Festpreise

Bundesregierung verteidigt Buchpreisbindung

Berlin - 18.09.2018, 07:00 Uhr

Die Bundesregierung will die Buchpreisbindung verteidigen, schließlich müsse das Kulturgut Buch geschützt werden. ( j/ Foto: Imago)

Die Bundesregierung will die Buchpreisbindung verteidigen, schließlich müsse das Kulturgut Buch geschützt werden. ( j/ Foto: Imago)


Bei den Arzneimitteln arbeitet Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nach eigener Aussage gerade daran, die Gleichpreisigkeit wieder herzustellen. Bei den Büchern will die Bundesregierung verhindern, dass die Festpreise überhaupt in Frage gestellt werden. Das teilte die Regierung jetzt auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion mit. Nichtsdestotrotz wolle man die Empfehlung der Monopolkommission, die Preisbindung aufzuheben, prüfen.

Die sogenannte Buchpreisbindung ist hierzulande im Buchpreisgesetz verankert. Sie gilt in Deutschland für die Preise im Buchhandel und wurde 2009 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für zulässig erklärt. Der Schutz der Bücher als Kulturgut rechtfertige Eingriffe in den freien Handel, hieß es damals. Im Frühjahr dieses Jahres stellte die Monopolkommission die Festpreise bei Büchern mit einem Gutachten infrage – mit Verweis auf den EuGH-Entscheid zu den Arzneimittelpreisen. Das Gutachten „Die Buchpreisbindung in einem sich ändernden Marktumfeld“, hatte die Kommission ohne konkreten Auftrag anlässlich des EuGH-Urteils erstellt. Darin erklären die Ökonomen aus rechtlicher Sicht den Schutz des Kulturguts Buch zwar zu einem grundsätzlich anzuerkennenden kulturpolitischen Ziel. Allerdings halten sie es für fraglich, ob sich objektiv belegen lässt, dass die Buchpreisbindung einen kulturpolitischen Mehrwert generiert, der den mit ihr verbundenen Markteingriff rechtfertigt.

Und so wollte nun die FDP-Bundestagsfraktion von der Bundesregierung wissen, wie man denn auf diese Empfehlungen reagiere. Neben der allgemeinen Meinung zur Preisbindung interessierten sich die Liberalen auch dafür, ob die Bundesregierung ein ähnliches EuGH-Verfahren wie bei den Arzneimitteln auch bei den Buchpreisen erwarte, ob inländische Buchhändler gegenüber grenzüberschreitenden Händlern benachteiligt seien und was man plane, um etwaige Nachteile von Inländern gegenüber EU-Versendern zu beseitigen.

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Die Antwort der Bundesregierung lässt keine großen Interpretationen zu. Auf die allgemeinen Fragen der FDP antwortet die Regierung: „Die Bundesregierung hält die Buchpreisbindung für ein wichtiges und unverzichtbares kulturpolitisches Instrument. Es ist im Interesse der Allgemeinheit, das Kulturgut Buch zu schützen.“ Zudem heißt es schlicht, dass die Buchpreisbindung mit dem Unionsrecht „vereinbar“ sei. Probleme wie im Arzneimittelhandel, wo EU-Versender Verbrauchern in Deutschland seit Jahren Rx-Boni geben, sieht die Bundesregierung nicht. Schließlich gelte die Preisbindung für alle Anbieter: „Aus dem BuchPrG ergeben sich keine Nachteile für den inländischen Buchhandel. Die gesetzliche  Preisbindung ist von allen Buchhändlern, die Bücher an Letztverbraucher in Deutschland verkaufen, einzuhalten.“

Festpreise gelten auch für E-Books

Trotzdem gibt die Bundesregierung an, das von der Monopolkommission vorgelegte Gutachten derzeit zu prüfen. Ebenso prüfe man, ob man eine Stellungnahme dazu abgeben werde. Und weiter: „Dies könnte auch im Zusammenhang mit der Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag bei einer Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes (BuchPrG) erfolgen.“ Zur Erklärung: Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD festgehalten, dass sie die Preisbindung für Bücher „anpassen“ wollen, „damit internetgestützte Vertriebsarten (Affiliate-Programme) die Buchpreisbindung nicht aushebeln können“. Auch im Koalitionsvertrag stellten sich die Koalitionäre zumindest indirekt vor die Buchpreisbindung.

In ihrer Antwort stellt die Bundesregierung gegenüber der FDP auch klar, dass das Buchpreisgesetz auch für E-Books gilt. Wörtlich heißt es: „Das BuchPrG gilt für den Verkauf von Büchern und allen Produkten, die insbesondere Bücher reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- und buchhandelstypisch anzusehen sind. Sofern diese Voraussetzungen vorliegen, gilt dies auch für eBooks. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des BuchPrG wurden elektronische Bücher explizit in diese Aufzählung der sogenannten buchnahen Produkte aufgenommen.“

Kurz nach dem Erscheinen der Grundaussagen des Monopolkommission-Gutachtens hatte sich auch schon Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) deutlich vor die Festpreise gestellt: Sie sei fassungslos über die Empfehlung, die eines unserer wertvollsten Kulturgüter – die literarische Vielfalt – schleife, schreibt sie in einer Stellungnahme. Der Buchpreisbindung komme eine „entscheidende Rolle“ zu, um den „unabhängigen Buchhandel“ und die Verlage als Garanten dieses Kulturguts in ihrer Vielfalt zu schützen. „Die Kommission degradiert mit ihrer Betonung des wirtschaftlichen Aspekts den Wert und die gesellschaftliche Funktion des Kulturguts Buch zur bloßen Handelsware“, schreibt die CDU-Politikerin weiter. „Der Bestand dieser kulturellen Errungenschaft, (…), kann nicht allein den Mechanismen des freien Marktes überlassen werden.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Inhaltliche Frage - auch zur Weiterleitung

von Christian Redmann am 18.09.2018 um 13:21 Uhr

Liebe DAZ, liebe Politiker, liebe Zitatlieferanten,

was ist an folgendem - nur marginal verändertem und dem Kontex angepassten - Satz weniger richtig oder gültig als im Falle der Buchpreisbindung:

"Die Bundesregierung hält die Arzneimittelpreisbindung für ein wichtiges und unverzichtbares gesundheitspolitisches Instrument. Es ist im Interesse der Allgemeinheit, die Arzneimittelversorgung zu schützen.“ +


"Zudem heißt es schlicht, dass die Buchpreisbindung mit dem Unionsrecht „vereinbar“ sei."

So einfach? Wieso so einfach? Warum ist die eine Bindung "vereinbar" - die andere nicht?! Ich brauche da eine Erklärung.

"Probleme wie im Arzneimittelhandel, wo EU-Versender Verbrauchern in Deutschland seit Jahren Rx-Boni geben, sieht die Bundesregierung nicht."

Rx-Boni, die bis vor 2016 illegal waren und ggf. gültiges Recht verstießen. Würde jetzt Amazon oder Thalia oder Hugendubel anfangen Rabatte auf Bücher zugeben... wäre das dann in 5-6 Jahren auch erst geduldet und nach Urteilen dann rechtens? Machen wir neuerdings so Gesetze?

"Schließlich gelte die Preisbindung für alle Anbieter: „Aus dem BuchPrG ergeben sich keine Nachteile für den inländischen Buchhandel. Die gesetzliche Preisbindung ist von allen Buchhändlern, die Bücher an Letztverbraucher in Deutschland verkaufen, einzuhalten.“

... ja, anderswo war das glaube ich, auch mal so. Da gab's was, was für alle galt und dann nicht mehr. Und den status quo ante wieder herzustellen...

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