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Stellungnahme
DPhG: Präsenzapotheken sind die beste Wahl fürs Patientenwohl
Fernbehandlung: „Ärzte auf Abwegen“
Auch die Akutversorgung ist für die DPhG ein entscheidender Punkt, durch den sich die Präsenzapotheken vom Versandhandel abheben. So heißt es in der Stellungnahme:
Versandapotheken müssen sich nicht um die Akutversorgung kümmern, das heißt, sie leisten keinen Nacht- und Notdienst und müssen auch keine Notfallbevorratung sicherstellen.“
Den ärztlichen Vorstößen in Richtung Telemedizin kann die Fachgesellschaft nicht viel abgewinnen – der Absatz ist überschrieben mit „Ärzte auf Abwegen“. Dass die Ärzteschaft sich für eine Zulassung der Fernbehandlung entschieden hat, ist für die DPhG ebenso wenig nachvollziehbar wie die Tatsache, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn diese Entscheidung begrüßt. Die DPhG lehne den Beschluss des Ärztetages zur Fernbehandlung entschieden ab, weil die Leidtragenden die Patienten seien, heißt es in der Stellungnahme.
Eine anonyme Fernbehandlung, bei der sich Arzt und Patient nie kennengelernt haben, kann niemals den so wichtigen persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patienten ersetzen. Auch bei der anonymen Fernbehandlung geht es wie beim anonymen Versandhandel nicht um die Bedürfnisse der Patienten, sondern es handelt sich auch hier nur um eine unter dem Deckmantel des Fortschritts versteckte Maßnahme, zu Lasten der Patienten Kosten zu sparen.“
Forderungen an die Politik
Am Ende der Stellungnahme, die von DPhG-Präsident Professor Stefan Laufer sowie dem ehemaligen DPhG-Präsidenten und emeritierten Professor Hermann Ammon unterschrieben ist, formuliert die DPhG ihre Forderungen an die Politik. So werde die deutsche Präsenzapotheke, dadurch dass sich EU-Versender nicht an die Arzneimittelpreisbindung halten müssen, wirtschaftlich in ihrer Existenz bedroht. Zudem führe dieser – noch dazu ungleiche – Preiswettbewerb zu einer Trivialisierung der besonderen Ware Arzneimittel, und das nicht nur im OTC-, sondern auch im verschreibungspflichtigen Segment. Ökonomische Aspekte träten in den Vordergrund. Die DPhG ist daher der Ansicht, dass diese Entwicklung so schnell wie möglich gestoppt werden muss. Mit Sorge betrachte die DPhG jedoch, heißt es weiter, dass in der Laienpresse die besondere Leistung der Apothekerinnen und Apotheker für die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und die Übernahme sozialer Aufgaben vor Ort nicht oder nur unzureichend gewürdigt und die Präsenzapotheke nur als traditioneller Vertriebskanal von Arzneimitteln gesehen werde. Der Gesetzgeber müsse nun alle erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten, mit denen die öffentliche Apotheke in Deutschland nachhaltig gestärkt wird.
1 Kommentar
DphG mit schwindendem Ethos?
von Heiko Barz am 20.08.2018 um 19:00 Uhr
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