Stellungnahme

DPhG: Präsenzapotheken sind die beste Wahl fürs Patientenwohl

Stuttgart - 20.08.2018, 11:30 Uhr

Dass Versandapotheken einen Briefträger zur Auslieferung von Arzneimitteln beauftragen, gleichzeitig der Gesetzgeber aber sehr hohe Anforderungen an die Qualifikation der Apotheker und die Ausstattung von Apotheken stellt, klingt wie Hohn, findet die DPhG. (Foto: j/ DAZ.online)

Dass Versandapotheken einen Briefträger zur Auslieferung von Arzneimitteln beauftragen, gleichzeitig der Gesetzgeber aber sehr hohe Anforderungen an die Qualifikation der Apotheker und die Ausstattung von Apotheken stellt, klingt wie Hohn, findet die DPhG. (Foto: j/ DAZ.online)


Fernbehandlung: „Ärzte auf Abwegen“

Auch die Akutversorgung ist für die DPhG ein entscheidender Punkt, durch den sich die Präsenzapotheken vom Versandhandel abheben. So heißt es in der Stellungnahme:


 Versandapotheken müssen sich nicht um die Akutversorgung kümmern, das heißt, sie leisten keinen Nacht- und Notdienst und müssen auch keine Notfallbevorratung sicherstellen.“

Statement der DPhG


Den ärztlichen Vorstößen in Richtung Telemedizin kann die Fachgesellschaft nicht viel abgewinnen – der Absatz ist überschrieben mit „Ärzte auf Abwegen“. Dass die Ärzteschaft sich für eine Zulassung der Fernbehandlung entschieden hat, ist für die DPhG ebenso wenig nachvollziehbar wie die Tatsache, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn diese Entscheidung begrüßt. Die DPhG lehne den Beschluss des Ärztetages zur Fernbehandlung entschieden ab, weil die Leidtragenden die Patienten seien, heißt es in der Stellungnahme. 


Eine anonyme Fernbehandlung, bei der sich Arzt und Patient nie kennengelernt haben, kann niemals den so wichtigen persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patienten ersetzen. Auch bei der anonymen Fernbehandlung geht es wie beim anonymen Versandhandel nicht um die Bedürfnisse der Patienten, sondern es handelt sich auch hier nur um eine unter dem Deckmantel des Fortschritts versteckte Maßnahme, zu Lasten der Patienten Kosten zu sparen.“

Statement der DPhG


Forderungen an die Politik

Am Ende der Stellungnahme, die von DPhG-Präsident Professor Stefan Laufer sowie dem ehemaligen DPhG-Präsidenten und emeritierten Professor Hermann Ammon unterschrieben ist, formuliert die DPhG ihre Forderungen an die Politik. So werde die deutsche Präsenzapotheke, dadurch dass sich EU-Versender nicht an die Arzneimittelpreisbindung halten müssen, wirtschaftlich in ihrer Existenz bedroht. Zudem führe dieser – noch dazu ungleiche – Preiswettbewerb zu einer Trivialisierung der besonderen Ware Arzneimittel, und das nicht nur im OTC-, sondern auch im verschreibungspflichtigen Segment. Ökonomische Aspekte träten in den Vordergrund. Die DPhG ist daher der Ansicht, dass diese Entwicklung so schnell wie möglich gestoppt werden muss. Mit Sorge betrachte die DPhG jedoch, heißt es weiter, dass in der Laienpresse die besondere Leistung der Apothekerinnen und Apotheker für die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und die Übernahme sozialer Aufgaben vor Ort nicht oder nur unzureichend gewürdigt und die Präsenzapotheke nur als traditioneller Vertriebskanal von Arzneimitteln gesehen werde. Der Gesetzgeber müsse nun alle erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten, mit denen die öffentliche Apotheke in Deutschland nachhaltig gestärkt wird.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

DphG mit schwindendem Ethos?

von Heiko Barz am 20.08.2018 um 19:00 Uhr

Sicher, starke Statements, nur beten wir diese Argumente nun schon seit der Zeit des unsäglichen EU-Urteils litaneihaft herunter, ohne irgendeine politische Grundsatzmeinung zu erhalten. Eigentlich geht aus den Statements der DphG das hervor, was die Deutsche Apothekerschaft im Grundsatz auszeichnet, nämlich: dass der Patient im Mittelpunkt zu stehen hat.
Ich muß allerdings feststellen, dass nach über 50 Jahren aktiver pharmazeutischer Arbeit Unmengen an Verordnungen zweifelhafte Ausmaße angenommen haben:
die Bürokratie hat die pharmazeutische Fachkompetenz an die Wand gedrückt, allein, wenn ich den gerade rechtzeitig zum Sommerloch eingereichten neuen, für Apotheken völlig überflüssigen Datenschutzzwang ansehe. Worum es dabei eigentlich geht, sieht man deutlich an den ausgelobten massiven monetären Strafandrohungen.
Wir sind natürlich wieder als Musterschüler der EU in sklavenartig devoter Haltung an vorderster Front stehend, während, wie auch beim Versandhandelsverbot mit AM, die anderen EU-Länder mitleidig unsere Selbstzerfleischung freudig mit ansehen.
Jeder EU-Staat hat ein Recht auf Selbstbestimmung zumal explizit im Gesundheitswesen.
Was ist nur aus diesem Traditionsberuf geworden?

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