TSVG-Gesetzgebungsverfahren

Kassen gegen Großhandelsrabatte und neue Impfstoffauswahl

Berlin - 21.08.2018, 10:15 Uhr

Der GKV-Spitzenverband (hier die Zentrale des Verbandes in Berlin) ist der Meinung, dass das Großhandelshonorar so geändert werden sollte, wie es im Honorargutachten der Agentur 2HM vorgesehen ist. ( r / Foto: Imago)

Der GKV-Spitzenverband (hier die Zentrale des Verbandes in Berlin) ist der Meinung, dass das Großhandelshonorar so geändert werden sollte, wie es im Honorargutachten der Agentur 2HM vorgesehen ist. ( r / Foto: Imago)


Verweis auf Honorargutachten

Obwohl es im TSVG nur um den Festzuschlag des Großhandels von 70 Cent geht, fordert der GKV-Spitzenverband stattdessen einen Festzuschlag von 96 Cent pro Packung und einen prozentualen Zuschlag von nur noch 0,53 Prozent statt 3,15 Prozent. Die Apotheken werden dann nicht weiter erwähnt. Doch auch der Vorschlag zum Großhandel liegt letztlich weit neben dem Thema der vorgesehenen Regelung im TSVG. Außerdem zeigt sich wieder einmal, dass das Honorargutachten nicht totzuschweigen ist.

Keine Änderung bei Impfstoffen gewünscht

Der GKV-Spitzenverband spricht sich in seiner Stellungnahme zudem dafür aus, die im TSVG vorgesehene Änderung bei der Impfstoffauswahl nicht umzusetzen. Dabei soll die Krankenkasse die Kosten für Impfstoffe bis zum Preis des zweitgünstigsten Herstellers übernehmen. Der GKV-Spitzenverband erklärt, dies führe zu „erheblichen Ineffizienzen“. Denn der Impfstoffmarkt sei ein Oligopol mit sehr wenigen Anbietern.

Im Markt für einen bestimmten Impfstoff gebe es „häufig“ sogar nur zwei Anbieter. Dann würde der höchste Preis Grundlage für die Abrechnungsvereinbarung. Zudem hätten die pharmazeutischen Unternehmer einen Anreiz, die Preise möglichst hoch zu setzen. Die sehr große Marktmacht einzelner Anbieter würde dies noch verstärken. Von den pharmazeutischen Besonderheiten der Impfstoffe und der Anfälligkeit für Lieferengpässe ist hingegen in der Stellungnahme keine Rede.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Stellungnahme des GKV-Spitzenverbands zum TSVG-Referentenentwurf

GKV-Spitzenverband will Impfstoff­auswahl beibehalten

Hintergründe zur Diskussion um das Großhandelshonorar

Eine Wanne voller Geld?

Nicht nur das Honorargutachten sorgte für Diskussionsstoff

Viele Fragen rund ums Geld

Großhandels-Fixzuschlag von 70 Cent: Tabu für handelsübliche Skonti? Wettbewerbszentrale bemüht sich erneut um rechtliche Klärung

Skonti im Direktvertrieb – was ist erlaubt?

„Großhandelshonorar fixieren und von 70 auf 96 Cent erhöhen“

Gehe veröffentlicht Whitepaper

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.