Verpackungsgesetz

Neue Registrierungspflicht für Versandhändler, Hersteller und Großhändler

München - 18.09.2018, 10:15 Uhr

Durch das neue Verpackungsgesetz erwartet Hersteller, Großhändler und Versandhändler eine neue Registrierungspflicht. (Foto: BVDVA)

Durch das neue Verpackungsgesetz erwartet Hersteller, Großhändler und Versandhändler eine neue Registrierungspflicht. (Foto: BVDVA)


BPI: Gesetz bringt nur „strukturell-organisatorisch“ Neues

Während die beiden Onlineapotheken DocMorris und Shop Apotheke Europe keine Stellung zu dem Thema nahmen, verfolgt der Versandhändler Medikamente per Klick den aktuellen Prozess genau – man werde die entsprechenden Anforderungen erfüllen. Zudem begrüße man, dass sich Deutschland dafür entschieden habe, dass auch für ausländische Versandapotheken die gleichen Anforderungen gelten sollen. „Mit Interesse beobachten wir auch die Entwicklung von ökologischen Verpackungen, die aufgrund der Verwertbarkeit und durch die Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen eine bessere ökologische Bilanz aufweisen.“

Und die Pharmaindustrie selbst? Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) stellt klar, dass das neue Verpackungsgesetz durch die Einführung der ZSVR als Kontrollorgan nur „strukturell-organisatorisch“ Neues bringe, inhaltlich sich aber wenig ändere. Die Unternehmen der pharmazeutischen Industrie würden für die Verwertung der von ihnen in Verkehr gebrachten Packmaterialien die gesetzlich geforderten Bestimmungen bereits bisher erfüllen.

Wenig Spielraum bei Arzneimittelverpackungen

Der Verband der forschenden Arzneimittelhersteller (vfa) gibt allerdings zu Bedenken, dass Pharmahersteller bei den Primärpackungen, die das Medikament selbst berühren - Flaschen oder Blister - nur wenig Spielraum haben. Es gälten strenge Vorgaben, um die Integrität und Haltbarkeit der Medikamente zu gewährleisten, was nur mit bestimmten Materialien und Materialkombinationen gelinge. Jede Packung werde zudem mit der Arzneimittelzulassung festgelegt und dürfe nicht einfach verändert werden.

Hinzu komme, dass es der Wasserwirtschaft, der Politik und der Pharmaindustrie wichtig sei, die Eintragung von Arzneistoffen ins Abwasser zu verringern. In vielen Aufklärungskampagnen werde deshalb die Bevölkerung gerade ermahnt, Altarzneimittel mit dem Hausmüll zu entsorgen, statt sie in die Toilette zu kippen. Eine Gegenkampagne, die auffordere, Arzneimittel-Flaschen dem Glasmüll und auch Tuben dem Recyling zuzuführen, wo sie dann gespült würden, brächte im Ergebnis weniger statt mehr Umweltschutz.

Welche Kosten verursacht das Gesetz?

Weitgehend unklar ist, welche Mehrkosten das neue Gesetz für die im Pharmabereich tätigen Unternehmen verursachen wird. So kann der BVDVA keine Angaben dazu machen, da es keine entsprechenden Erhebungen gebe. Die Versandapotheke Aporot erwartet zumindest keinen Anstieg der Verbraucherpreise aufgrund der Mehrkosten, die durch das neue Gesetz bei Eigenmarken anfallen. Und bei Alliance Healthcare heißt es, dass die Lizenzierungskosten für das Unternehmen vernachlässigenswert seien. Für den zusätzlichen Entsorgungsanteil für die Verpackungen der hauseigenen Alvita-Reihe rechnet Alliance mit Mehrkosten lediglich im oberen vierstelligen Eurobereich pro Jahr.

Der vfa hält hingegen eine Gebührenänderung beim Dualen System für wahrscheinlich, denn die Beteiligungsentgelte würden laut Neuordnung der Abfallregelungen unter anderem davon abhängig gemacht, wie der Grad der „grundsätzlichen Recyclingfähigkeit“ der Produkte eingeschätzt wird.



Thorsten Schüller, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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