Neue Warnhinweise

Iberogast-Nebenwirkungen: Kritik am BfArM wächst

Berlin - 13.09.2018, 14:20 Uhr

Nach den nun in die Packungsbeilage aufgenommenen Warnhinweisen zu Iberogast wächst die Kritik an der Arbeit des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. (s / Foto: Imago)

Nach den nun in die Packungsbeilage aufgenommenen Warnhinweisen zu Iberogast wächst die Kritik an der Arbeit des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. (s / Foto: Imago)


vzbv: Apotheken-Beratung ist jetzt wichtig

Das fragen sich nun auch Verbraucherschützer. Kai-Helge Vogel, Gesundheitsexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), erklärte gegenüber DAZ.online: „Auch von rezeptfreien Arzneimitteln können Gesundheitsrisiken ausgehen. Das ist vielen Verbrauchern leider nicht bewusst. Es ist daher zwingend notwendig, dass bei besonderen Auffälligkeiten von der Aufsicht zeitnah gehandelt wird. Im Fall von Iberogast haben die nun angekündigten Warnhinweise zu lange auf sich warten lassen. Im Sinne des Verbraucherschutzes muss das Agieren der Aufsicht und deren Eingriffsmöglichkeiten in der Praxis in den Blick genommen werden.“

Es ist nicht die erste Kritik am BfArM in Sachen Iberogast. Die Grünen-Politikerin Kordula Schulz-Asche, die zuletzt auch politisch stark dafür geworben hatte, die gemeldeten Leberschädigungen ernst zu nehmen und die Packungsbeilage zu ändern, sagte am gestrigen Mittwoch: „Auch das BfArM steht im schlechten Licht da. Seit dem Erlass eines Bescheides zur Aufnahme der Warnhinweise in 2008 konnte oder wollte die Behörde ihre eigenen Anordnungen gegenüber Bayer nicht durchsetzen.“ Die Grünen hatten aus diesem Grund einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, mit dem Hersteller gezwungen werden sollen, BfArM-Bescheide unverzüglich umzusetzen. Schulz-Asche erklärte, damit könnten die „Machtverhältnisse wieder in Richtung Patientenschutz gerade gerückt werden“.

Verbraucherschützer Vogel ist übrigens der Meinung, dass aufgrund der neuen Iberogast-Warnhinweise nun den Apothekern eine wichtige Funktion zukommt: „Die Beratung der Apotheken ist im Fall von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel von höchster Relevanz – sie werden auch in diesem aktuellen Fall mit vielen Patientenfragen konfrontiert werden.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

Iberogast

von Sven Larisch am 17.09.2018 um 7:59 Uhr

Die meisten der Patienten kennen Iberogast und vertragen s.
Wir weisen seit jahren auf die nur KURZFRISTIGE! Anwendung hin.
Ach ja - RTL zu schauen würde mich auch schockieren :-)

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Iberogast

von Real Manyasi am 14.09.2018 um 13:42 Uhr

Ich habe Iberogast gekauft wegen Magenschmerzen, nicht vertragen und einfach nicht mehr benutzt. Ich schaue gerade RTL (Punkt 12) im Fernsehen und bin total geschockt

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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