Bottroper Zyto-Skandal

Betroffene wollen gegen Zyto-Apotheker und Aufsicht klagen

Karlsruhe - 04.09.2018, 11:25 Uhr

Die vom verurteilten Bottroper Zyto-Apotheker belieferten Patienten planen Zivilklagen gegen den Apotheker, aber auch gegen die Behörden des Landes NRW. (c / Foto: dpa)

Die vom verurteilten Bottroper Zyto-Apotheker belieferten Patienten planen Zivilklagen gegen den Apotheker, aber auch gegen die Behörden des Landes NRW. (c / Foto: dpa)


Vom Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. belieferte Patienten wollen zivilrechtlich gegen den Pharmazeuten wie auch gegen die Behörden vorgehen. Außerdem fordern sie, ähnlich wie beim Contergan-Skandal, Unterstützung zum Staat.

Nachdem der Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. Anfang Juli wegen Unterdosierung von Krebsmitteln in rund 14.500 Fällen sowie wegen Kassen-Betrugs in Höhe von etwa 17 Millionen Euro in erster Instanz zu zwölfJahren Haft verurteilt worden ist, dürften demnächst Zivilklagen starten. Mehrere Anwälte bereiten dies derzeit vor – so die Medizinrechtlerin Sabrina Diehl, die zahlreiche Betroffene oder Angehörige vertritt. Sie will – wie auch Kollegen – eine Art Beweislastumkehr erreichen: Nicht die Patienten sollten dem Apotheker nachweisen, dass Therapien im Einzelfall nicht in Ordnung gewesen waren – sondern der Apotheker solle nachweisen müssen, dass alle Krebsmittel korrekt hergestellt wurden.

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Anwältin Diehl wartet derzeit, wie auch die anderen Anwälte noch, auf die schriftliche Urteilsbegründung des Landgerichts Essen. Nach Informationen von DAZ.online hat die Staatsanwaltschaft Essen nicht nur Diehl, sondern auch anderen Stellen die Akteneinsicht verwehrt. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft möchte hierzu nicht Stellung nehmen. „Wenn das so ist, dann hätte das sicherlich datenschutzrechtliche Begründungen“, sagt sie.

Ein Schmerzensgeld könne dafür sorgen, dass Peter S. die „Früchte seiner Tat“ nicht einbehalten könne, erklärte Anwalt Ali-Mubeib Mohammed gegenüber dem WDR. Er hatte im Strafprozess mehrere Krebspatienten als Nebenkläger vertreten. Er will aber zunächst eine gütliche Einigung versuchen, bevor es zu Gericht geht. Auch fordern Betroffene einen staatlichen Opferfonds – Mohammed zieht hier einen Vergleich zum Contergan-Skandal.

Er verweist darauf, dass der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung von einem „Behördenversagen" sprach – daher will er die Stadt Bottrop, den Kreis Recklinghausen sowie womöglich das Land Nordrhein-Westfalen wegen Mängel in der Apothekenaufsicht in Regress nehmen. Vor Gericht hatte die frühere Amtsapothekerin von Bottrop ausgesagt, sie sei mit einer Kollegin, drei PTA und drei Verwaltungsmitarbeitern für die Aufsicht von gut 250 Apotheken – davon bis zu fünf Zyto-Apotheken – in Recklinghausen, Bottrop und Gelsenkirchen zuständig, wobei mehrere Mitarbeiter nur Teilzeit arbeiten würden.

Unklarheiten bei der Kontrolle nach ApBetrO-Novelle

Nach der Änderung der Apothekenbetriebsordnung 2012 habe es Unklarheiten gegeben, wie kontrolliert werden soll, erklärte die Amtsapothekerin bei ihrer Vernehmung im März. So habe sie das frühere Zyto-Labor von S. ab 2011 nicht kontrolliert: Hätte man es nach den neuen Regeln geprüft, hätte man „nur Mängel“ gefunden, erklärte die Amtsapothekerin. Schon baulich habe das Labor nicht den Anforderungen entsprochen. Auf die Frage, ob es von 2012 bis 2015 überhaupt Inspektionen in Apotheken gegeben habe, sagte sie: „Nein. Ich bin mir ziemlich sicher: Nein.“

Auf Nachfrage von DAZ.online erklärte ein Sprecher der Stadt Bottrop, derzeit werde „sehr viel konstruiert“: Der Richter habe nur allgemein von Behördenversagen gesprochen. Er wüsste nicht, dass irgendwo die Rede davon gewesen wäre, dass bei der Urteilsverkündung speziell auf das Gesundheitsamt von Bottrop verwiesen wurde.

Er verwies darauf, dass es seit 2009 drei angekündigte Kontrollen gegeben habe. Es sei natürlich das gute Recht von Betroffenen, sich rechtsanwaltlich beraten zu lassen und ihre Interessen zu vertreten. „Das ändert aber nichts daran, dass wir natürlich den gesetzlichen Vorgaben vollkommen nachgekommen sind, die damals gegolten haben – jedenfalls aus unserer Sicht.“ Klar sei jedoch auch gewesen, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht ausreichend gewesen seien, um „solche Fälle“ auszuschließen. „Natürlich sind wir der Auffassung, dass sich da etwas tun soll“, sagt der Stadtsprecher.

„Alte Apotheke“ ist jetzt „City-Apotheke“

Die frühere „Alte Apotheke“ wurde nach einer Übergangszeit, in der sie von der Mutter von S. betrieben wurde, inzwischen von einer anderen Pharmazeutin übernommen und in „City-Apotheke“ umbenannt. Das 2015 neu gebaute Reinraumlabor will diese nicht weiterführen.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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