Rahmenvertrag

Apotheker und Kassen verhandeln Änderungen an der Importquote

Berlin - 26.09.2018, 07:00 Uhr

Weitere Regelungen können vereinbart werden: Laut SGB V können Apotheker und Kassen im Rahmenvertrag Näheres zu Importen festhalten, etwa eine Quote. Und genau diese Importquote wird nun neu verhandelt. (s / Foto: DAZ)

Weitere Regelungen können vereinbart werden: Laut SGB V können Apotheker und Kassen im Rahmenvertrag Näheres zu Importen festhalten, etwa eine Quote. Und genau diese Importquote wird nun neu verhandelt. (s / Foto: DAZ)


Kommt es nach jahrelangen Diskussionen nun doch bald zu Änderungen an der Importquote? Unwahrscheinlich ist es zumindest nicht mehr, dass die 5-Prozent-Regel bald abgeschwächt oder abgeändert wird. Denn nach Informationen von DAZ.online verhandeln der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband derzeit recht zielstrebig Änderungen am Rahmenvertrag. Im Gespräch sollen eine Absenkung der Quote oder eine Regionalisierung sein.

Die Importförderklausel sorgt seit Jahren für Gesprächsstoff im Apothekenmarkt. Während die Importeure selbst auf die eingesparten Kassenausgaben hinweisen, beschweren sich Apotheker und einzelne Kassen über zu viel Bürokratie und verlangen eine ersatzlose Streichung der Quote. Zuletzt hatte die sogenannte Lunapharm-Affäre die Debatte neu aufflammen lassen: Die vom Brandenburger Gesundheitsministerium eingesetzte Taskforce empfahl in ihrem Abschlussbericht, die Importförderklausel und die im Rahmenvertrag zwischen Kassen und Apothekern festgehaltene Importquote im SGB V gänzlich zu streichen. Hinzu kommt, dass Brandenburg nach dem Skandal angekündigt hat, im Bundesrat eine entsprechende Gesetzesinitiative einzubringen.

Importquote

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Importquote

Um zu verstehen, um welche Regulierungen es beim Arzneimittel-Import geht und welche Vorschriften „verhandelbar“ und welche gesetzlich vorgegeben sind, bedarf es eines Blicks in § 129 SGB V. Dieser Paragraf schreibt Apothekern und Kassen grundsätzlich vor, dass sie Näheres zur Arzneimittelversorgung im Rahmenvertrag aushandeln sollen. Unter anderem ist dort auch bestimmt, dass Apotheker zur Abgabe günstiger, importierter Medikamente verpflichtet sind, wenn diese entweder 15 Prozent oder mindestens 15 Euro günstiger sind als die hierzulande erhältlichen Bezugsarzneimittel. In ihrem Rahmenvertrag sollen beide Seiten „Regelungen“ vereinbaren, die weitere Wirtschaftlichkeitsreserven erschließen.

Rein theoretisch könnten Kassen und Apotheker eine Streichung beschließen

Von der Importquote als solches ist im Gesetz also keine Spur – sie ist ausschließlich als „weitere Wirtschaftlichkeitsreserve“ im Rahmenvertrag festgehalten und somit Verhandlungsmasse. Heißt konkret: Rein theoretisch können Kassen und Apotheker das Ende der Quote untereinander ausmachen. Der Gesetzgeber aber auch: Er könnte die gesamte Importförderklausel im SGB V abschaffen oder abändern.

Kassen und Apotheker wollen nun offenbar aber den Verhandlungsweg gehen. Nach Informationen von DAZ.online gibt es derzeit wieder einmal Verhandlungen zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband über den Rahmenvertrag. Das ist erst einmal nicht unüblich – schließlich sind ab und an Änderungen nötig. Nun soll es seit einiger Zeit aber auch um die Importquote gehen: Dem Vernehmen nach soll auch die Lunapharm-Affäre dazu geführt haben, dass jetzt beide Seiten bei den Import-Regelungen Handlungsbedarf sehen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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