Betrugsversuch per Fax

Einstweilige Verfügung gegen „Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ)“

05.10.2018, 15:15 Uhr

Viele Freiberufler und Gewerbetreibende erhielten in den vergangenen Tagen ein solches Fax. ( R / Quelle: DAZ.online)

Viele Freiberufler und Gewerbetreibende erhielten in den vergangenen Tagen ein solches Fax. ( R / Quelle: DAZ.online)


Landgericht: Eklatanter Verstoß gegen die Preisklarheit

Die Rechtsanwälte haben nach Erhalt des Faxes die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd zunächst abgemahnt, wie sie auf ihrer Homepage schreiben. Nachdem keine Reaktion erfolgt sei, habe man beim Landgericht München I eine einstweilige Verfügung beantragt – mit Erfolg. Den Beschluss haben die Rechtsanwälte auf ihrer Homepage veröffentlicht. Das Landgericht führt darin unter anderem aus: 


Die Antragstellerin hat einen Unterlassungsanspruch nach § 823 Abs. 1, 1004 BGB gegenüber der Antragsgegnerin glaubhaft gemacht. Durch die Verwendung eines getarnten amtlichen Schreibens, in dem nur im Kleingedruckten die Entgeltlichkeit der Leistung versteckt ist, stellt einen eklatanten Verstoß gegen den Grundsatz der Preisklarheit dar.“

Landgericht München I; Az 29 O 13838/18


Die Anwälte erklären auf ihrer Homepage, dass sie den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung explizit darauf gestützt haben, dass das Trickformular die anfallenden Kosten verschleiere. Das bedeute, dass vermeintliche Verträge wegen arglistiger Täuschung anfechtbar seien bzw. die monetäre Gegenleistung bereits nicht Vertragsbestandteil geworden sei, heißt es. Sie verweisen dabei auf ihre Erfahrungen durch zahlreiche Gerichtsverfahren wegen ähnlicher Maschen.

Rechtsanwalt Loschelder geht davon aus, dass in den kommenden Tagen die ersten Rechnungen versandt werden. Insofern sei es erfreulich, in einem so frühen Stadium bereits eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt zu haben, welche das Geschäftsmodell der „DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd." ausdrücklich missbillige, heißt es in der Mitteilung. 



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Für mich Betrug

von ulrics am 21.10.2018 um 10:17 Uhr

Für mich ist das Betrug, sich als eine Art Behörde auszugeben.

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