbände vertreten. (m / Foto: Schlebert)


Es ist wieder so weit: Die Standesvertretung der Apotheker trifft sich in München zum Deutschen Apothekertag. Für DAZ.online ein Anlass, sich die Strukturen der Standespolitik einmal anzuschauen. Wer macht eigentlich was und vertritt dabei welche Interessen? In Teil 2 unserer kleinen Serie geht es um die Verbände.

Im Gegensatz zu den Apothekerkammern, deren Aufgaben vielfach durch berufliche Pflichten geprägt sind, basieren die Apothekerverbände auf freiwilliger Mitgliedschaft. Dies sind typische Unternehmerverbände. Mitglieder können nur Apothekenleiter werden. In den meisten Bundesländern sind über 90 Prozent der Apothekenleiter Mitglied im jeweiligen Apothekerverband. Auch diese Verbände haben Satzungen, wobei solche privatrechtlichen Vereine jedoch weit mehr Gestaltungsmöglichkeiten als die Kammern haben. Viele größere Verbände haben eine Delegiertenversammlung. Alle Verbände verfügen über einen Vorstand und einen Vorsitzenden oder Präsidenten mit einem oder zwei Stellvertretern. Zu diesen ehrenamtlich tätigen Funktionsträgern kommen auch hier die hauptamtlich tätigen Geschäftsführer und weitere Mitarbeiter der Geschäftsstelle.

Aufgaben der Verbände

Als Unternehmerverbände vertreten die Apothekerverbände die Interessen ihrer Mitglieder insbesondere im Kontakt mit der Politik, den Medien, den Krankenkassen und den Vertretern anderer Berufsgruppen. Eine besonders wichtige Aufgabe der Verbände ist das Verhandeln von Verträgen mit den Krankenkassen, soweit solche Verträge auf Landesebene geschlossen werden. Dies betrifft insbesondere Arznei- und Hilfsmittellieferverträge, aber auch Verträge über andere Leistungen der Apotheken wie das Modellprojekt ARMIN, das zu einem Wegbereiter für die patientenorientierte Pharmazie werden soll. Da Neuerungen auf Landesebene häufig schneller als im Bund möglich sind, können von solchen Verträgen bedeutende Impulse für die Bundesebene ausgehen. Zur Umsetzung der Verträge gehört aber auch viel Detailarbeit wie Einsprüche bei Retaxationen. Daneben bieten die Verbände Fortbildungen für Apotheker und Apothekenmitarbeiter, vorzugsweise zu wirtschaftlichen Themen, sowie rechtliche Beratungen, insbesondere zum Arbeitsrecht. Zudem sind die Mitglieder der Apothekerverbände außer Nordrhein und Sachsen durch diese Mitgliedschaft an die Tarifabschlüsse des Arbeitgeberverbandes Deutscher Apotheken (ADA) gebunden, der als Tarifpartner mit der Apothekengewerkschaft Adexa verhandelt.

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Häufig verfügen die dem Vereinsrecht unterliegenden Verbände über wirtschaftlich tätige und damit gewinnorientierte Tochtergesellschaften, die beispielsweise Fortbildungen veranstalten oder den Einkauf von Hilfsmitteln oder Blutzuckerteststreifen für Apotheken organisieren. Einige Apothekerverbände betreiben zudem Genehmigungsstellen für Hilfsmittel oder sind Träger solcher Stellen, die im Auftrag der Apotheken die nötigen Genehmigungen bei den Krankenkassen einholen. Künftig werden die Verbände zudem das Online-Vertrags-Portal betreiben, das die Beitritte der Apotheken zu Hilfsmittelverträgen verwaltet.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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