Prozess gegen Ex-ABDA-Sprecher Bellartz

Kleine Entscheidungen im „Datenklau“-Verfahren

Berlin - 24.08.2018, 15:40 Uhr

Vor dem Landgericht Berlin fand heute der 24. Prozesstag im Verfahren gegen Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz statt. (j/ Foto: Imago)

Vor dem Landgericht Berlin fand heute der 24. Prozesstag im Verfahren gegen Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz statt. (j/ Foto: Imago)


Zumindest ein paar kleinere Entscheidungen wurden am heutigen Freitag im sogenannten „Datenklau“-Prozess gefällt: Mehrere Anträge von Prof. Dr. Carsten Wegner, Verteidiger von Ex-ABDA-Sprecher und Apotheke Adhoc-Herausgeber Thomas Bellartz, wurden vom Gericht abgelehnt. Dabei ging es unter anderem um die Vernehmung neuer Zeugen und des Staatsanwaltes. Wann und ob das Gericht zu einem Urteil in dem Verfahren kommen will, ist jedoch weiterhin völlig unklar.

Am heutigen Freitag wurde vor dem Berliner Landgericht wieder einmal im sogenannten Datenklau-Verfahren gegen Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz und einem IT-Spezialisten verhandelt. Bellartz wird vorgeworfen, den IT-Spezialisten Christoph H. dafür bezahlt zu haben, Mails mit politisch brisanten Informationen aus dem Bundesgesundheitsministerium abzuzweigen. H. war damals als externer IT-Experte im BMG tätig. Der Prozess läuft bereits seit Anfang des Jahres, besonders im Frühjahr waren viele Zeugen vernommen worden – auch Angestellte der ABDA und von Apotheke Adhoc sowie Mitarbeiter aus dem BMG.

So richtig kam das Verfahren in den vergangenen Wochen aber nicht mehr voran: Bellartz‘ Verteidiger Prof. Dr. Carsten Wegner beschwert sich seit längerer Zeit über die Qualität der Ermittlungen und hatte sich zuletzt auch auf einen Staatsanwalt eingeschossen, unter anderem weil sowohl von den Ermittlern als auch vom Staatsanwalt in Medienberichten Prozessdetails verraten worden sein sollen. Sein Missfallen über deren Arbeit drückte Wegner auch in mehreren Anträgen aus – er wollte beispielsweise die Vernehmung des Staatsanwaltes Roland Hennicke.

Bellartz-Prozess

„Datenklau“-Verfahren

Bellartz-Prozess

Auch der heutige 24. Prozesstag begann mit einer Erklärung des Bellartz-Verteidigers, in der er diese Punkte erneut aufgriff. Konkret ging es darum, dass Wegner zufolge keine einzige der knapp 2400 mutmaßlich betroffenen E-Mails mit sensiblen Informationen bei Bellartz festgestellt werden konnte. Es sei daher keine Zuordnung des Tatvorwurfs zu seinem Mandanten möglich. Des Weiteren sei es auch den Zeugen deshalb nicht möglich, auszusagen, wann und wo solche Mails oder Informationen an Bellartz übergeben worden sein sollen.

Fünf abgelehnte Anträge

Nochmals machte Wegner auch deutlich, dass es aus seiner Sicht überhaupt keinen Zusammenhang zwischen dem Tatvorwurf und der Berichterstattung auf Apotheke Adhoc geben könne. Es erschließe sich ihm nicht, dass Artikel von Apotheke Adhoc aus den Jahren 2008 und 2009 verlesen werden sollen. Schließlich gebe es für Journalisten viele Quellen und über die möglicherweise brisanten Themen berichteten laut Wegner auch andere Medien, wie etwa die Berliner Zeitung. Zudem sei sein Mandant nicht als Redakteur bei Apotheke Adhoc-Artikeln aufgetreten. Das alles spreche für eine „Einseitigkeit“ der Ermittlungen, erklärte der Anwalt.

Beim Gericht findet die Strategie des Verteidigers allerdings wenig Anklang. Nach einer kurzen Pause verkündeten die Richter einige Beschlüsse, die sich allesamt um Anträge von Wegner handelten – die allesamt abgelehnt wurden. Konkret ging es um die Vernehmung von Staatsanwalt Hennicke. Dieser soll neben den oben beschriebenen Gesprächen mit den Medien laut Wegner zu spät in das Verfahren eingearbeitet worden sein, daraus könnten sich Nachteile für Bellartz ergeben haben, meint die Verteidigung. Der Vorsitzende Richter lehnte die Vernehmung aber ab, weil es auf „Einzelheiten im Kenntnisstand“ des Vertreters der Staatsanwaltschaft nicht ankomme.

Richter: Vernehmung des Chefermittlers ohne weitergehende Bedeutung

Des Weiteren hatte Wegner um die Vernehmung des Chefermittlers und eines anderen Staatsanwaltes gebeten. Doch auch diese Anträge wurden abgelehnt, weil sie laut Richter „keine weitergehende Bedeutung“ für die Schuldfrage haben. Wegner hatte ebenso eine Aktenvollständigkeitserklärung beantragt. Zur Erklärung: Im Laufe des Prozesses musste der Ermittler teilweise Erinnerungslücken einräumen, es ging um nachgereichte und verschwundene E-Mails. Doch auch diesen Wunsch verneinte der Richter.

Weitere Zeugen sind im Prozess nicht mehr geladen, der nächste Termin steht Mitte September an. Wann und ob der Richter zu einem Urteil kommt, ist weiterhin unklar.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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