Apothekertagsanträge

Mehr Anwendungssicherheit: Neuer Anlauf bei den Trockensäften

Stuttgart - 20.08.2018, 12:55 Uhr

Antibiotikasäfte sollten Dosierspritzen Enthalten findet die AK  Mecklenburg-Vorpommern. (Foto: j/ sergeevspb/ stock.adobe.com)

Antibiotikasäfte sollten Dosierspritzen Enthalten findet die AK  Mecklenburg-Vorpommern. (Foto: j/ sergeevspb/ stock.adobe.com)


Bereits im vergangenen Jahr hatte die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern auf dem Apothekertag in einem Antrag verpflichtende Maßnahmen zur Sicherstellung der fehlerfreien Zubereitung und Anwendung von Trockensäften für Kinder gefordert, er beinhaltete unter anderem die Pflicht, Dosierspritzen beizulegen. Dieser wurde abgelehnt. Nun unternimmt die Kammer einen neuen Anlauf. 

Die korrekte Anwendung von Trockensäften, zum Beispiel bei Antibiotika-Säften für Kinder, ist alles andere als trivial. Es beginnt bei der Zubereitung: Gefühlt hat jeder Hersteller ein anderes System. Bei dem einen muss das Wasser bis zur Markierung aufgefüllt werden, bei einem anderen Hersteller bis zur Oberkante des Etiketts, ein dritter legt eine Dosierhilfe bei, mit der ein definierte Menge Wasser zugegossen wird – die beste Variante. Bei anderen Präparaten muss man schütteln, warten bis sich der Schaum gesetzt hat (wann ist das soweit?) und Wasser nachfüllen. Die Zubereitung kann immerhin noch die Apotheke vor Ort übernehmen. Mit der Anwendung sind die Eltern dann allein und müssen beispielsweisen die Gratwanderung zwischen zu viel Schaum und einem Absetzen der Suspension bewältigen. Dazu kommt die Schwierigkeit, mit dem beiliegenden Löffel genau zu dosieren.

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Antrag wurde 2017 abgelehnt

Um die Arzneimitteltherapiesicherheit zu verbessern, hatte die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern bereits 2017 auf dem Deutschen Apothekertag in Düsseldorf einen Antrag gestellt, in dem der Gesetzgeber aufgefordert werden sollte, die pharmazeutischen Hersteller von Trockensäften für Kinder zu verpflichten, den Packungen eindeutige und unmissverständliche Zubereitungshilfen mit nur einer Volumenangabe beizulegen und eine zusätzliche Kontrollmöglichkeit zur eingefüllten Flüssigkeitsmenge einzuführen (eingravierter Ring bzw. Markierung auf der Flasche), um Fehler bei der Zubereitung der Trockensäfte zu minimieren. Zudem sollten generell Dosierspritzen anstelle von Messlöffeln oder -bechern beigelegt werden, um ein genaues Abmessen zu ermöglichen und Fehler auszuschließen. Der Antrag wurde abgelehnt, weil die Bedenken groß waren, dass durch solche Maßnahmen Arzneimittel „unproblematisch“ und die Apotheker dann selber überflüssig werden. Das Argument, dass möglicherweise Fehler bei der Dosierung für Säuglinge vermieden werden könnten, konnte die Gegner nicht überzeugen.

In München zweiter Versuch mit leicht geändertem Antrag

Nun unternimmt die Kammer aus dem Nordosten in München einen weiteren Anlauf. Der Antrag, der DAZ.online vorliegt, gleicht in großen Teilen dem vom vergangenen Jahr. Allerdings wurde beim neuen Antrag auf den Absatz, in dem es heißt, dass verpflichtend Dosierspritzen beiliegen sollen, verzichtet. Ganz fallen gelassen hat die Kammer das Thema jedoch nicht, es findet sich in der Begründung, die im Vergleich zum Vorjahr erweitert wurde. Gleich geblieben ist der erste Teil: 


Bei der Zubereitung o. g. Zubereitungen für den Patienten durch pharmazeutisches Fachpersonal in der Apotheke ist festzustellen, dass Laien, die sich zusätzlich mit ihrem erkrankten Kind noch in einer Stresssituation befinden, durch die missverständlichen Zubereitungs- und Dosierhilfen (insbesondere bei Antibiotika- Trockensaftzubereitungen) Probleme haben, diese Arzneimittel fehlerfrei zuzubereiten und korrekt zu dosieren. Diesem Umstand ist Abhilfe zu schaffen.“

DAT-Antrag der AK Mecklenburg-Vorpommern


Mehr Antibiotika-Säfte durch Entlassmanagement

Dann wurde aber ein zweiter Absatz angefügt, in dem es heißt, dass im Rahmen des Entlassmanagements häufiger Antibiotika-Säfte für Kinder verordnet würden. Die Dosierung der Klinikärzte orientiere sich aber sehr streng am Körpergewicht.  Daraus ergäben sich Dosierungen, abseits der üblichen Messlöffelmarkierungen. Somit sei die Ausstattung dieser Arzneimittel mit Dosierspritzen notwendig, findet die AK Mecklenburg-Vorpommern. 

Zweiter Antrag zu den Notfalldepots

Neben diesem Antrag kommt ein weiterer Antrag von der AK Mecklenburg-Vorpommern, der sich mit der Überprüfung und Freigabe von in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimitteln zur Bestückung der Notfalldepots durch das BMG/PEI befasst. Konkret geht es um Antitoxine, die auf dem Weltmarkt nicht in der erforderlichen Qualität erhältlich sind, wodurch Engpässe bei der Bestückung der Depots entstehen. Beim Diphterie-Antitoxin ist bereits seit einiger Zeit ein Problem, bei anderen, wie Botulismus-Antitoxin, sind solche Probleme ebenfalls zu erwarten.

Der Deutsche Apothekertag findet dieses Jahr vom 10. bis 12. Oktober in München statt. Die Antragsberatung beginnt am Mittwoch, den 10. Oktober im Anschluss an die Eröffnung durch den ABDA-Präsidenten Friedemann Schmidt und den Bericht des Hauptgeschäftsführers Dr. Sebastian Schmitz beziehungsweise die Diskussion darüber.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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