Medizinalhanf

Sind Cannabisblüten tatsächlich oder „gefühlt“ zu teuer?

Berlin - 31.08.2018, 17:45 Uhr

Kostspieliger Medizinalhanf? Der Taschenrechner zeigt ein anderes BIld. ( r / Foto: Imago)

Kostspieliger Medizinalhanf? Der Taschenrechner zeigt ein anderes BIld. ( r / Foto: Imago)


Als „unverhältnismäßig teuer“ bezeichnete die Barmer Cannabisblüten vor wenigen Tagen in einer Stellungnahme. Doch sind die Blüten wirklich kostspieliger als andere Cannabis-Präparate und auf welcher Grundlage basiert dieser Vergleich? DAZ.online befragte dazu Kassen, Hersteller, Importeure und den Cannabisexperten Dr. Franjo Grotenhermen.

Die Therapie mit Cannabis-Blüten „gilt“ als teuer. Apotheker müssen sich teilweise für ihre Rezepturaufschläge, die auch auf politischer Ebene diskutiert werden, rechtfertigen. Ärzte befürchten Regresse. Doch woher kommt diese Wahrnehmung? Die Krankenkassen scheinen sich sicher zu sein, dass die Blüten im Vergleich zu anderen Cannabis-Präparaten – insbesondere Dronabinol – zu teuer seien und kommunizieren dies konsequent und einstimmig an Fachkreise.

Krankenkassen sind sich einig

So hat zu Beginn dieser Woche die Barmer Ersatzkasse anlässlich ihrer aktuellen Auswertung Cannabisblüten als „unverhältnismäßig teuer“ beschrieben. Vom Einsatz sei abzusehen, da es andere Cannabis-Präparate gebe, so Dr. Ursula Marshall, leitende Medizinerin der Barmer. Im Mai, bei der Präsentation des Cannabis-Reports der Techniker Krankenkasse (TK), erklärte Vorstandsvorsitzender Dr. Jens Baas, dass die Blüten- im Vergleich zur Dronabinoltherapie mit 400 Prozent Mehrkosten verbunden sei.  

Und diese Auffassung vertreten die Kostenträger nicht erst seit Kurzem. So versandte die AOK kurz nach Inkrafttreten des sogenannten Cannabisgesetzes vom 10.März 2017 eine Verordnungshilfe an Ärzte, die den allgemeinen Hinweis enthält: „Die Verordnungen von Rezepturen wie z.B. Blüten, Extrakte, können im Vergleich zu Fertigarzneimitteln Mehrkosten verursachen.“ Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) schreibt in einer Begutachtungsanleitung für Krankenkassen im Kapitel „Wirtschaftlichkeitsaspekt“, dass „Cannabisblüten im Regelfall teurer seien als Dronabinol“.

Dronabinol und Blüten sind unterschiedliche Medikamente

Streng genommen lassen sich Blüten- und Dronabinolrezepturen nicht vergleichen. Denn bei Dronabinol handelt es sich um den reinen Cannabis-Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC), der von Bionorica ethics als Rezepturausgangssubstanz angeboten wird. Cannabisblüten dagegen sind ein Vielstoffgemisch aus mehr als 100 Cannabinoiden und rund 500 weiteren Inhaltsstoffen, die zur arzneilichen Wirkung beitragen. Es handelt sich folglich sowohl pharmazeutisch als auch klinisch um unterschiedliche Therapien.

Modellrechnung anhand des THC-Gehaltes

Um die beiden dennoch vergleichen zu können, bietet sich laut Dr. Franjo Grotenhermen der THC-Gehalt als gemeinsamer Nenner an. Dieser rangiert bei den Blütensorten zwischen 1 und 26 Prozent. Ein Kostenvergleich hängt demnach von der Blütensorte ab. „Meistens werden Blüten mit THC-Konzentrationen zwischen 14 und 24 Prozent verschrieben. Es gibt auch Sorten mit deutlich geringeren THC-Konzentrationen (z.B. Bediol mit etwa 6 Prozent Dronabinol). Eine mittlere THC-Konzentration ist 20 Prozent“, erklärt der Mediziner, der Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Cannabismedizin (ACM), Fachautor mehrerer Bücher über Medizinalhanf und internationaler Experte für Cannabinoide, ist, gegenüber DAZ.online. 

Der Einfachheit halber wird in den folgenden Beispielrechnung von Blüten mit einem mittleren THC-Gehalt von 20 Prozent ausgegangen und diese mit einer häufig verschriebenen 2,5-prozentigen öligen Dronabinollösung als Rezeptur verglichen. Als THC-Zielmenge wurde exemplarisch 1000 Milligramm gewählt. Hierfür würden 5 Gramm Cannabisblüten beziehungsweise 40 Milliliter Dronabinollösung benötigt.

Deutscher Hanfverband (DHV)
Zu einer ähnlichen Schlussfolgerung kommt auch der Deutsche Hanfverband - hier unter Berücksichtigung der Kosten für das Fertigarzneimittel Sativex.

Die Apothekeneinkaufspreise für die Blüten schwanken je nach Importeur – so geben Cannamedical etwa 10 Euro pro Gramm, Spektrum Cannabis 45 Euro für eine 5 Gramm-Einheit auf Nachfrage von DAZ.online an. Dazu muss der Rezepturzuschlag addiert werden, über den GKV-Spitzenverband und der Deutschen Apothekerverband blieben bislang ohne Ergebnis verhandelt haben und der daher bis auf weiteres  90 Prozent beträgt. Folglich ergibt sich ein Verkaufspreis von knapp 100 Euro.

Bionorica ethics verlangt nach eigenen Angaben für 1000 Milligramm Wirkstoff 340 Euro. Hinzu kommt der Aufwand für die Rezepturherstellung und das benötigte Zubehör. Damit können Kosten für die entsprechende Dronabinolrezeptur entstehen, die etwa dem acht- bis zehnfachen entsprechen, was die Blüten kosten würden. Runtergebrochen auf den THC-Gehalt lässt sich rein rechnerisch die Sichtweise der Kostenträger nicht nachvollziehen.

AOK verweist auf unzureichende Evidenz

DAZ.online hat bei den Kassen nachgefragt, auf welcher Grundlage die Aussage, Cannabisblüten seien teurer als Dronabinol, beruhen.

„Dabei handelt es sich um eine allgemeine Aussage, die nicht auf jeden Einzelfall zutrifft. Natürlich gibt es immer Fälle, wo das Kostenverhältnis anders ist. Die AOK übernimmt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben selbstverständlich die Kosten für medizinisches Cannabis“, erklärt der AOK-Bundesverband (AOK-BV) gegenüber DAZ.online.

Für den AOK-BV scheint neben der Wahl des Cannabis-Präparates die Patientenauswahl sowie deren -anzahl eine noch größere Rolle zu spielen. „Unser Anliegen ist vor allem, dass es bislang nicht genügend Evidenz gibt, welchen Patienten Cannabis überhaupt hilft oder wem es sogar schadet. Die Studienlage dazu muss dringend verbessert werden. Vor allem vor dem Hintergrund, dass die Anträge längst nicht mehr nur von schwerstkranken Patienten gestellt werden.“

TK vergleicht die Höchstmengen nach BtMVV

Die Techniker Krankenkasse begründet ihre Aussage mit einem konkreten Rechenbeispiel. Im Gegensatz zu der obigen Modellrechnung vergleicht die TK die Therapiekosten anhand der jeweiligen – stark heterogenen – Höchstmengen, die laut Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) für 30 Tage ohne „A“-Kennzeichnung rezeptierbar sind. Diese betragen für Dronabinol 500 Milligramm, die nach Berechnungen der Kasse als Rezeptur 440 Euro kosten würden. Laut BtMVV beträgt die Höchstmenge für Cannabisblüten 100 Gramm, die einen Kostenpunkt von 2170 Euro hätten.

Legt man wieder die Cannabisblütensorte mit 20 Prozent THC-Gehalt zugrunde, würden diese 20 Gramm THC enthalten – folglich 40-mal so viel wie 500 Milligramm Dronabinol. Aus klinischer Sicht ergibt dieser Kostenvergleich also wenig Sinn. An dieser Stelle ist außerdem anzumerken, dass es sich bei den Höchstmengen nicht um Dosierempfehlungen handelt.

GKV-SV: unterschiedliche Bioverfügbarkeit

Auch der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) begründet seine Aussage mit einem Rechenbeispiel. Dieses baut der Kassenverband unter anderem auf maximalen Tagesdosen auf, die er wie folgt definiert: Für Cannabisblüten seien dies 3 Gramm pro Tag zum Preis von 69 Euro beziehungsweise 30 Milligramm Dronabinol zum Preis von 29 Euro. Der Preisunterscheid in dem GKV-SV-Rechenbeispiel ist nicht so groß wie bei dem der TK. Jedoch – legt man wieder eine Blütensorte mit einem mittleren THC-Gehalt von 20 Prozent zugrunde, unterscheidet sich der THC-Gehalt der beiden vom GKV-SV gewählten Tagestherapien um den Faktor 20.

Der Kassenverband verweist zudem darauf, dass die Bioverfügbarkeit von THC nach Inhalation von Cannabisblüten etwa 2,5 bis sechsfach höher sei als nach oraler Anwendung von Dronabinol. Dies stellen allerdings nur Richtwerte dar, weil die Bioverfügbarkeit beim Inhalieren individuell unterschiedlich ist und unter anderem von der Inhalationstiefe abhängt. Die pharmakokinetischen Aspekte spielen für die Wirksamkeit eine wichtige Rolle, erklären jedoch nicht, weshalb Blüten- und Dronabinolmengen verglichen wurden, die sich im THC-Gehalt um den Faktor 20 unterscheiden.

Die Barmer Ersatzkasse äußerte sich zu dem Thema auf Nachfrage von DAZ.online nicht.

„Altpatienten“ sind größere Mengen gewöhnt

Die Berechnungen sind also nicht trivial. Dafür, dass die Blütentherapie als teuer empfunden wird, gibt es laut Grotenhermen noch einen praktischen Grund. Und zwar kamen die Therapieanträge in der ersten Zeit nach der Gesetzesänderung vorwiegend von Patienten, die zuvor eine Cannabistherapie aufgrund einer Ausnahmegenehmigung vom BfArM erhielten. „Unter den Erlaubnisinhabern waren aus meiner Praxis überwiegend Patienten, die sich bereits viele Jahre vorher illegal selbst behandelt haben und nun die Chance hatten, aus der Illegalität herauszukommen und damit nicht nur ihre gesundheitliche, sondern auch ihre soziale und berufliche Situation zu verbessern“, erklärt Grotenhermen.  

Ohne ärztliche Kontrolle neigen die Betroffenen dazu, die Dosis sukzessive zu erhöhen, so der Mediziner. Dabei spiele zum einen die Toleranzentwicklung, wie sie auch bei Opioiden und Benzodiazepinen bekannt sei, eine Rolle. Zum anderen kann auch die Veränderung der Symptomatik dazu beitragen. „Wenn die Schmerzen an einigen Tagen stärker als üblich sind, nehmen viele Patienten sinnvollerweise höhere Dosen ein, reduzieren diese aber nicht wieder, wenn das Schmerzniveau wieder abgesunken ist. So werden aus einer Tagesdosis von 0,1 g im Laufe der Jahre 3 g. Diese Dosiserhöhung impliziert auch höhere Behandlungskosten“, so der Mediziner, der von seinen Patienten die Anschaffung einer Feinwaage mit einer Genauigkeit von 10 Milligramm verlangt.

Vorsichtige Dosistitration

Bei neuen Patienten führt Grotenhermen eine sehr konservative Dosistitration durch: „Bei einem THC-Gehalt von 20 Prozent empfehle ich, mit einer Tagesdosis von 20 mg (manchmal auch 10 mg), aufgeteilt in 3 Gaben zu beginnen und dann täglich um 10 mg zu steigern.“ Die finalen Tagesdosen seiner neuen Patienten bewegen sich häufig zwischen 50 bis 200 Milligramm Blüten, was bei einem THC-Gehalt von 20 Prozent zwischen 10 bis 40 Milligramm Dronabinol und Monatsdosen zwischen 1,5 und 6 Gramm entspricht. Daraus ergeben sich monatliche Behandlungskosten zwischen 30 und 120 Euro – eine völlig andere Größenordnung als in der Wahrnehmung der Kassen.  

„Häufig verzichten diese Patienten auf den aufwendigen Prozess der Beantragung einer Kostenübernahme, sodass die Krankenkassen solche Patienten nicht im Blick haben und auch nicht haben können“, erläutert der Mediziner. Und nicht selten wird der Wirtschaftlichkeitsaspekt als Ablehnungsgrund  von den Kassen angegeben, weiß Grotenhermen, der als Privatmediziner bereits mehrere Patienten und ihre behandelnden Ärzte durch ergänzende Befundberichte vor dem Sozialgericht unterstützt.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


10 Kommentare

Selber anbauen

von Krankgemacht am 21.06.2019 um 12:09 Uhr

Viele Patienten wollen selber anbauen, da sie dann selber die Kontrolle über ihr Produkt haben. Wenn den Krankenkassen die Kosten zu hoch sind, dann sollten sie doch für den Eigenanbau sein. https://hanftube.de/2018/12/28/marihuana-eigenanbau-unter-1-euro-das-gramm/ Die Kassen sind jedoch dagegen, da sie als versteckter langer Arm der Pharma ihre Beitrittszahler verraten, um für die Pharma die Märkte zusammen mit der Verbotspolitik zu sichern.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Cannabis viel zu teuer!!!

von Edgar Paraplegie am 28.01.2019 um 15:56 Uhr

Ich erlitt eine schweren Autounfall 1992 und seither sitze ich querschnittgelähmt im Rollstuhl. Zunächst dachte ich die Zulassung für den med. Cannabis sei ein Segen, aber weit gefehlt! Auf der Straße bekommt man das Gramm Cannabisblüten für ca. 6,- EUR. In der Apotheke bezahlt man das Vierfache. z.B. Bedrocan oder Bakerstreet genannt. Jetzt erfahre ich auch noch als Privatpatient der Debeka, dass mir zunächst Hürden für die Kostenerstattung auferlegt wird. Hierfür muss ich nun einen Spezialisten und Drogenbeauftragten aufsuchen, die mir bei den findigen Fragestellungen meiner Krankenkasse, die auf Kontra stehen, mir nun behilflich sind, um überhaupt eine Chance zur Kostenbewilligung zu bekommen. Jetzt stehe ich da und muss über 2400,- EUR für ca. 100 Gramm Cannabisblüten hinblättern, obwohl ich arbeitsunfähig bin, keine Rente oder Sozialbeihilfen erhalte, 100% Schwerstbehindert bin mit allen Stempel im Behindertenausweis ausser BL = Blind und mir wurde erst vor einigen Monaten auch die Pflegestufe 5 bewilligt, aber für Cannabis langt mein Gesundheitszustand wohl nicht. Es scheint auch egal, dass man 800 mg Morphium täglich einnehmen muss. Ich habe bereits von 1200mg auf 800 mg reduziert und das mit Hilfe von Cannabis. Sativex hilft mir gleich 0 hoch 10 , ich sage nur ein bisle Cannabis Tröpfchen mit viel Alkohol um den Hals zu desinfizieren, aber mehr ist das auch nicht. Denn nun kommt meine KV auf die Idee ich solle doch weiterhin Sativex einnehmen, aber das es bei mir nicht wirkt und ich auch hier die Kosten einspare, darüber will man sich auch nicht auslassen.c'est la vie ;-) Ich kann jedoch auch die Krankenkassen verstehen. Ich würde auch die Kostenschraube herunter drehen, denn über 23,- EURfür ein Gramm Cannabisblüten, das ist doch etwas haarig.. Aber warum geht die Krankenkasse nicht auch hier hin und macht eine Kostenausschreibung für die verschiedenen Cannabisblüten. Die Holländer wären mit Sicherheit interessiert. Die Cannadier allerdings haben zur Zeit eigene Probleme, denn Bakerstreet habe ich seit Oktober 2018 bestellt und bis heute kam nichts. Die Cannadier freuen sich über ihre Legalisierung! Ich würde mich sehr freuen, wenn die Krankenkassen die Preise angleichen könnten für Cannabis auf ca. 10,- euro, damit sollte man leben können und das für alle Seiten Ich als Rollifahrer, kann es mir auch nicht leisten so viel Geld jeden Monat zu bezahlen. Vielleicht sollte die Politik auch mal etwas genauer werden, was die Verordnungen und für die Regelungen der Patienten und der Kostenübernahme angeht! Man solle auch beachten es geht hier um kranken Menschen und um Kiffer, die am Abend einen drauf machen wollen. Wissen Sie was Missempfindungen sind? Davon kann ich ein Liedchen singen, Tag und Nacht immer diese brennenden Schmerzen in den Beinen, als ob jemand Benzin über die Beine schüttet und dann mit einem Feuerzeug anzündet und das schon 26 Jahre. Da hilft auch kein Morphium mehr etwas. Aber mit ehrlichem Blick kann ich nur sagen, dass mir Cannabis 50% meiner Lebensfreude zurück gebracht hat. Die Missempfindungen haben sich wesentlich reduziert und ich schlafe nun 5 Stunden statt nur 2 in der Nacht. Ich hoffe Ihr werdet Euch bald einig! Mir bleibt auch nicht mehr so viel Zeit. Alles Gute und viel Gesundheit. Euer Edgar

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Dieser Kommentar wurde von der Redaktion aufgrund eines Verstoßes gegen die allgemeinen Verhaltensregeln gelöscht.

Was ist die Durchschnittsdosis?

von Michael Mischer am 01.09.2018 um 13:49 Uhr

Für die Frage, was teurer ist, kann ich eigentlich doch nur beantworten, wenn ich den Durchschnittsbedarf bei vergleichbaren Patienten kenne. Der THC-Gehalt ist das eine, daneben spielen aber sicher die Bioverfügbarkeit und eventuelle Wirkungen von Begleitsubstanzen eine Rolle. Und natürlich der Verwurf (wenn ich bspw. nicht alles verdampfe/rauche, was ich abwiege. Da sind mir die Rechnungen anhand des THC-Gehalts etwas zu kurz gedacht.

In seiner im DAV erschienen Verordnungshilfe hat Franjo Grotenhermen damals für Dronabinol von einer Tagesdosis von 5 mg bis 30 mg gesprochen - bei Blüten von 200 mg bis 3 g. Wenn jetzt natürlich die notwendigen Mengen bei Blüten plötzlich niedriger wären, könnten sie günstiger sein. Genauso, wenn der Import wegfiele. Oder der 100%-Aufschlag der Apotheke fürs Umfüllen...

Falls noch nicht bekannt: Die Kassen veröffentlichen auch zu Cannabis Verordnungszahlen (GAmSi), zuletzt für Januar bis März 2018. Demnach kostete die durchschnittliche Blütenverordnung 426 €, die durchschnittliche Verordnung einer Cannabiszubereitung (unter der PZN muss ich ja Dronabinol abrechen) 408 €. Weiß man natürlich nicht, wie lange die jeweils reichen und in der Sonder-PZN für Zubereitungen sind natürlich auch die Cannabisextrakte und die gemahlenen Blüten mit drin.

Am Ende ist es aber auch egal - Prof. Dingermann hat auf dem Apothekertag 2015 Cannabisblüten als "Pharmazie des Mittelalters" bezeichnet. Und je mehr es auf den THC-Gehalt ankommt, desto mehr spricht das für Reinstoffe. Oder zumindest für standardisierte Phytos mit standardisierten Applikationsformen. Ebenso bei Cannabidiol - aber da gibt es ja vielleicht auch bald Fertigarzneimittel. Ich gebe ja auch nicht statt Morphin Opiumkapseln ab.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Krankenkasseninduzierter professioneller Dilettantismus

von Matthias H. Arlt, MSc am 01.09.2018 um 13:06 Uhr

Kompliment Frau Dr. Jung - ein sehr fundierter, guter Artikel!
Wer hier krankenkassenseitig vor allem in der angewandten Phytopharmakologie nicht aufgepasst hat zeigt sich deutlich. Natürliche Vielstoffgemische sind oft der isolierten Reinsubstanz überlegen. So auch hier. "One size fits it all" funktioniert in der Schmerztherapie nicht. Es ist schön und begrüßenswert, wenn THC und CBD funktionieren, jedoch zeigt sich in der Schmerzambulanz ein anderes Bild. Die individuelle Ansprechbarkeit ist hochdifferent, auch scheint bspw. cannabisinduzierte Emesis bei Blüten geringer zu sein. Es sollte der schmerzgeplagte Patient entscheiden dürfen was besser hiflt. Schmerz ist, was der Patient sagt und existiert, wann immer er es sagt! Wer da klüger sein will, sollte keinen teuren Gutachter (oder noch schlimmer vielleicht sogar "Mietmäuler") anwerben sondern zur Absicherung in echte Forschung investieren.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Cannabis-"Rezeptur": So geht es nicht weiter

von Wolfgang Müller am 01.09.2018 um 9:26 Uhr

Es wäre an der Zeit, den gordischen Knoten zu zerschlagen, der uns Apotheker/innen an einer reibungslosen und kostengünstigen Belieferung der Patienten mit Cannabis-Produkten hindert. Und dazu führt, dass die Belieferung trotz der gefühlt UND tatsächlich hohen aktuellen Preise für die betroffenen Apotheken DEFIZITÄR ist, falls sie das nicht gerade im halbindustriellen Maßstab machen.

Hierzu müsste einfach die Einordnung als " Rezeptur" abgeschafft werden, weil sie offensichtlich nicht sachdienlich ist. Oder, noch besser, die althergebrachten Konsequenzen, die sich aus dieser Einordnung als "Rezeptur" ergeben, müssen generell endlich abgeschafft werden.

Kein Kunde kann sich vorstellen, was diese "Rezeptur"-Einordnung nach sich zieht. Fast niemand weiß, was die zwingende, "ordnungsgemäße", den althergebrachten Regularien für die Püfung von "Rezeptur-Ausgangsmaterialien" entsprechende "Wareneingangsprüfung" jeder einelnen Kleinstmenge z. B. von 5 g Cannabisblüten bedeutet: Jede Menge komplizierte, freudlose, aufwändige und schädliche, in den Resultaten oft zweifelhafte vollkommen überflüssige Nasschemie. U. a. als Dünnschichtchromatographie mit teuren Vergleichssubstanzen unter Anwendung von organischen Lösungsmitteln. Für einen promovierten pharmazeutischen Chemiker mit jahrelangem Schwerpunkt auch in der Analytik: willkürliche Pharmazeutische Chemie von ihrer schlechtesten Seite.

Dann müssen Cannabisblüten am Besten auch noch standardmäßig zerkleinert und das ölige Zeug im Zuge dessen am Ende noch durch ein Sieb gepresst werden. Wenn es nach der Bundesapothekerkammer geht - damit es nun auch WIRKLICH eine anständige "Rezeptur" ist,

Falls "Die Apothekerschaft" sich weiter an diese alten, vielleicht ganz früher mal in anderen Fällen zweckmäßigen und bezahlbaren Liebhabereien klammert, sollte dieser Zirkus vielleicht wirklich im Sinne der Krankenkassen und Patienten von "Der Politik" abgeschafft werden. Besser fände ich allerdings, wenn das aktuelle Führungspersonal der Apothekekerschaft das souverän EINMAL in jugendlicher Beweglichkeit selber initiieren würde. Denn das Cannabis-Geschäft, wie es sich zurzeit darstellt, ist für alle Beteiligten ein Krampf.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Sind Cannabisblüten zuu teuer?

von Axel Junker am 01.09.2018 um 8:46 Uhr

Jahrelang ist der Einsatz von Cannabis als Medizin u.a. mit dem Hinweis abgelehnt worden, "dass der Staat sich nicht zum Dealer machen könne..."
Methadon oder Diamorfin nutzende Patienten wissen es besser. Der Staat kann also durchaus...

Beim Cannabis scheint es allerdings so zu sein, dass von der Herstellung über Import und Vertrieb/Verkauf nun JEDER seinen ordentlichen Reibach machen will, so lange dieser Reibach hierzulande noch möglich ist.
Kein Wort jedoch der Kassen aber darüber, dass in den Niederlanden Cannabis in Apotheken deutlich unter 8 €/g abgegeben wird. Kein Hinweis, dass trotz moderater Preiserhöhung um 3 % in Kanada dort Cannabis nun 4.22 € pro Gramm kostet. Von den Abgabepreisen in Uruguay soll hier bloß deshalb nicht die Rede sein, damit (staatliche) Dealer nicht vollkommen in Tränen ausbrechen und etwaig vorhandenes soziales Gewissen vor Geldgier rangieren lassen.

Im Übrigen ist der lamentohaft vorgebrachte Einwand, es gäbe noch nicht genügend aussagekräftige Studien über den medizinischen Nutzen von Cannabis, so unwirklich wie das Fehlen von Studien über gesundheitlich sich auswirkende Ergebnisse einer Medikation mit Cannabis aus Eigenanbau.

Tatsache ist, dass die bisherigen Eigenanbau-Erlaubnis-Inhaber durch ihr selbst gezüchtetes Cannabis keinerlei Beeinträchtigungen erfahren haben.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Perspektiven

von 0rf am 01.09.2018 um 8:07 Uhr

Guter Artikel.

Auffällig ist bei dem Statement der AOK folgender Satz:

"Vor allem vor dem Hintergrund, dass die Anträge längst nicht mehr nur von schwerstkranken Patienten gestellt werden."

Hier soll der Eindruck erzeugt werden, nur SCHWERSTkranke hätten überhaupt Anspruch auf eine Therapie.

Im Gesetzestext ist aber von Versicherten "mit einer schwerwiegenden Erkrankung" die Rede, welche Anspruch auf eine Kostenübernahme haben.

Schwerwiegend vs. schwerstkrank - sehr aufschlussreiche Wortwahl seitens der AOK!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Geld regiert

von michael am 01.09.2018 um 1:17 Uhr

Können Blüten, die eigentlich wie Unkraut wachsen wirklich teurer sein als Produkte der Industrie? Oder geht es eher darum den Pharmakonzernen die satten Gewinne nicht vorzuenthalten? All diese hier aufgeführten Rechenbeispiele zeigen auf, dass Äpfel mit Birnen verglichen werden. Weißt man allerdings darauf hin, fallen die Antworten spärlich aus. Sehr bezeichnend.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Egal welcher Preis, gerade der Barmer wäre es sowieso immer zu teuer

von Ratatosk am 31.08.2018 um 18:34 Uhr

Die Beurteilung ist komplex und geht halt nicht übers einfache Wiegen. Wenn es günstiger werden soll, kann der Staat viel machen um Anbau und Auflagen zu senken, will er aber nicht, daher gibt es in D keinen Anbau, wer sollte auch so bescheuert sein, das in D zu machen und nicht in einem Industrieland mit vernünftiger Verwaltung und Gesetzgebung.
Noch dazu ist die Gesammtsumme die für die Blüten zur Zeit ausgegeben ist ja lächerlich gering, da kosten solche Gutachten ( Glaeske , Lauterbach und Konsorten) sowie die Beobachtung mindestens genausoviel, aber man kann sich wieder mal in der Presse wichtig machen und von eigenen Personalkosten und Verwaltungskosten ablenken - und die gehen ja in die Milliarden, gerade bei den Ersatzkassten.
Zur Beurteilung solcher Fragen brauchen die kein Geld rauszuhauen, dafür gäbe es eigentlich den Beamtenapparat des Bundesmininsteriums.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.