Nach Schiedsspruch zur Hilfstaxe

Droht den Zyto-Apothekern eine riesige Retax-Welle?

Berlin - 14.08.2018, 07:00 Uhr

Weil der Schiedsspruch zur Hilfstaxe rückwirkend festgelegt wurde, erreichen die ersten Apotheker nun große Retaxationen. (b /Foto: benicoma / fotolia)

Weil der Schiedsspruch zur Hilfstaxe rückwirkend festgelegt wurde, erreichen die ersten Apotheker nun große Retaxationen. (b /Foto: benicoma / fotolia)


Die etwa 30 Zytostatika-herstellenden Apotheken in Hessen haben in den vergangenen Tagen unangenehme Post von der AOK Hessen bekommen. Nach Informationen von DAZ.online wurden alle Abrechnungen der Apotheker aus dem November und Dezember 2017 auf Basis des im Januar 2018 ergangenen Schiedsspruches zur Hilfstaxe retaxiert. Dass es zu diesen Beanstandungen kommen könnte, war klar. Denn der Schiedsspruch gilt rückwirkend ab dem 1. November 2017. Völlig unklar ist, ob andere Kassen diesem Beispiel folgen werden.

Im Lager der Zytostatika-herstellenden Apotheker ärgert man sich derzeit über Retax-Post der Krankenkassen: Nach Informationen von DAZ.online soll in der vergangenen Woche die AOK Hessen damit angefangen haben, flächendeckend die Abrechnungen der rund 30 Zyto-Apotheken in Hessen zu beanstanden.

Wie kam es dazu? Im vergangenen Jahr schaffte der Gesetzgeber die exklusiven Zyto-Verträge zwischen Kassen und Apothekern ab. Die dadurch entgangenen Einsparungen sollten unter anderem durch neue Preise in der Hilfstaxe wieder eingeholt werden. Bis Ende August 2017 sollten Kassen und Apotheker sich in Verhandlungen auf eine neue Hilfstaxe einigen. Das gelang nicht, die Schiedsstelle wurde angerufen und erst im Januar 2018 gab es einen Schiedsspruch, der inzwischen von den Apothekern beklagt wird

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Trotzdem kam im Januar 2018 die Frage auf: Ab wann gelten die neuen im Schiedsspruch vereinbarten Preise? Festgelegt wurde das rückwirkende Stichdatum 1. November 2017. Unter anderem enthielt der Schiedsspruch die Regelung, dass der Abrechnungspreis für den Wirkstoff bei nicht patentgeschützten Wirkstoffen im Grundsatz der zweitgünstigste Apothekeneinkaufspreis – abzüglich eines Abschlags von 50 Prozent – sein soll. Zuvor waren es 30 Prozent Abschlag. Bis die neuen Abschläge auch elektronisch abgerechnet werden konnten, vergingen nach dem Schiedsspruch einige Wochen. Ende Februar teilte der Verband Zytostatika-herstellender Apotheker (VZA) dann mit, dass die neuen Preise ab dem 1. März 2018 abzurechnen seien.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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